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Fr, 15:27 Uhr
31.08.2018
Polizeibericht

Auch durch Reizgas nicht aufzuhalten

Am Donnerstagnachmittag kamen Polizisten in der Bahnhofstraße zum Einsatz. Gegen 15.30 Uhr hatte dort ein unbekannter Mann unter seiner Kleidung ein Mobiltelefon versteckt und den Handyshop verlassen. Der Ladenbesitzer beobachtete den Diebstahl auf seiner Überwachungskamera und nahm die Verfolgung auf...

Er stellte den Dieb und konfrontierte ihn mit dem Erscheinen der Polizei. Als er der Unbekannte erneut flüchten wollte, hielten ihn Passanten fest. Daraufhin soll er ein Messer gezogen und wild herumgestikuliert haben. Der Ladenbesitzer setzte daraufhin Reizgas zur Verteidigung ein.

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Dem Dieb gelang die Flucht. Zwei Passanten (41 und 27) sowie der Ladenbesitzer (35) selbst, erlitten leichte Augenreizungen und wurden medizinisch versorgt. Der bislang unbekannte Täter flüchtete in Richtung Zorge. Nach Zeugenaussagen soll es sich hierbei um einen Mann, arabischer Abstammung handeln. Er war mit einer blau karierten Jacke und Weste bekleidet. Noch ist unklar, ob er in Begleitung einer weiteren unbekannten Person mit Fahrrad war. Wer hat das Geschehen auf Höhe Bahnhofstraße 15 beobachtet? Wem ist eine männliche Person, womöglich mit einem Messer in der Hand, im Bereich Zorge, Bahnhofstraße begegnet? Hinweise nimmt die Polizei in Nordhausen unter der Telefonnummer 03631/960 entgegen
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
31.08.2018, 16:22 Uhr
Wegen eines Handys das Messer gezogen
Soweit ist es schon gekommen.
Jetzt werden schon Messer wegen eines vermeintlich gestohlenen Handys gezogen.
Ich kann auch den Angestellten/Verkäufer des Ladens verstehen.
Warum er aber das Tränengas auf den Dieb versprüht hat, (Wegen einer Notwehrsituation, die sich mir nicht erschliesst) bleibt offen.
Ich entnehme dem Artikel nur, das wohl mit Hilfe von Pfefferspray dem vermeintlichen Dieb das Handy wieder abgerungen werden sollte.
Und das ist keine Notwehr, sondern Selbstjustiz .
Eckenblitz
31.08.2018, 16:40 Uhr
Schau an
Versucht hier jemand den Täter als Opfer darzustellen? eine nicht unbekannte Analyse.
geloescht.20220103
31.08.2018, 17:25 Uhr
Nicht doch
Das Ganze ist doch sicher nur ein Märchen. Hier in Deutschland kann nicht sein ,was nicht sein darf, oder doch????
free Gigi
31.08.2018, 18:21 Uhr
Mob oder Hetzjagd?
immer schön vorsichtig bleiben mit der Berichterstattung ansonsten muss der rote Bodo noch nach NDH....
alterNeunordhäuser
31.08.2018, 18:47 Uhr
Einzelfall
Das ist doch nur ein tragischer Einzelfall, eines traumatisierten Einzeltäters, wenn man gewissen Medien und Politikern zuhört.
Ich Frage mich nur: ab wann ist ein Einzelfall kein Einzelfall mehr, ich weiß wie man das eigentlich nennen müsste.
Voltaire
31.08.2018, 19:12 Uhr
Nehmt Ihnen die Messer,
sonst nehmen wir euch die Ämter!
Schlaubert
31.08.2018, 19:24 Uhr
@Wolfi65 , es steht klar geschrieben :
"Daraufhin soll er ein Messer gezogen und wild herumgestikuliert haben. Der Ladenbesitzer setzte daraufhin Reizgas zur Verteidigung ein."

Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder jemand anderem abzuwenden, ohne dafür Bestrafung fürchten zu müssen.

Der rechtswidrige Angriff erfolgte hier mit einem Messer der mich berechtigt mit geeigneten Mitteln die Gefahr abzuwehren.
gustav1957
31.08.2018, 19:47 Uhr
Reizgas für ein Handy
Liebe Leser , ich bin der Überzeugung , das diese teilweise kindischen Anonymen Namen bei der nnz nicht mehr erlaubt sein sollten , dann könnte auch Wolfi 68 seinen Blödsinn nicht mehr wie mit der Gieskanne verbreiten.
Fakt ist , das ein Diebstahl eines Handys stattfand , der Verkäufer den Dieb stellte ( wie er es sicher auch mit jedem deutschen Dieb gemacht hätte) und das er anscheinend von dem aggressiv auftretenden Dieb mit einem Messer bedroht wurde.
Da gibt es keine Diskussion , der Täter muß ermittelt werden und umgehend unser Land verlassen mit den entsprechenden Ermittungsergebnissen für seine heimischen Richter. Alles Andere ist falsch. Bitte also nur noch mit richtigen Namen - PSG ändere die Geschäftsbedingungen.
Mfg Frank Tabatt
geloescht.20250302
31.08.2018, 19:57 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Verstoß gegen AGB
Wolfi65
31.08.2018, 20:59 Uhr
@gustav1957
Blödsinn ist, wenn man einen vermeintlichen Dieb verfolgt und mit zwei anderen Helfern in die Enge treibt. Der Kriegsgebietserfahrene Flüchtling lässt sich natürlich von drei in der wohlbehüteten deutschen Gesellschaft aufgewachsenen nicht einfach so festsetzen und zog eine Waffe. Der Bestohlene versuchte nicht vor dem Messernann zu fliehen, sondern nutze das Tränengas, um seine „Rechte“ an seinem Eigentum durchzusetzen und nahm das Gas als Waffe gegen den Dieb. Von Notwehr sehe ich hier nix. Im Gegenteil habe die beiden am Auge verletzten Zeugen, Schadensersatzansprüche gegen den Tränengassprayer. So läuft das eben hier, Gustav1957. Ob das nun ein Südländer war, oder ein Deutscher spielt keine Rolle. Auch Diebe haben in Deutschland ein Recht auf körperliche Unversehrtheit.
pitti7
31.08.2018, 22:11 Uhr
@wolfi...
damals...zu viel ZUGluft abbekommen...im job??? :-)
Tyler12
31.08.2018, 22:19 Uhr
@Wolfi65
Warum "vermeintlichen Dieb"?

Bin kein Jurist, aber wechselte der Tatbestand, nachdem der vermeintliche "Kriegsgebietserfahrene Flüchtling" zum Messer griff, nicht von Diebstahl zu Diebstahl mit Waffengewalt? Was übrigens mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis 10 Jahre geahndet wird.

"Auch gegen einen Taschendieb ist die Notwehr möglich. Wird Ihnen beispielsweise in einem Bahnhof die Handtasche aus der Hand gerissen ist es gerechtfertigt, wenn Sie dem Dieb hinterrennen und sich die Tasche auch unter Anwendung von Gewalt zurückholen."

Quelle: https://www.rechtsanwaelte-hannover.eu/was-ist-eigentlich-durch-notwehr-gerechtfertigt/

Ist also völlig egal, ob der Täter ein Messer zieht oder nicht. Wenn ich das richtig verstehe, hab ich das Recht mir so oder so mein Eigentum mit Gewalt zurück zu holen.

Aber sie ziehen vermutlich lieber den Schwanz ein, als um ihr Recht zu kämpfen.
H.Freidenker
31.08.2018, 22:26 Uhr
Hallo Wolfi 65,
wer solche klaren und überlegten Gedanken formuliert wie Sie,
der kann diese geistigen Ergüsse auch unter dem Namen, G.Müller veröffentlichen.
Nun weiß "gustav 1957" wenigstens wer der wolfi ist!
Er hat ja fairer Weise auch mit Frank Tabatt unterzeichnet!

Nicht nur "das Merkel" hat eine zum Nachdenken anregende Vergangenheit!
Liebe Grüße, Ihr Nachbar!
Realist 1.0
31.08.2018, 23:01 Uhr
Da war mal wieder einer unserer wertvollen Fachkräfte am Werk
An dem Beispiel sieht man mal wieder,wie schnell aus einem einfachen Diebstahl ein Raub wird, aber das wahr dieser Fachkraft nicht bewusst. Sollte man Täter fassen ist dieser nach ein paar Stunden wieder frei ,damit er weiter machen kann. Nordhausen wird mehr und mehr zu klein Chicago, wenn das so weiter geht brauchen sich die Politiker nicht zu wundern, wenn Anträge auf einen den kleinen Waffenschein rapide ansteigen, weil der sogenannte Rechtsstaat nicht mehr in der Lage ist seine Bürger anständig zu schützen. Ich freue mich schon auf die Landtagswahl, das hoffentlich das ROT,ROT,GRÜNE Kasperle Theater in Erfurt hoffentlich eine Ende hat.
Wolfi65
31.08.2018, 23:17 Uhr
Lieber H.Freidenker
Namen sind doch Schall und Rauch. @Tyler12 Richtig! Das Handy bezahlt vielleicht die Versicherung. Eine schwere Verletzung mit lebenslangen Folgen oder Siechtum bis zum Ende nicht. Ein verätztes Auge oder ähnliches durch Pfefferspray beim Dieb wird wohl kaum ein Richter wegen eines gestohlenen Handys tolerieren. Am Ende wiegt eine Körperverletzung schwerer wie ein Handy, welches es an jeder Straßenecke gibt und nach zwei Jahren vollkommen wertlos ist, weil veraltet. Aber hier geht es wohl anscheinend nicht um das Handy, sondern wohl über die Dreistigkeit eines Zugereisten. @Pitti Das kommentiere ich nicht, weil ich nicht bereit bin, Fragen und oder ähnliches, welche aus den Niederungen menschlichen Daseins stammen, zu beantworten.
gustav1957
31.08.2018, 23:44 Uhr
Reizgasdiskussion
Hatte ich nicht vorgeschlagen das jeder mit seinem richtigen Namen schreiben soll? Wolfi 65 bist du H.G. Müller den ich schon seit Ewigkeiten in der Schule kenne? Ich halte den Verlauf der " Diskusion" für nicht richtungsweisend. Wer hier Scheisse baut fliegt raus , wer mich beklaut muss damit rechnen eine aufs Auge zu bekommen. Rechtsstaat hin und her , so wie es zur Zeit läuft geht es nicht weiter. Ich hoffe der Telefondieb wird geschnappt und schon wegen der Messerdrohung ordentlich verknackt. Oder ist da wer anderer Meinung ?
Wolfi65
01.09.2018, 08:24 Uhr
Nein Gustav
Bin nicht Müller. Und ja, ich bin auch für die Bestrafung für Diebstahl. Aber nicht für Körperverletzung mittels Einsatz gefährlicher Mittel als Vergeltung.
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