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Mo, 15:21 Uhr
06.08.2018
Polizeibericht

Radfahrer bei Unfall verletzt

Der Fahrer eines VW Transporters war am Montag gegen 7.15 Uhr auf der Freiherr-vom-Stein-Straße aus Richtung Werther kommend unterwegs...

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Auf Höhe der Oskar-Cohn-Straße wollte der 60-Jährige nach rechts in diese abbiegen. Dabei kam es zur Kollision mit einem entgegenkommenden Radfahrer, der die Freiherr-vom-Stein-Straße aus Richtung Uferstraße auf der linken Seite befuhr.

Der 39-jährige Radler kam leicht verletzt ins Krankenhaus. Eigenen Angaben zufolge wurde der Transporter-Fahrer durch die tiefstehende Sonne geblendet. Die Ermittlungen dauern an.
Autor: red

Kommentare
wyski
06.08.2018, 17.30 Uhr
STVO für alle.
Hätte sich der Radfahrer an die Regeln gehalten, wäre der Unfall nicht geschehen.
h3631
06.08.2018, 19.45 Uhr
STVO nicht für Radfahrer
Nicht für alle gilt die STVO.
Radfahrer können sich alles erlauben und kommen straffrei davon.
Habe ich am eigenem Leibe erfahren.
Die ganze Angelegenheit hat sich über 2 Jahre hingezogen.
Den Transporter Fahrer wünsche ich einen
guten Rechtsanwalt.
AktenzeichenXY
07.08.2018, 02.07 Uhr
Wieso gebt ihr dem Radfahrer die Schuld???
Ihr wart doch gar nicht dabei - oder seit ihr etwa Zeugen... ?!!!
Kennt ihr eigentlich die Ampel-Phasen an dem Kreuzungsbereich?
Auto & Fußgänger/bzw. Radfahrer bekommen dort gleichzeitig Grün (also ich komme da oft lang, deshalb weiß ich das).
Und da er wahrscheinlich anschließend Richtung Unterführung fahren wollte, musste er ja auf der linken Seite fahren.
Sonntagsradler 2
07.08.2018, 08.09 Uhr
Genau: Wieso gebt ihr
dem Radfahrer die Schuld???
Dasfrage ich mich auch!
Es liegt doch eindeutig auf der Hand wer Schuld hat!
Karl Drais– Der Mann, der das Fahrrad erfand und
Nicolaus August Otto
Der Ottomotor Erfinder!
Wenn beides nicht erschaffen wurde wäre die zwei Unfallbeteiligten sich wahrscheinkich nie begenet. ;-)))
Umdenker39
07.08.2018, 11.26 Uhr
Radfahrer gegen Fahrtrichtung
Der Radfahrer ist entgegen der Fahrtrichtung gefahren:
Ab Kreuzung Uferstraße verläuft der Radweg rechts an der Musikschule vorbei bis zu Reifencenter Hause. Dort müssen die Radfahrer die Seite wechseln, um durch die Unterführung zu fahren. Erst am Kreisel quert der Radweg wieder auf die rechte Seite.
Verkehrstechnisch (3 Straßenquerungen auf einen Kilometer) ist das sicher fragwürdig, aber der Radfahrer ist dennoch falsch gefahren.
Waldemar Ceckorr
07.08.2018, 11.49 Uhr
an das aktenzeichen,
weil die F.-v.-Steinstr. 2 radwege hat, für jede fahrtrichtung einen.
weil der radfahrer auf der falschen seite fuhr ( auf der BAB heißt das GEISTERFAHRER )
die begründung das er evtl. durch die unterführung wollte ist bedeutungslos, alldieweil er die richtige richtungsfahrbahn hätte nutzen müssen und könnte auf höhe der reifenbude die querunghilfe benutzen falls er nicht auf der fahrbahn fahren wollte und vermutlich hatte er auch noch einen kaffee to radel dabei.
haben sie einen führerschein ?
woher ?
autoscooter oder war's ein sonderangebot im aldi ?

der waldi
AktenzeichenXY
07.08.2018, 12.29 Uhr
Informiert euch alle mal
Auf der Internetseite des nordhäuser ADFC - dann seit ihr ETWAS schlauer.....
(zeigt mir die Regeln für Radfahrer - sind die Fahrtrichtungen durch Pfeile markiert?!! NEIN!!!!)
AktenzeichenXY
07.08.2018, 13.19 Uhr
Und sagt, oder zeigt mir auch nur einen
Der sich an diese Regeln genau hält - das macht keiner!!!
(da müssten mir täglich solche Verstöße auffallen)
Jeder schreibt darüber, aber keiner hält sich dran - ein Witz! :))))
Umdenker39
07.08.2018, 13.54 Uhr
Sie irren, Aktenzeichen
Die Fahrtrichtung auf Radwegen ergibt sich nicht aus Pfeilen (hingegen das Kreuzen des Radweges über eine Straße schon). Die Fahrtrichtung auf Radwegen erfolgt in die Richtung, in der die Schilder aufgestellt sind. Auf der Freiherr-vom-Stein Straße ist das auf beiden Seiten jeweils in Fahrtrichtung der PKWs der Fall.

Übrigens hier ein Zitat der von Ihnen empfohlenen Quelle (ADFC):
"Benutzungspflichtige Radwege
Wenn Sie dieses Verkehrszeichen sehen, haben Sie einen benutzungspflichti-gen Radweg vor sich. Auf einem so gekennzeichneten Radweg müssen Radfahrer fahren, auch wenn sie meinen, dass sie auf der Fahrbahn besser voran- kommen würden. Die Benutzungspflicht gilt jeweils für die Fahrtrichtung, die mit dem Schild gekennzeichnet ist...."
h3631
07.08.2018, 14.31 Uhr
Aktenzeichen XY
Man sollte kein Kommentar abgeben bevor sich nicht über die Gegebenheiten informieren hat. Die Schilder stehen da und sind bindend für alle Radfahrer. Wer sich nicht daran hält ist zu 100% Schuld.
Ihr Kommentar um 13.19 Uhr vergleichen Sie mal mit den um 02.07 Uhr.
Wie Tag und Nacht.
AktenzeichenXY
07.08.2018, 14.44 Uhr
Beispiel Fußgängerüberweg....
Wer macht das: steigt ab, geht rüber und fährt weiter....
Ihr redet immer nur von Gesetzen, aber wie siehts in der Realität aus....?
Und ich weiß, wies aussieht - das seh ich jeden Tag, wenn ich durch die Stadt fahre.
Günther Hetzer
07.08.2018, 15.43 Uhr
Aktenzeichen
"...Wer macht das: steigt ab, geht rüber und fährt weiter....
Ihr redet immer nur von Gesetzen, aber wie siehts in der Realität aus....?..."

Was Sie damit sagen ist: jeden Tag begehen Menschen Fehler und halten sich nicht an Gesetze. Das mag zwar stimmen, ändert aber nichts daran, dass diese selbst Schuld sind wenn etwas passiert. Punkt!
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