Di, 13:11 Uhr
18.01.2005
Wie oft?
Nordhausen (nnz). Noch vor einigen Tagen wurde in Deutschland über so genannte illegale Vaterschaftstest diskutiert. Wie oft eine Vaterschaft von den Jugendämtern in Thüringen festgestellt werden mußte, das hat jetzt die nnz erfahren.
Im Jahr 2003 meldeten die Thüringer Jugendämter in 6 758 Fällen Vaterschaftsfeststellungen. Das waren 157 Fälle bzw. 2,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In Deutschland wurden 109 051 Fälle registriert, 4 482 Fälle bzw. 4,3 Prozent mehr als im Jahr 2002.
Im Jahr 2003 meldeten die Thüringer Jugendämter in 6 758 Fällen Vaterschaftsfeststellungen. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 157 Fälle bzw. 2,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In Deutschland wurden 109 051 Fälle registriert, 4 482 Fälle bzw. 4,3 Prozent mehr als im Jahr 2002. Der Anteil Thüringens an den Vaterschaftsfeststellungen insgesamt betrug 6,2 Prozent.
Von den 6 758 Fällen in Thüringen im Jahr 2003 wurde 6 644 mal (98,3 Prozent) die Vaterschaft festgestellt (Deutschland: 97,2 Prozent), davon erfolgte in 6 361 Fällen eine freiwillige Anerkennung und in 283 Fällen erfolgte die Feststellung der Vaterschaft durch gerichtliche Entscheidung. In weiteren 114 Fällen (1,7 Prozent) konnte die Vaterschaft nicht festgestellt werden, da der Vater unbekannt ist oder von der Mutter nicht benannt wurde. In Deutschland waren das 3 078 Fälle bzw. 2,8 Prozent.
Autor: nnzIm Jahr 2003 meldeten die Thüringer Jugendämter in 6 758 Fällen Vaterschaftsfeststellungen. Das waren 157 Fälle bzw. 2,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In Deutschland wurden 109 051 Fälle registriert, 4 482 Fälle bzw. 4,3 Prozent mehr als im Jahr 2002.
Im Jahr 2003 meldeten die Thüringer Jugendämter in 6 758 Fällen Vaterschaftsfeststellungen. Das waren nach Mitteilung des Thüringer Landesamtes für Statistik 157 Fälle bzw. 2,3 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. In Deutschland wurden 109 051 Fälle registriert, 4 482 Fälle bzw. 4,3 Prozent mehr als im Jahr 2002. Der Anteil Thüringens an den Vaterschaftsfeststellungen insgesamt betrug 6,2 Prozent.
Von den 6 758 Fällen in Thüringen im Jahr 2003 wurde 6 644 mal (98,3 Prozent) die Vaterschaft festgestellt (Deutschland: 97,2 Prozent), davon erfolgte in 6 361 Fällen eine freiwillige Anerkennung und in 283 Fällen erfolgte die Feststellung der Vaterschaft durch gerichtliche Entscheidung. In weiteren 114 Fällen (1,7 Prozent) konnte die Vaterschaft nicht festgestellt werden, da der Vater unbekannt ist oder von der Mutter nicht benannt wurde. In Deutschland waren das 3 078 Fälle bzw. 2,8 Prozent.

