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Di, 08:51 Uhr
18.01.2005

Abgeschottet

Nordhausen (nnz). Schon oft hatte sich die nnz mit der Problematik von nicht öffentlichen Ausschüssen beschäftigt. Es ist wieder einmal Zeit, in dieser Wunde erneut herumzustochern...


Sicher: es muß für Stadträte und Kreistagsmitglieder möglich sein, unter Auschluß der Öffentlichkeit zu diskutieren. Dazu gibt es in der Thüringer Kommunalordnung klare Vorgaben. Die sagen zum Beispiel, daß beschließende Ausschüsse öffentlich sein müssen. Im Kreistag ist das zum Beispiel der Kreisausschuß, im Stadtrat der Hauptausschuß oder der Finanzausschuß. Doch selbst diese öffentlichen Ausschüsse leisten sich den Charme der Nichtöffentlichkeit. Und es kommt noch derber. Wenn die Öffentlichkeit nicht einmal erfährt, was öffentlich und was nicht öffentlich ist, dann hat das alles einen bitteren Beigeschmack. Nach Belieben können die Verwaltung oder die Gewählten alles Mögliche in den „geheimen Teil“ der Sitzung packen. Genau das, was vielleicht in der Öffentlichkeit peinlich sein könnte, was nicht in das Image der Gremien paßt?

Die nnz akzeptiert, wenn es um Personalien oder Grundstücke oder Vergaben geht. Das muß in den nichtöffentlichen Teil einer Sitzung. Aber was ist da noch drin? Das wüßten wir schon gerne. Vielleicht sollten sich die Kreis- und die Stadtverwaltung Nordhausen aber auch die „Gewählten“ mal in anderen Thüringer Regionen umsehen. Da gibt es in der Tagesordnung immer auch den nichtöffentlichen Teil. In Ostthüringen sieht das so aus: Punkt 13: Grundstückangelegenheiten, Punkt 14. Personalangelegenheiten usw.

Das ist dann wenigstens ein Stück Offenheit und auch Ehrlichkeit. Nicht nur gegenüber den Medien, sondern auch gegenüber denen, die einst ihre Kreuze auf einem Wahlzettel machten.
Autor: nnz

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