Sa, 07:56 Uhr
18.12.2004
nnz-Rückspiegel: 18. Dezember 2003
Nordhausen (nnz). Wenn Sie wissen wollen, was vor exakt einem Jahr in Nordhausen und Umgebung los war, dann sollten Sie jetzt unbedingt auf MEHR klicken. Die nnz-Redaktion hat die Meldungen von damals für Sie noch einmal aufbereitet.
Heute: Kartei, Zwinger, Mitteldorf und Zwickmühle
Elektronische Bürgerkartei
Das Stadtarchiv baut eine elektronische Bürgerkartei auf. Seit dem 1. Oktober 2003 gibt Viola Jörke Namen aus einer vorhandenen Zettelkartei in den Computer ein. Doch wird damit nicht der Datenschutz verletzt? Das Programm, das bei der Ahnenforschung helfe, sei in der Lage, über eine Sucheingabe schnell die gespeicherten Daten zu finden sowie auch ganze Ahnentafeln aufzustellen, sagte der Leiter des Stadtarchivs Dr. Peter Kuhlbrodt. Für die genealogische Forschung sei eine solche elektronische Bürgerkartei eine große Hilfe. Die Zettelkartei, die über 170.000 Namen von Personen umfasst, legte der Nordhäuser Genealogische Verein ab Ende der 20er Jahre an und verwendete dabei Todesanzeigen, Gefallenenanzeigen, Kirchenbüchern oder Ackerzinsbüchern an...ausführlich im nnz-Archiv
Zwinger in Glas
Bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im kommenden Frühjahr wird der Eingang zum Zwinger vor dem Theater neu gestaltet. Eine Stahl-Glas Konstruktion wird künftig die Zwinger-Anlage prägen und zugleich Werbefläche für die Veranstaltungen des Theaters sein. Die Mitglieder der Stadt- und Gästeführergilde haben sich schon lange eine ordentliche Überdachung für den bisher ungeschützten Zwinger-Eingang gewünscht, damit die unterirdische Anlage nicht länger Wassereinlauf bzw. Mülleinwurfschacht ist und damit dieses wichtige bauliche Denkmal besser geschützt und zugleich auch bei geschlossener Tür einsehbar ist, sagte Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD). Mit dem Neubau werde auch die Dimension der Anlage – immerhin war es stärkstes Bollwerk der Nordhäuser Stadtbefestigung - veranschaulicht. Es sei viel Zeit bis zur Umsetzung dieses Vorhabens vergangen, aber die Finanzierung habe geklärt werden müssen...ausführlich im nnz-Archiv
Geldstrafe für Mitteldorf
Der Schauspieler Matthias Mitteldorf stand in dieser Woche vor den Schranken des Gerichts in Nordhausen. Er musste sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Mitteldorf, der auch erster ehrenamtlicher Bürgermeister in Nordhausen ist, wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 13 Euro verurteilt. Außerdem muß er seine Fahrerlaubnis für weitere drei Monate abgeben. Der PDS-Politiker war von Polizeibeamten in der Promenade erwischt worden, als er unter Alkohol mit dem Pkw fuhr. Vor Gericht bestritt Mitteldorf allerdings, dass er mit dem Auto gefahren sei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Zu politischen Konsequenzen wollte sich Mitteldorf nicht äußern. Wohl aber bedenkt er, ob er seine Kandidatur für die Landtagswahl im kommenden Jahr zurückziehen werde...ausführlich im nnz-Archiv
Kommunale Politik in der Zwickmühle
Die PDS und die CDU haben derzeit einige unangenehme Gemeinsamkeiten. In ihren Reihen gibt es kommunale Politiker, die sich vor Gericht verantworten mussten. Die Konsequenzen aus den juristischen Vorgängen sind jedoch unterschiedlich. Die nnz berichtete bereits am ersten Dezember-Wochenende von einem Gerichtsverfahren gegen Matthias Mitteldorf (siehe im nnz-Archiv). Mitteldorf war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Unmittelbar nach der Verhandlung hatte sich der Kreisvorstand der PDS damit beschäftigt. Wie Sprecher Reiner Bachmann der nnz sagte, habe Mitteldorf angekündigt, auf seine Kandidatur zur Landtagswahl zu verzichten. Bachmann machte aber auch deutlich, dass es durchaus Unterschiede zwischen den Verfahren von Mitteldorf und Stefan Nüßle (CDU) gebe, zum Beispiel in der Höhe des Strafmaßes...ausführlich im nnz-Archiv
Arglistige Täuschung?
Die nnz hatte in den zurückliegenden Wochen bereits mehrfach über Verbeamtungen in der Kreisverwaltung berichtet, die eigentlich nicht hätten vorgenommen werden dürfen. Die Kreisverwaltung hat mittlerweile die ersten Schritte eingeleitet. Wie die nnz jetzt erfuhr, seien drei Rücknahmebescheide verschickt worden. Das betreffe unter anderem die Verbeamtung von Mitarbeitern der Kreisverwaltung, die zum Zeitpunkt der Verbeamtung schon über 50 Jahre alt waren. Und genau das lasse der Gesetzgeber nicht zu. Parallel zu diesen Bescheiden sei in den drei Fällen die Staatsanwaltschaft beauftragt worden zu prüfen, wer für diese Fehlentscheidung eventuell strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Hier gehe es um den Straftatbestand der arglistigen Täuschung, was auch die Rücknahme der Verbeamtung zur Folge hatte...ausführlich im nnz-Archiv
Autor: nnzHeute: Kartei, Zwinger, Mitteldorf und Zwickmühle
Elektronische Bürgerkartei
Das Stadtarchiv baut eine elektronische Bürgerkartei auf. Seit dem 1. Oktober 2003 gibt Viola Jörke Namen aus einer vorhandenen Zettelkartei in den Computer ein. Doch wird damit nicht der Datenschutz verletzt? Das Programm, das bei der Ahnenforschung helfe, sei in der Lage, über eine Sucheingabe schnell die gespeicherten Daten zu finden sowie auch ganze Ahnentafeln aufzustellen, sagte der Leiter des Stadtarchivs Dr. Peter Kuhlbrodt. Für die genealogische Forschung sei eine solche elektronische Bürgerkartei eine große Hilfe. Die Zettelkartei, die über 170.000 Namen von Personen umfasst, legte der Nordhäuser Genealogische Verein ab Ende der 20er Jahre an und verwendete dabei Todesanzeigen, Gefallenenanzeigen, Kirchenbüchern oder Ackerzinsbüchern an...ausführlich im nnz-ArchivZwinger in Glas
Bis zur Eröffnung der Landesgartenschau im kommenden Frühjahr wird der Eingang zum Zwinger vor dem Theater neu gestaltet. Eine Stahl-Glas Konstruktion wird künftig die Zwinger-Anlage prägen und zugleich Werbefläche für die Veranstaltungen des Theaters sein. Die Mitglieder der Stadt- und Gästeführergilde haben sich schon lange eine ordentliche Überdachung für den bisher ungeschützten Zwinger-Eingang gewünscht, damit die unterirdische Anlage nicht länger Wassereinlauf bzw. Mülleinwurfschacht ist und damit dieses wichtige bauliche Denkmal besser geschützt und zugleich auch bei geschlossener Tür einsehbar ist, sagte Nordhausens Oberbürgermeisterin Barbara Rinke (SPD). Mit dem Neubau werde auch die Dimension der Anlage – immerhin war es stärkstes Bollwerk der Nordhäuser Stadtbefestigung - veranschaulicht. Es sei viel Zeit bis zur Umsetzung dieses Vorhabens vergangen, aber die Finanzierung habe geklärt werden müssen...ausführlich im nnz-ArchivGeldstrafe für Mitteldorf
Der Schauspieler Matthias Mitteldorf stand in dieser Woche vor den Schranken des Gerichts in Nordhausen. Er musste sich wegen Trunkenheit im Straßenverkehr verantworten. Mitteldorf, der auch erster ehrenamtlicher Bürgermeister in Nordhausen ist, wurde zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 13 Euro verurteilt. Außerdem muß er seine Fahrerlaubnis für weitere drei Monate abgeben. Der PDS-Politiker war von Polizeibeamten in der Promenade erwischt worden, als er unter Alkohol mit dem Pkw fuhr. Vor Gericht bestritt Mitteldorf allerdings, dass er mit dem Auto gefahren sei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Zu politischen Konsequenzen wollte sich Mitteldorf nicht äußern. Wohl aber bedenkt er, ob er seine Kandidatur für die Landtagswahl im kommenden Jahr zurückziehen werde...ausführlich im nnz-Archiv
Kommunale Politik in der Zwickmühle
Die PDS und die CDU haben derzeit einige unangenehme Gemeinsamkeiten. In ihren Reihen gibt es kommunale Politiker, die sich vor Gericht verantworten mussten. Die Konsequenzen aus den juristischen Vorgängen sind jedoch unterschiedlich. Die nnz berichtete bereits am ersten Dezember-Wochenende von einem Gerichtsverfahren gegen Matthias Mitteldorf (siehe im nnz-Archiv). Mitteldorf war zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Unmittelbar nach der Verhandlung hatte sich der Kreisvorstand der PDS damit beschäftigt. Wie Sprecher Reiner Bachmann der nnz sagte, habe Mitteldorf angekündigt, auf seine Kandidatur zur Landtagswahl zu verzichten. Bachmann machte aber auch deutlich, dass es durchaus Unterschiede zwischen den Verfahren von Mitteldorf und Stefan Nüßle (CDU) gebe, zum Beispiel in der Höhe des Strafmaßes...ausführlich im nnz-Archiv
Arglistige Täuschung?
Die nnz hatte in den zurückliegenden Wochen bereits mehrfach über Verbeamtungen in der Kreisverwaltung berichtet, die eigentlich nicht hätten vorgenommen werden dürfen. Die Kreisverwaltung hat mittlerweile die ersten Schritte eingeleitet. Wie die nnz jetzt erfuhr, seien drei Rücknahmebescheide verschickt worden. Das betreffe unter anderem die Verbeamtung von Mitarbeitern der Kreisverwaltung, die zum Zeitpunkt der Verbeamtung schon über 50 Jahre alt waren. Und genau das lasse der Gesetzgeber nicht zu. Parallel zu diesen Bescheiden sei in den drei Fällen die Staatsanwaltschaft beauftragt worden zu prüfen, wer für diese Fehlentscheidung eventuell strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Hier gehe es um den Straftatbestand der arglistigen Täuschung, was auch die Rücknahme der Verbeamtung zur Folge hatte...ausführlich im nnz-Archiv

