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Do, 15:35 Uhr
23.09.2021

Kennzeichenwechsel: Das muss man wissen

Im Rahmen seiner Zulassung wird jedes deutsche Kraftfahrzeug mit einem Kennzeichen ausgestattet. Das Nummernschild dient dazu, Fahrzeuge voneinander zu unterscheiden sowie das Fahrzeug seinem Halter zweifelsfrei zuordnen zu können, beispielsweise, wenn dieser im Straßenverkehr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird...


Es gibt einige Situationen, in denen Fahrzeughalter ihr vorhandenes Kennzeichen jedoch wechseln möchten. Dies ist grundsätzlich auch problemlos möglich. Viele möchten beispielsweise zukünftig ein persönliches Wunschkennzeichen an ihr Auto anbringen, welches unter wunschkennzeichen-reservieren.jetzt bereits im Vorfeld reserviert werden kann. Was Fahrzeughalter hinsichtlich des Wechsel ihres Kennzeichens grundsätzlich wissen müssen, zeigt der folgende Beitrag.

Die Gründe für einen Kennzeichenwechsel
Notwendig werden kann der Wechsel des Nummernschildes aus verschiedenen Gründen. Der Halterwechsel stellt dabei wohl den häufigsten Grund dar. Wird zum Beispiel ein Gebrauchtwagen gekauft, der im Vorfeld auf eine andere Person zugelassen war, wird durch die Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgegeben, dass das Kennzeichen nach dem Halterwechsel geändert werden muss – dazu besteht somit eine Pflicht.

Jedoch muss nicht zwingend ein Halterwechsel vorliegen, um das Kennzeichen auszutauschen. Vielleicht gefällt das aktuelle Nummernschild einfach nicht mehr und es soll somit durch ein neues Wunschkennzeichen ersetzt werden. Allerdings muss die gewünschte Zahlen- und Buchstabenkombination noch frei sein, damit das persönliche Wunschkennzeichen schon bald das Fahrzeug schmücken kann.

Einige Fahrzeughalter treffen außerdem die Entscheidung, ihr Kennzeichen zu wechseln, wenn sie in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen. Bis zum Jahr 2015 war der Wechsel des Kennzeichens in diesem Fall sogar verpflichtend vorgeschrieben. Heute können sich Fahrzeughalter jedoch frei entscheiden, ob sie ihr Kfz-Kennzeichnen nach dem Umzug behalten oder wechseln möchten.

Falls weiterhin die alten Nummernschildern behalten werden möchten, muss jedoch dennoch die zuständige Zulassungsbehörde aufgesucht werden, da eine Ummeldung des Fahrzeuges erfolgen muss. Im Zuge dieser werden die Daten im Fahrzeugregister entsprechend aktualisiert.

Dies nötigen Unterlagen für den Wechsel der Nummernschilder
Um das Nummernschild des Fahrzeuges zu wechseln, müssen der Zulassungsstelle einige Unterlagen vorgelegt werden. Zu diesen gehören:

• Gültiger Reisepass oder Personalausweis
• Aktuelle Nachweise über Abgas- und Hauptuntersuchung des Fahrzeuges
• Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und -brief)
• Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
• Alte Kennzeichen
• SEPA-Lastschriftmandat, damit Kfz-Steuer abgebucht werden kann

Falls der Austausch des alten Kennzeichens mit der Montage eines Wunschkennzeichens einhergehen soll, besteht in der Regel die Möglichkeit, das neue Kennzeichen im Vorfeld online zu reservieren. Sinnvoll ist es dann, der zuständigen Zulassungsstelle ebenfalls die entsprechende Reservierungsbestätigung vorzuzeigen, damit der Prozess möglichst zeitsparend ablaufen kann.

Die Kosten für den Wechsel des Kennzeichens
Leider kann pauschal kaum beantwortet werden, mit welchen Kosten der Wechsel des Kfz-Kennzeichens einhergeht. Der Grund dafür ist, dass sich die Preise abhängig von dem jeweiligen Bundesland durchaus unterscheiden können. Daneben spielt der jeweilige Aufwand eine Rolle, wenn es um die Kosten für den Kennzeichenwechsel geht.

Im Durchschnitt werden jedoch zwischen 20 und 30 Euro fällig, um das Fahrzeug umzumelden. In dieser Preisspanne bewegen sich auch die Kosten für einen Wechsel des Nummernschildes. Wenn nach einem Umzug das alte Kennzeichen beibehalten werden möchte, fällt der Betrag jedoch geringer aus, da der Preis für die Erstellung von neuen Kennzeichen entfällt.
Autor: red

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