Fr, 13:48 Uhr
12.11.2004
Kann der Winter kommen?
Sollstedt (nnz). Den Sollstedtern ist spätestens seit dieser Woche klar: Der Winter steht vor der Tür. Doch ist die Gemeinde auch für den kommenden Winter-Straßenkampf gerüstet? Die nnz fragte nach.
Der Bauhof der Gemeinde Sollstedt ist gerüstet. Die Winterdienstgeräte wurden von den Mitarbeitern des Bauhofes ab September gewartet und stehen bereit für den Winterdienst berichtet Bürgermeister Jürgen Hohberg. Der Winterdienst der Ortsdurchfahrt B 80 wird wie bisher vertraglich gesichert durch die TSI GmbH Apfelstedt durchgeführt. Der Winterdienst auf den kommunalen Straßen und Plätzen von Sollstedt und dem Ortsteil Wülfingerode wird nach festgelegter Fahrtroute vom Bauhof der Gemeinde Sollstedt durchgeführt.
Laut Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sollstedt sind Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Im Rahmen des Winterdienstes sind Gehwege und Zugänge zu Überwegen sowie Überwege als Brücken über Wasserläufe, die für die Benutzung durch Fußgänger gekennzeichnet sind zu beräumen und zu streuen. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang von mindestens 1,25 m Breite zu beräumen. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Abflussrinnen und Gossen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.
Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Die Rückstände müssen nach Ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. Streusalz darf nur in geringen Mengen verwendet werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.
Mit Zuständigkeit für die Durchführung des Winterdienstes geht auch die Haftung für Schäden, die Dritte auf Grund unterlassenen Winterdienstes erleiden auf die lt. Satzung Verpflichteten über. Daher unser Hinweis, beauftragen sie bei Abwesenheit Nachbarn oder Freunde mit der Beräumung vor ihrem Grundstück.
Autor: nnzDer Bauhof der Gemeinde Sollstedt ist gerüstet. Die Winterdienstgeräte wurden von den Mitarbeitern des Bauhofes ab September gewartet und stehen bereit für den Winterdienst berichtet Bürgermeister Jürgen Hohberg. Der Winterdienst der Ortsdurchfahrt B 80 wird wie bisher vertraglich gesichert durch die TSI GmbH Apfelstedt durchgeführt. Der Winterdienst auf den kommunalen Straßen und Plätzen von Sollstedt und dem Ortsteil Wülfingerode wird nach festgelegter Fahrtroute vom Bauhof der Gemeinde Sollstedt durchgeführt.
Laut Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Sollstedt sind Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer zum Winterdienst verpflichtet. Im Rahmen des Winterdienstes sind Gehwege und Zugänge zu Überwegen sowie Überwege als Brücken über Wasserläufe, die für die Benutzung durch Fußgänger gekennzeichnet sind zu beräumen und zu streuen. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang von mindestens 1,25 m Breite zu beräumen. Soweit Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50m Breite entlang der Grundstücksgrenze. Abflussrinnen und Gossen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden.
Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Die Rückstände müssen nach Ihrem Auftauen sofort beseitigt werden. Streusalz darf nur in geringen Mengen verwendet werden. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Streusalz bestreut und salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden.
Mit Zuständigkeit für die Durchführung des Winterdienstes geht auch die Haftung für Schäden, die Dritte auf Grund unterlassenen Winterdienstes erleiden auf die lt. Satzung Verpflichteten über. Daher unser Hinweis, beauftragen sie bei Abwesenheit Nachbarn oder Freunde mit der Beräumung vor ihrem Grundstück.


