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Di, 10:45 Uhr
19.12.2017
Wirtschaftsrat fordert Transparenz

Schluss mit Gewinnausschüttungen

„Die Festsetzung von Gebühren durch Kommunen und regionale Zweckverbände muss auf Kostendeckung für die Versorgungsaufträge ausgerichtet werden. Fehlender Wettbewerb darf hierbei nicht länger maßlos zur Gewinnmaximierung ausgenutzt werden. Das macht diese Abgaben zu zusätzlichen verdeckten Steuern für Unternehmen und für die Einwohner“, fordert Roland Handrek, Sprecher der Sektion Nordthüringen im Wirtschaftsrat Deutschland...


Der Anlass der erneuten Forderung, dass der Staat seine Rolle ausschließlich als Schiedsrichter und nicht gleichzeitig auch als Spieler im unternehmerischen Wettbewerb auszufüllen hat: Der Wasserverband Nordhausen beschloss unlängst und nach Dezember 2016 bereits zum zweiten Mal, den größten Teil seines Gewinnes an die Verbandsmitglieder, hauptsächlich an die Stadt Nordhausen und an weitere Kommunen, auszuschütten. Einzig Heringen verzichtete freiwillig und verwies auf Vereinszweck und Vereinssatzung, in der „keine Gewinnerzielungsabsicht“ statuiert werde.

Die Höhe der Ausschüttungen betrug 2016 etwa 925.000 Euro und für das aktuelle Jahr 2017 mit gesteigerten etwa 1.188.000 Euro über eine Million Euro. „Viele Bürger denken, mit der Entrichtung der unternehmensbedingten und persönlichen Steuern, wie Mehrwertsteuer, ist die Steuerlast abgegolten. Dem ist aber längst nicht so, wie sich an diesem Beispiel ein weiteres Mal ablesen lässt. Hier werden in unzulässiger Weise Gebühren für Leistungen in verdeckte Steuern umgewandelt. Diese Verfahrensweise zieht auch höhere Produktionsnebenkosten für die Unternehmen nach sich. Dies dient weder der Wirtschaftsförderung noch der Stärkung der Kaufkraft in der Region“, erläutert Roland Handrek die Zusammenhänge.

Der Wasserverband sei nur ein Beispiel in der Reihe der standortschädigenden Abzocke durch Politik und Verwaltungen. So wären das Gros der kommunalen Unternehmen und die Beteiligungen der Kommunen an Strom- und Gasversorgern ebenfalls lukrative Geldbeschaffer für die öffentliche Hand.

Findet wie auf diesen Feldern kein echter Wettbewerb statt, ließen sich Gebühren sehr leicht im eigenen Interesse erhöhen. Zurückblickend wurde im Beispiel des Wasserverbandes Nordhausen im Juli 2015 mit den Beschlüssen der Verbandsmitglieder zur Gebührenerhöhung die Grundlage für die Gewinnausschüttungen im Jahr 2017 geschaffen. Deshalb hält es der Wirtschaftsrat auch für notwendig, dass Gebührenerhöhungen nicht so leicht selbst zu gestalten, sondern vorher transparent zu begründen sind.

„Es muss ein Ende haben, dass die gewählten Volksvertreter trotz Erhöhung der regionalen Gewerbesteuern und der Grundsteuer sowie des ständig steigenden Aufkommens an Lohn- und Unternehmenssteuern in Land und Bund versuchen dürfen, immer neue Wege einzuschlagen, um die Unternehmen (und Einwohner) zusätzlich zu belasten“, so seine abschließende Forderung.
Autor: red

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