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Mo, 10:51 Uhr
20.11.2017
Psychisch Kranker ersticht Mutter

Unterbringung beantragt

Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hat beim Landgericht Mühlhausen die Unterbringung eines 38 Jahre alten Mannes aus Nordhausen in einer Psychiatrischen Klinik beantragt. Dem zur Tatzeit 37-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, im Mai dieses Jahres seine Mutter in deren Wohnung in Nordhausen getötet zu haben...

Spurensicherer am Tatort im Mai  (Foto: nnz) Spurensicherer am Tatort im Mai (Foto: nnz)
Am Tattag soll es gegen 13.00 Uhr einen zunächst verbalen Streit zwischen ihm und seiner Mutter gegeben haben. Aus Angst vor ihrem Sohn flüchtete die Mutter in das Wohnzimmer und verschloss die Tür. Der Beschuldigte, der sich während des Streits mit einem Küchenmesser bewaffnet hatte, soll die Wohnzimmertür eingeschlagen, seine Mutter zu Boden geworfen und ihr mehrfach mit dem Küchenmesser in den Hals gestochen haben.

Als sich das Messer verbog, ließ er kurz von ihr ab und holte sich ein stabileres Messer aus der Küche. Sodann soll er seiner Mutter noch mehrmals in den Hals gestochen, ihr die Kehle durchgeschnitten und versucht haben, ihr das Genick zu brechen. Anschließend stach er ihr noch in die linke Brust und in die Augen. Das Tatopfer verstarb unmittelbar am Tatort durch Verbluten.

Noch bevor der Beschuldigte die Wohnzimmertür aufbrechen konnte, war es der später Getöteten gelungen, ihren Ehemann telefonisch zu verständigen.
Dieser informierte umgehend die Polizei, die sich daraufhin sofort zum Tatort begab. Als die Polizeibeamten eintrafen, öffnete ihnen der Beschuldigte die Tür und gestand spontan die Tat.

Der bisher nicht vorbestrafte Beschuldigte ist ledig und hat keine Kinder. Er hat keine berufliche Ausbildung erlangt. Nach einem Zivildienst war er in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme tätig. Aufgrund einer bei ihm diagnostizierten Schizophrenie war er bereits mehrfach zur Behandlung in einer psychiatrischen Klinik und stand unter gerichtlicher Betreuung.

Eine umfassende psychiatrische Untersuchung hat ergeben, dass der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt an einer paranoiden Schizophrenie litt und daher schuldunfähig war.
Autor: red

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