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Do, 16:25 Uhr
26.10.2017
Plädoyers im Totschlagsprozess

Angeklagte soll für zwölf Jahre in Haft

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Im Totschlagsprozess am Mühlhäuser Landgericht hat die Anklage auf eine zwölfjährige Haftstrafe für den Angeklagten plädiert. Der Mann soll im September vergangenen Jahres seinen Vermieter getötet und dessen Frau schwer verletzt haben...

Staatsanwältin Susanne Wüstefeld begründete den Antrag mit der Schwere der Tat und dem Umstand, dass der Angeklagte nicht nur den Mann, sondern auch die Frau töten wollte.

Hintergrund der Tat waren Mietstreitigkeiten. Das Vermieterehepaar hatte dem Angeklagten wegen ausstehender Mietzahlungen kündigen wollen. Im November soll in diesem Verfahren das Urteil gesprochen werden.
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
27.10.2017, 07:29 Uhr
Zwölf Jahre?
Für einen Mord und einen versuchten Mord mit gefährlicher Körperverletzung. Der ist ja bald wieder draußen und kann den nächsten abmurxen. Wenn dann noch die Zweidrittelregelung wegen guter Führung angewandt wird, wird so ein Mord gar nicht mehr richtig geahndet. War nicht ein Mord nach 211 mit Lebenslanger Haft bedroht? Aber es war ja nur der Vermieter.
Zukunft
27.10.2017, 07:43 Uhr
Lesen, lieber Wolf
Die Anklage lautet auf Totschlag, nicht auf Mord. Da gibt es juristische Unterschiede.
Wolfi65
27.10.2017, 08:56 Uhr
Na dann eben Totschlag nach 212
Der Totschlag kann auch mit bis zu 15 Jahren und oder in besonders schweren Fällen, mit Lebenslanger Haft geahndet werden. Liebe Zukunft
Wolfi65
27.10.2017, 15:04 Uhr
Hat sich aber wohl erledigt @Zukunft
Wie aus einer anderen lokalen online Zeitung zu erfahren ist, hat die betreffende Anklägerin für den Täter auch eine Unterbringung im Maßregelvollzug beantragt.
Ob und inwieweit die werte Richterschaft diesem Antrag nachkommt, bleibt abzuwarten.
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