Di, 14:29 Uhr
26.10.2004
Stellungnahme der Stadt
Nordhausen (nnz). In der vergangenen Woche berichtete die nnz über eine geplante "Filmverbrennung". Ein Leser hatte dazu Stellung bezogen. Nun reagiert die Stadt Nordhausen auf die geplante Aktion.
Schon im Jahre 1995 kam Herr Schieke auf das Stadtarchiv Nordhausen zu und bat um die Nutzung von Filmmaterial, um sein Vorhaben - ein Video über die Geschichte der Stadt Nordhausen zu produzieren - umsetzen zu können.
Daraufhin wurde Herrn Schieke städtisches Filmmaterial zur 1000-Jahr-Feier der Stadt Nordhausen im Jahre 1927 zur Verfügung gestellt und über die Nutzung dieses Filmmaterials am 21. November 1995 eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, die bis heute gilt.
Dann hörte man lange Jahre nichts mehr von Herrn Schieke, welcher erst im Jahre 2002 wieder bei der Stadt Nordhausen vorsprach.
Auf sein Bitten sagte man ihm Unterstützung zu und stellte ihm zahlreiche Fotos zur Verfügung. Weiterhin erarbeitete der damalige Leiter des Stadtarchivs, Herr Dr. Kuhlbrodt, eine Art Drehbuch für den geplanten Film.
Nach Erscheinen des Videos Nordhausen, die 1077-jährige Stadt am Harz stellte die Stadt fest, dass das Video zahlreiche Fehler enthält – insbesondere falsche Erläuterungen zu einzelnen Passagen, etliche Aufnahmen zeigen nicht die Orte, die im dazugehörigen Text beschrieben werden und bei einigen Aufnahmen handelt es sich gar nicht um die Stadt Nordhausen. Zu dem werden gerade die von der Stadt Nordhausen zur Verfügung gestellten Filmszenen in der Art kommentiert, dass die Stadt beabsichtige, wertvolle historische Dokumente aus Geldmangel oder Unwissenheit zu vernichten. Der Abspann enthält dann noch den ausdrücklichen Hinweis: keine Unterstützung erhielten wir von der Stadtverwaltung Nordhausen!!!.
Diese Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen.
Vielmehr ist es Herr Schieke, der insbesondere die Vereinbarung des oben genannten Vertrages über die Nutzung des städtischen Filmes zur 1000-Jahr-Feier der Stadt Nordhausen nicht einhält.
Für die zur Verfügungstellung einer Videokopie der städtischen Filmaufnahmen und der Zusicherung der exklusiven Nutzungsrechte für die kommerzielle Nutzung für einen bestimmten Zeitraum war vereinbart, dass Herr Schieke für jedes verkaufte Video einen geringen Prozentsatz des Verkaufspreises an die Stadt zahlt. Ebenfalls sollte er unverzüglich nach Fertigstellung des Filmes der Stadt zwei Referenzexemplare kostenlos zur Verfügung stellen.
Des Weiteren hat sich Herr Schieke verpflichtet, der Stadt kostenlos je eine Kopie aller Filme, welche er sonst noch in seinem Videofilm verwendet, zur nicht kommerziellen Verwendung zur Verfügung zu stellen.
Letztendlich war vereinbart, dass Herr Schieke wegen der Verwendung städtischen Materials in seinem Film einen Hinweis auf das Urheberrecht der Stadt tätigt.
Kaum eine dieser Vereinbarungen wurde von Herrn Schieke erfüllt; lediglich ein Referenzvideo gelangte nach mehrmaligen Erinnerungen über Umwege an die Stadt Nordhausen.
Da die Stadt bereits einen vertraglichen Anspruch auf unentgeltliche Übereignung je einer Kopie der von Herrn Schieke verwendeten Filme hat bzw. diese zum Teil bereits besitzt, besteht überhaupt kein Anlass, diese Filme von Herrn Schieke zu erwerben.
Ungeachtet dessen liegt der Stadt auch kein konkretes Kaufangebot des Herrn Schieke vor. Die Stadt wartet vielmehr auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und wird diese bei Nichterfüllung auch auf angemessene Weise geltend machen.
Abschließend ist anzumerken, dass Herr Schieke die Videoproduktion nicht selbstlos aus ideellen Zwecken betreibt, sondern diese ihm als angemeldeter Gewerbebetrieb zu seinem Haupt- bzw. Nebenerwerb dient.
Es kann nicht Aufgabe der Stadt Nordhausen sein, einzelne Gewerbetreibende zu sponsoren; erst recht nicht, wenn ganz andere vertragliche Abreden vorliegen.
Autor: nnzSchon im Jahre 1995 kam Herr Schieke auf das Stadtarchiv Nordhausen zu und bat um die Nutzung von Filmmaterial, um sein Vorhaben - ein Video über die Geschichte der Stadt Nordhausen zu produzieren - umsetzen zu können.
Daraufhin wurde Herrn Schieke städtisches Filmmaterial zur 1000-Jahr-Feier der Stadt Nordhausen im Jahre 1927 zur Verfügung gestellt und über die Nutzung dieses Filmmaterials am 21. November 1995 eine vertragliche Vereinbarung geschlossen, die bis heute gilt.
Dann hörte man lange Jahre nichts mehr von Herrn Schieke, welcher erst im Jahre 2002 wieder bei der Stadt Nordhausen vorsprach.
Auf sein Bitten sagte man ihm Unterstützung zu und stellte ihm zahlreiche Fotos zur Verfügung. Weiterhin erarbeitete der damalige Leiter des Stadtarchivs, Herr Dr. Kuhlbrodt, eine Art Drehbuch für den geplanten Film.
Nach Erscheinen des Videos Nordhausen, die 1077-jährige Stadt am Harz stellte die Stadt fest, dass das Video zahlreiche Fehler enthält – insbesondere falsche Erläuterungen zu einzelnen Passagen, etliche Aufnahmen zeigen nicht die Orte, die im dazugehörigen Text beschrieben werden und bei einigen Aufnahmen handelt es sich gar nicht um die Stadt Nordhausen. Zu dem werden gerade die von der Stadt Nordhausen zur Verfügung gestellten Filmszenen in der Art kommentiert, dass die Stadt beabsichtige, wertvolle historische Dokumente aus Geldmangel oder Unwissenheit zu vernichten. Der Abspann enthält dann noch den ausdrücklichen Hinweis: keine Unterstützung erhielten wir von der Stadtverwaltung Nordhausen!!!.
Diese Aussagen entsprechen nicht den Tatsachen.
Vielmehr ist es Herr Schieke, der insbesondere die Vereinbarung des oben genannten Vertrages über die Nutzung des städtischen Filmes zur 1000-Jahr-Feier der Stadt Nordhausen nicht einhält.
Für die zur Verfügungstellung einer Videokopie der städtischen Filmaufnahmen und der Zusicherung der exklusiven Nutzungsrechte für die kommerzielle Nutzung für einen bestimmten Zeitraum war vereinbart, dass Herr Schieke für jedes verkaufte Video einen geringen Prozentsatz des Verkaufspreises an die Stadt zahlt. Ebenfalls sollte er unverzüglich nach Fertigstellung des Filmes der Stadt zwei Referenzexemplare kostenlos zur Verfügung stellen.
Des Weiteren hat sich Herr Schieke verpflichtet, der Stadt kostenlos je eine Kopie aller Filme, welche er sonst noch in seinem Videofilm verwendet, zur nicht kommerziellen Verwendung zur Verfügung zu stellen.
Letztendlich war vereinbart, dass Herr Schieke wegen der Verwendung städtischen Materials in seinem Film einen Hinweis auf das Urheberrecht der Stadt tätigt.
Kaum eine dieser Vereinbarungen wurde von Herrn Schieke erfüllt; lediglich ein Referenzvideo gelangte nach mehrmaligen Erinnerungen über Umwege an die Stadt Nordhausen.
Da die Stadt bereits einen vertraglichen Anspruch auf unentgeltliche Übereignung je einer Kopie der von Herrn Schieke verwendeten Filme hat bzw. diese zum Teil bereits besitzt, besteht überhaupt kein Anlass, diese Filme von Herrn Schieke zu erwerben.
Ungeachtet dessen liegt der Stadt auch kein konkretes Kaufangebot des Herrn Schieke vor. Die Stadt wartet vielmehr auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und wird diese bei Nichterfüllung auch auf angemessene Weise geltend machen.
Abschließend ist anzumerken, dass Herr Schieke die Videoproduktion nicht selbstlos aus ideellen Zwecken betreibt, sondern diese ihm als angemeldeter Gewerbebetrieb zu seinem Haupt- bzw. Nebenerwerb dient.
Es kann nicht Aufgabe der Stadt Nordhausen sein, einzelne Gewerbetreibende zu sponsoren; erst recht nicht, wenn ganz andere vertragliche Abreden vorliegen.

