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Mo, 10:10 Uhr
11.09.2017
Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen

Statistik-Nachlese

Die Wahlergebnisse der gestrigen ersten Runde der Oberbürgermeisterwahl sind bekannt. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle noch ein wenig Statistik liefern...


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Zur Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin von Dr. Klaus Zeh waren insgesamt 35.264 Wahlberechtigte aufgerufen. Davon machten 15.782 von ihrem Wahlrecht auch Gebrauch, das ergibt eine Wahlbeteiligung von 44,8 Prozent. Vor fünf Jahren waren es 44,1 Prozent. Es gab 15.573 gültige Stimmen und 209 ungültige Stimmen.

Von den gültigen Stimmen entfielen 5.456 auf Inge Klaan (CDU), 4.530 auf Kai Buchmann (pl), 2.917 auf Jutta Krauth (SPD), 1.776 auf Michael Mohr (LINKE) und Dirk Erfurt (pl) erhielt 894 Stimmen.

Am 24. September gibt es neben der BUndestagswahl eine Stichwahl zwischen Inge Klaan und Kai Buchmann.
Autor: red

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Kommentare
Gothe
11.09.2017, 12:31 Uhr
Der Beitrag wurde deaktiviert – Kein Verweis auf andere Medien.
Eckenblitz
11.09.2017, 13:58 Uhr
Die richtigen Zahlen
Wahlberechtigt 35264
Gewählt haben 15.782
Das sind 44,8 Prozent
Frau Klaan bekam 5456 Stimmen, dass sind gerundet 15,5% und nicht 35%
Herr Buchmann bekam 4530 Stimmen, dass sind gerundet 12,8% und nicht29,1%
Frau Kraut bekam 2917 Stimmen ,dass sind gerundet 8,2% und nicht18,7%
Herr Mohr bekam 1776 Stimmen, dass sind gerundet 5% und nicht11,4%
Herr Erfurt bekam 894 Stimmen, dass sind gerundet 2,5% und nicht 5,7%
Das sind die Zahlen aus meiner Sicht und spiegeln das Wahlinteresse der Bürger wieder.

Nun wäre es doch sehr interessant zu wissen wie viel Mitglieder die CDU,SPD, LINKE und die GRÜNEN haben. Mit Sicherheit wurden die alle per Parteibeschluss zur Wahl delegiert und da kommen schon ein paar Stimmchen zusammen. Noch dazu wenn man den Wahlberechtigten Familien- und Freundeskreis dazu rechnet. So etwas nenne ich dann politische und nicht demokratische Wahl, oder?
Eckenblitz
11.09.2017, 15:54 Uhr
Feiern wie die Helden
Von 35264 Stimmen hat man gerade 5456 Stimmen bekommen und feiert sich wie die großen Helden. Anstatt sich in einer Ecke zu verkriechen und Demut zu üben. Die Wahlbeteiligung und die Stimmenverteilung zeigen sehr deutlich, was der Wähler von den Politischen Eliten hält. Aber diese Art sich dermaßen zu profilieren, zeigt den waren Charakter so mancher Politiker/Innen.
Man sollte sich lieber Gedanken um die Wahlbeteiligung machen. Aber warum auch desto weniger Bürger zur Wahl gehen, desto besser ist es für die „Großen“ Volksparteien, wie sie sich gerne nennen. Für sie gilt umso weniger Wähler umso sicherer ist der Sieg,oder?
othello
11.09.2017, 15:56 Uhr
schwere Verstöße gegen Wahlordnung ?
Schwere Verstöße gegen die Wahlordnung ? Ich kann es nicht behaupten, dazu sind Recherchen erforderlich und der Wahlleiter ist hier gefragt ! Warum ?
Meine eigenen Erfahrungen und Bestätigungen mehrerer Wähler zum Wahlprozedere im Bereich Wahllokal Bezirk 22 lassen den Verdacht zu, dass es Verstöße gegen die Wahlordnung gab.
Es genügte hier, die Wahlbenachrichtigung vorzulegen, der Name wurde in der Liste abgehakt und schon konnte man wählen. Eine Prüfung der Identität per Personalausweis erfolgte nicht. Dieses war kein Einzelfall. Also hätte ich auch eine Wahlbenachrichtigung einer anderen männlichen Person aus dem Wahlkreis vorweisen können, ohne aufzufallen. Auf diese Art und Weise hätte ich auch für andere männliche Personen in anderen Wahlkreisen meine Stimme abgeben können.
Sollte hier ein eklatanter Verstoß gegen die Wahlordnung vorliegen, wie im Wahlbezirk 22, müsste die ganze Wahl für ungültig erklärt werden !
Hier ist die NNZ mit Nachfragen und Recherchen gefragt. Sollte sich meine Annahme bezüglich des Verstoßes gegen die Wahlordnung bestätigen,wäre dieses ein „ Hammer“, den es lohnt, aufzudecken.
Wähler und Leser der NNZ aus anderen Wahlkreisen sind hier gefordert, wenn sie ähnliche Erfahrungen in ihren Wahlbezirken gemacht haben !
-Insider-
11.09.2017, 16:27 Uhr
Na
Dann sagen Sie doch mal die gesetzliche Grundlage dafür, dass man den Ausweis vorzeigen muss....bevor Sie so lange suchen - es gibt keine. Man muss sich ausweisen können, entweder durch die Benachrichtigung oder durch den Ausweis. Nichts weiter.

Wählen Sie für wen anders, begehen Sie eine Straftat.

Hauptsache groß und wichtig daher reden.....
Arni
11.09.2017, 16:43 Uhr
Ausweis?
War Robert -Blum Str beiden Stadtwerken zur Wahl alles ohne Vorlage des Ausweises.
Hat mich gewundert aber naja Vertrauen ist ja gut wenn es wem Hilft zu gewinnen.
Hoffe in zwei Wochen gehen mehr Wählen.
Nicht nur reden und kritisieren sondern was dafür tun.
Balou
11.09.2017, 16:56 Uhr
Kein Personalausweis nötig
Im Wahllokal 13 brauchten weder meine Tochter (Erstwählerin) noch ich den Ausweis.
Wahlbenachrichtigung, Haken in der Liste,fertig!
E20
11.09.2017, 16:57 Uhr
@ othello
... nur auf Verlangen ist der PA vorzuzeigen bzw. wenn keine Wahlbenachrichtigungskarte vorliegt.
Entsprechend ihren Ausführungen wäre ja jede Briefwahl ungültig ... oder schickt man da den PA mit ?
Mueller13
11.09.2017, 16:57 Uhr
@ Othello - waren Sie das erste Mal wählen?
das ist Usus - ich musste noch nie meinen Personalausweis vorlegen (würde mich auch vor Probleme stellen, da ich seit 10 Jahren keinen gültigen besitze).
Wahlkarte und ein freundliches "Guten Tag" im Wahllokal reichen.
othello
11.09.2017, 18:37 Uhr
Othello sagt danke !
Sorry liebe Wahlordnungskenner. Ich wollte nicht groß und wichtig daherreden, sondern ich habe nur eine Frage zur Wahlordnung gestellt, welche Sie nun etwas hochnäsig klar gemacht haben.
Wenn Sie recht haben, stelle ich nur fest, dass in manchen Bananenrepubliken strengere Wahlordnungen vorgeschrieben sind. Mit einer solchen laschen Wahlordnung sind Manipulationen nicht ausgeschlossen ( auch Briefwahl) und Strafen halten nicht unbedingt davon ab, dass man trotzdem Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begeht, lieber @ Mueller 13.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser !
HUKL
11.09.2017, 19:05 Uhr
Othello, ….es gab noch andere sehr schwere Vergehen!
….Ihr indirekter Aufruf zur Ausweisdiskussion ist interessant, doch leider bisher noch nicht offiziell aufgeklärt! Einen behördlich ausgestellten, bezahlten und noch gültigen Personalausweis sollte man, mit Ausnahme des letzten Mitkommentators Müller, eigentlich zu jeder Zeit und möglichst überall griffbereit haben, weil an allen Brennpunkten und nicht nur dort, immer mit verschiedenen Überraschungen gerechnet werden kann!

Irgendwo hörte ich auch von anderen, „sehr schweren Verstößen gegen die Wahlordnung“, die gleich in verschiedenen Wählerstuben festgestellt wurden, dürften zwischenzeitlich allerdings aufgeklärt worden sein!

Das Ergebnis der Recherche:
Bei den eigentlich in diesen Räumen und speziell an diesem Tag unerwünschten Zusammenballungen von mehreren Menschen soll es sich in den meisten Fällen lediglich um eingefleischte Wacker - Fußballanhänger gehandelt haben, die sich untereinander nur informieren wollten, ob es noch im „KarLi“-Park von Babelsberg während der Zettelabgabe bei dem torlosen Unentschieden geblieben ist.......

Um evtl. Wiederholungen bei der kommenden Stichwahl zu vermeiden, haben sich deshalb alle betreffenden Verantwortlichen kurzfristig gemeinsam zusammengesetzt und entschieden, dass nochmalige Zusammenrottungen in den Nordhäuser Abgabe- und Auszählkammern kaum noch vorkommen können, weil sie das die vorgesehene Begegnung in Fürstenwalde gleich um zwei Tage eher und auch noch in die Abendstunden verlegten.

Wenn das keine Aufarbeitung von gemeldeten „schweren Vergehen“ ist.......
Pe_rle
11.09.2017, 19:30 Uhr
E20
so richtig ist Ihre Aussage nicht ,weil man um die Briefwahlunterlagen zu bekommen den Personalausweis im Rathaus/Wahllokal vorlegen mußte.
E20
11.09.2017, 20:02 Uhr
@ Pe_rle
die Briefwahl kann man auch per email oder Post beantragen,
dann bekommt man die Unterlagen zugeschickt
-Insider-
12.09.2017, 07:06 Uhr
Es
war nicht die Frage nach der Wahlordnung, sondern plumpes krakelen nach "schweren Wahlverstössen", in der Hoffnung auf breite Zustimmung.

Wissen Sie, Othello, was ein schwerer Wahlverstoss wäre?

Wenn jemand mit der Benachrichtigungskarte erscheint, sie als Wahlhelfer den Ausweis verlangen, der Betroffene keinen hat und sie ihm auf Grund dessen das Wahlrecht versagen. Das wäre in der Tat ein klarer Verstoss, der wohlmöglich zu Problemen führen könnte. Meiner Meinung nach wollte der Gesetzgeber hier den Zugang zum Wahlrecht möglichst vereinfachen um möglichst viele Wähler zur Wahl zu bekommen. Mit Bananenrepublik hat das nach nicht viel zu tun.

Da auch ich immer wieder an der grenzenlosen Dummheit der Wähler gezweifelt habe (meist 60% + X für die beiden großen "Volks"parteien), bin ich seit knapp 10 Jahren freiwillig als Wahlhelfer in den verschiedensten Wahllokalen tätig. Wie hier betrogen werden soll, ist mir ein Rätsel (es bräuchte etliche eingeweihte Personen, viel" weg sehen" von allen Wahlleitern und extrem viel krimineller Energie). Ich empfehle jedem, der hier daher redet nur einmal in 4 bzw 6 Jahre (oder gleich nächste Woche Sonntag) mal 10 Stunden zum Sonntag zu opfern und so einer Wahl beizuwohnen. Dann kann man gerne nochmal über Wahlordnung, Betrug und Co. diskutieren. Bis dahin ist das alles nur Dampfplauderei.
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