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Fr, 09:00 Uhr
25.08.2017
Unzufrieden mit der Antwort

Jürgen Hohberg schreibt weiter nach Erfurt

Können Sie sich noch erinnern: Jürgen Hohberg hatte einst einen Brief an die Thüringer Staatskanzlei und an Finanzministerin Heike Taubert geschrieben. Die Antworten befriedigten das Kreistagsmitglied jedoch nicht und so griff der Sollstedter noch einmal zur "Feder"...


Offener Brief an den Ministerpräsidenten und die Finanzministerin des Freistaates Thüringen: Kommunen dürfen mit den finanziellen Lasten in der Jugendhilfe nicht allein gelassen werden!


Sehr geehrte Frau Ministerin,

ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung meines offenen Briefes. Bezüglich Ihrer Ausführungen ist auch nach heutiger Beratung/Diskussion in unserem Ausschuss meines Erachtens Folgendes anzumerken beziehungsweise entgegenzuhalten.

Hinweis:Es geht mir bzw.uns um den Landkreis Nordhausen. Für andere Landkreise mag dies nicht so zutreffen!! Es ist mir als Vorsitzenden des Finanzausschusses, wie auch dessen Mitgliedern, schwer möglich, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, dass trotz intensiv geführter Haushaltskonsolidierung – die auch mit bitteren Einsparungen verbunden war – der Sollfehlbetrag am Ende jedes Jahres nicht reduziert werden konnte bzw. weiter anwächst. Dieser beträgt derzeit mehr als 21 Millionen Euro.

Ich sehe auch die Gefahr eines erheblichen Liquiditätsdefizits, welches die Zahlungsunfähigkeit unseres Landkreises zur Folge haben würde.Nicht nur für mich sind diese sogenannten „Sollfehlbeträge“ Schulden ggf. Verbindlichkeiten, die letztlich unsere „Nachfolgenden“ belasten werden!

Ohne ein spürbares Eingreifen seitens des Landes wird ein weiteres Anwachsen dieses Sollfehlbetrages nicht zu verhindern sein, von einem Abschmelzen ganz zu schweigen. Sicher geht es dabei nicht nur um die Bereiche Jugend und Soziales. Aber erstmal hier ein deutliches Zeichen des Freistaates zu setzen, könnte ein Anfang zu echter Konsolidierung sein.Ansonsten würden wir auf unabsehbare Zeit weiter in der Haushaltskonsolidierung verharren! Dies ist, wie Sie sicher erkennen können, mit den Beschränkungen bei den dringendst erforderlichen Investitionen, zum Beispiel in den Schulen etc. verbunden.

Ich bitte Sie deshalb, im Zuge der aktuell vorgesehenen Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) den von mir geschilderten Umständen Rechnung zu tragen und zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.Durch den vorliegenden Entwurf des FAG ist das leider nicht zu realisieren.

Zum Konkreten aus Ihrer ersten Antwort:
1. Einnahmesteigerungen der Kommunen, Sicherung einer angemessenen Finanzausstattung durch das Land

Auch wenn die Feststellung, dass die Einnahmen der Kommunen stetig gestiegen sind, sodass diese kontinuierlich Überschüsse erzielt haben, auf die Gesamtheit der Landkreise bezogen, korrekt ist, muss doch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass sich in der Struktur der Haushalte große Unterschiede zeigen, wie der Thüringer Rechnungshof in seinem Bericht vom 21.04.2016 über die Finanzstatusprüfung der 17 Thüringer Landkreise der Jahre 2011 bis 2015 festgestellt hat.

Zwar konnten 14 der 17 Landkreise in diesem Zeitraum einen Überschuss erzielen, in den drei Nordthüringer Landkreisen Nordhausen, Unstrut-Hainich-Kreis und Kyffhäuserkreis überstiegen jedoch die laufenden Bruttoausgaben die Bruttoeinnahmen. Dabei hatten eben diese Landkreise neben dem Altenburger Land die höchsten Sozialausgaben je Einwohner zu tragen.

Angesichts dessen ist gerade für die Region Nordthüringen auf Grund der relativen Strukturschwäche im Thüringenvergleich eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erforderlich. Zu diesem Ergebnis gelangt auch das im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales durch Prof. Dr. Bogumil erstellte Gutachten zur geplanten Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte.


2. Entwicklung der Finanzausgleichsmasse seit 2015

In den Anlagen zu Ihrem Schreiben stellen Sie dar, dass die Finanzausgleichsmasse seit dem Jahr 2015, ausgehend von einem Volumen in Höhe von 1.853 Mio. €, beständig angestiegen ist auf geplante 1.963 Mio. € im Jahr 2019.

Berücksichtigt man jedoch Garantiefonds und Hilfspakete, so sind die Gesamtleistungen des Landes von 1.985 Mio. € in 2015 auf aktuell 1.901 Mio. € gesunken und werden planmäßig auch im Jahr 2019 mit 1.972 Mio. € nicht wieder das frühere Niveau erreichen.

Darüber hinaus werden durch neue Aufgaben, Ausgabensteigerungen und –erweiterungen (insbesondere Kulturlastenausgleich sowie die in meinem offenen Brief thematisierten Mehrausgaben für das Unterhaltsvorschussgesetz, für SGB XII, Kita und Jugendhilfe) deutlich höhere Ausgabenzuwächse bei den Kommunen verursacht, als die vorgesehene Erhöhung der Finanzausgleichsmasse kompensieren könnte.


3. Finanzielle Entlastung der Kommunen

Ihrer Aussage, dass Bundesleistungen nicht vom Land zurückbehalten werden und auch nicht mit Finanzausgleichsleistungen verrechnet werden, ist entgegenzuhalten, dass im aktuellen Entwurf des Kommunalen Finanzausgleichs sehr wohl Leistungen des Bundes in Höhe von insgesamt 157 Mio. € (für Grundsicherung, Übernahme Kosten der Unterkunft, Erhöhung der Umsatzsteueranteile zur Entlastung bei der Eingliederungshilfe, Anteil der Kommunen an zusätzlichen Integrationsmitteln des Bundes) auf die Finanzausgleichsmasse angerechnet werden.

Diese Bundesmittel sollen nach Vorgabe des Bundes die Kommunen im Sozialbereich zusätzlich entlasten. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf würde nur das Land entlastet werden, da es eigene Finanzmittel für die Finanzausgleichsmasse einspart.

Das in den Hinweisen Ihrer Arbeitsebene thematisierte Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ ist aus fachlicher Sicht auf jeden Fall zu unterstützen, führt aber zu Einnahmen der Städte und Gemeinden und nicht der Landkreise als Träger der Jugendhilfe.

Weiterhin hätten die erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen der Kommunen in Folge der Novellierung des Unterhaltsvorschussgesetzes durch eine Veränderung der Finanzierungsanteile seitens des Landes abgemildert bzw. kompensiert werden können.

Ferner sind hier im Landkreis Nordhausen die Möglichkeiten, über die Kreisumlage zugunsten des Landkreises auf etwaige höhere Steuereinnahmen der Gemeinden zugreifen zu können, auf Grund des bereits seit Jahren im Thüringenvergleich sehr hohen Umlageniveaus praktisch ausgeschöpft. Gerade der Landkreis Nordhausen war in den zurückliegenden Jahren schon in einem überdurchschnittlich hohem Maße mit Widersprüchen und Klagen der kreisangehörigen Gemeinden konfrontiert (vgl. zuletzt Urteil des ThürOVG vom 07.10.2016, 3 KO 94/12).

In Folge dessen werden beim Landkreis Nordhausen angesichts seiner besonderen strukturellen Situation die aus dem erhöhten gemeindlichen Steueraufkommen resultierenden zusätzlichen finanziellen Mittel nicht, wie vorgesehen, ankommen.

In Anbetracht der vorangegangenen Ausführungen halte ich meine Ihnen und dem Ministerpräsidenten vorgetragene Bitte um die dringend erforderliche, zusätzliche finanzielle Unterstützung zur Absicherung der gesetzlichen Verpflichtungen im Sozialbereich, und hier insbesondere in der Jugendhilfe, aufrecht und erwarte eine konkrete Reaktion Ihrerseits.

Freundliche Grüße
Jürgen Hohberg

Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen und
Rechnungsprüfung des Kreistages Nordhausen
Autor: red

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Kommentare
Eckenblitz
25.08.2017, 12:51 Uhr
Gut so
Endlich gibt es in Nordhausen eine Person, die mit den Damen und Herren der Landesregierung Tacheles redet. Und das in aller Öffentlichkeit. Ich hoffe nur, dass man Herrn Hohberg keinen Maulkorb verpasst.

Solche offene Worte sind bei den Politprofis nicht gerade erwünscht, oder? Machen Sie weiter so Herr Hohberg und informieren Sie uns weiterhin über den Verlauf in dieser Angelegenheit.
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