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Mo, 10:05 Uhr
18.10.2004

Jetzt aber sputen!

Nordhausen (nnz). Am 31.12.2004 endet die Frist für die so genannte Antragsveranlagung (früher Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich) für das Jahr 2002. Damit auch kein Cent verloren geht, hat der Bund der Steuerzahlen jetzt einen ultimativen Tip.


Allen Arbeitnehmern, die bis jetzt noch keinen Jahresausgleich für 2002 beantragt haben, empfiehlt der Bund der Steuerzahler, diese letzte Chance für die 2002er Steuerrückzahlung nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Andernfalls verzichten sie nicht nur unwiderruflich auf die Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, ihnen gehen zudem Erstattungszinsen verloren. Diese Verzinsung beginnt allerdings erst nach Ablauf von 15 Monaten.

Für die Lohnsteuerrückzahlung des Jahres 2002 werden somit ab dem 1. April 2004 Erstattungszinsen berechnet. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent pro Monat. Wer also 1.000 Euro an zu viel gezahlter Lohnsteuer zurückbekommt, erhält obendrein ab April dieses Jahres für jeden vollen Monat 5 Euro Zinsen.

Ferner ist zu beachten, dass am 31.12.2004 auch die Frist für die Abgabe des Antrags auf Arbeitnehmer-Sparzulage für das Jahr 2002 endet. Dieser Antrag ist ebenfalls beim Finanzamt zu stellen. Als Vordruck dienen die amtlichen Einkommensteuerformulare, die Eintragungsfelder für den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage enthalten.
Autor: nnz

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