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Mi, 17:38 Uhr
17.05.2017
Sitzung des Nordhäuser Hauptausschusses

Langeweile auf der Tagesordnung

Da war sie wieder, die unaufgeregte Tagesordnung der heutigen Sitzung des Nordhäuser Hauptausschusses. Gespannt wartete das Gremium auf die Informationen der Bürgermeisterin…


Der Genauigkeit halber sei gesagt, dass dies die 34. Sitzung des Hauptausschusses in dieser Legislaturperiode ist. Die Infos bestanden zuerst zu Aktionen zum Erhalt des Kreissitzes. Bekannt ist hinlänglich die Tour nach Erfurt Anfang dieses Monats. Die sei der Auftakt zur Unterschriftenaktion gewesen. Listen gibt es nicht nur in der Stadt Nordhausen, sondern auch in zahlreichen Gemeinden des Landkreises.

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Darüber hinaus gibt es andere Werbemittel wie transparente Aufkleber, die nicht gesehen werden sowie Plakate in mehreren Größen. Mit Ablauf des Donnerstages tritt Dr, Klaus Zeh aus seinem Amt offiziell aus. Die Stadt hat damit keinen OB mehr und Jutta Krauth hält es für unerlässlich, dass das politische Oberhaupt der Stadt bald gewählt wird. Es gebe keine Argumentationsgrundlage, dass ein Wahltermin nicht kurz nach der Sommerpause festgelegt werden kann.

Von der CDU-Fraktion wird der 13. August 2017 vorgeschlagen, dem schließt sich auch die Fraktion FDP/Für Nordhausen an. Was aber machen die LINKE und die SPD sowie die Grünen? Georg Müller ist dafür, dass nun endlich Klarheit herrscht. Er plädiert allerdings für einen späteren Termin, ebenso Andreas Wieninger, der sich nicht auf einen bestimmten Termin festlegen lassen will.

Das will Steffen Iffland so nicht gelten lassen, Michael Mohr (LINKE) schließt sich selbstverständlich der SPD an, die Bürger hätten einen solchen, nicht nachprüfbaren Terminvorschlag nicht verdient. Holger Richter (Grüne) argumentiert sachlicher und schlägt vor, die Formulierung „frühestmöglicher Termin“ zu nutzen. Dem wiederum kann sich Iffland anschließen. Dem kann sich dann selbst die Sozialdemokratie nicht widersetzen.

Richter schlägt weiterhin vor, die politische Führung für einen gewissen Zeitraum personell zu unterstützen. Dazu sagt Jutta Krauth, dass sie nicht zum ersten Mal eine Verwaltung allein führe. „Wir kommen im Moment zurecht“, so Krauth.

Das war es dann mit den Informationen und mit „Sonstiges“ an diesem sonnigen Mittwochnachmittag.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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Kommentare
Nordhäuser Freiheit
17.05.2017, 21:36 Uhr
Wertes “Nordhäuser System“, denkt ihr, wir sind doof?
Liebe Politiker, für wie blöd halten Sie uns Steuerzahler eigentlich? Glauben Sie ernsthaft wir können das nicht einordnen, wenn die Wahl jetzt sogar noch in den Herbst geschoben werden soll, bis “unser“ Landrat Klarheit hat was mit seinem Job wird? Richtig dreist (oder einfach nur saudumm) ist, daß sie Ihre Taktik auch noch öffentlich ausbreiten.
Es gibt eine schöne Serie, die heißt “House of cards“'. Schauen Sie mal rein, da können sie lernen, wie man politische Intrigen auf hohem Level und professionell betreibt. Wie Sie das hier anstellen, ist Provinzniveau.

Helau und Alaaf. Der Karneval in Nordhausen geht weiter. Aber irgendwann ist Aschermittwoch. Um mit “Riese“ zu sprechen “Wahltag ist Zahltag“.
Kilian Baltres
18.05.2017, 07:51 Uhr
Wann ist mal Schluß, SPD??
Irgendwann muß mal Schluß sein mit den Spielereien, liebe Leute von der SPD. Das Spiel schadet doch Nordhausen. Jetzt wollt ihr nochmal den Wahltermin nach hinten schieben? Schluß jetzt mal! Über unsere Stadt lacht ganz Thüringen! K.Baltres
Pe_rle
18.05.2017, 14:03 Uhr
SPD
gibt es den keinen Arzt,der die SPD BERUFSUNFÄHIG schreibt.
So viel Dummheit,kann doch nicht gesund sein.
Jutta Kraut in Ehren,aber Sie sind in der falschen Sippe
Liane Enzinger
19.05.2017, 07:42 Uhr
Ist die OB Wahl rechtmäßig? Bis zum 18. August muß gewählt sein!
Es ist komisch, dass SPD und CDU hier über einen Wahltermin verhandeln. Kommt die OB Wahl diesmal nicht bis zum 18. August zustande ist sie klar unrechtmäßig und sollte angefochten werden.

Denn die Gesetzeslage ist nach Thüringer Wahlgesetz, Paragraf 25 klar “(2) Endet das Beamtenverhältnis vor Ablauf der Amtszeit, so findet eine Neuwahl an einem Termin statt, der innerhalb der nächsten drei Monate liegen soll.“.
Schon das Hinauszögern des 1. Termins durch Landrat Jendricke war regelwidrig.
Sollte jetzt wieder gekungelt werden, sollte der unterlegen Bewerber auf jeden Fall die Wahl anfechten. Das kann auch jeder Wahlberechtigte tun!
Liane Enzinger, M.A.
teamplayer
19.05.2017, 09:43 Uhr
Ach Liane...
alias Riese, wenn Sie schon zitieren, dann sollten Sie zwischen Kann und Muss-Bestimmungen unterscheiden können. Kleiner Hinweis: Im zitierten Text steht das Wort "soll".
Aber Sie können natürlich weiter Öl ins Feuer gießen, ich würde mich über Ihre "Anfechtung" herrlich amüsieren.
RaWu
19.05.2017, 11:01 Uhr
Dann schlagen Sie bitte mal nach,
was "soll" im Juristendeutsch bedeutet.
Das ist nicht umgangssprachlich "sollte", sondern steht für "soll so sein" (sofern nich handfeste Gründe dem entgegen stehen).
Das Unwohlsein vom LR oder Ferienbeginn sind keine Gründe, eine Wahl zu verschieben.
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