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Mi, 15:38 Uhr
17.05.2017
Polizeibericht

Urteil fiel 30 Stunden nach der Tat

Dem 46-Jährigen werden versuchte Einbrüche in Wohnhäuser mehrfacher Hausfriedensbruch und Diebstahl vorgeworfen. In der Nacht zum Montag war der Mann entlang der Helmestraße in mehrere Gärten eingestiegen und wurde kurz nach Mitternacht bei dem Versuch in ein Reihenhaus einzubrechen von den Bewohnern überrascht...

Offenbar von seinem nächtlichen Raubzug übermüdet setzte er sich schließlich in einer offenen Garage an der Helmestraße in ein unverschlossenes Auto und schlief dort ein. Dort wurde er am Montagmorgen entdeckt und vorläufig festgenommen. Vermutlich stand er während seiner Taten unter Rauschgifteinfluss, denn in seiner Hosentasche fanden die Beamten 1,5 Gramm Kokain. Die Kriminalpolizei konnte im Laufe des Tages einen Teil des Weges, den der Beschuldigte von Tatort zu Tatort zurückgelegt haben muss, rekonstruieren.

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Der aus Russland stammende Mann ist für die Polizei kein Unbekannter. Er lebt seit 19 Jahren in Deutschland und war immer wieder mit Straftaten aufgefallen. Zuletzt hatte er eine Freiheitsstrafe wegen Diebstahl, Hehlerei und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz abzusitzen und wurde erst im vergangenen Herbst nach mehr als vier Jahren Haft entlassen. Seit dieser Zeit wohnt er in Halle, von wo er am Sonntag mit dem Zug nach Nordhausen gekommen sein will.

Gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft Mühlhausen gelang es den Ermittlern der Kriminalpolizei ausreichend Beweise und Indizien zusammenzutragen, dass ein beschleunigtes Verfahren vor dem Amtsgericht Nordhausen möglich wurde. Die Richterin verurteilte den 46-Jährigen am Dienstagnachmittag zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten ohne Bewährung.
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
18.05.2017, 09:29 Uhr
Man hat sich selbst übertroffen
Nur 30 Stunden nach den Straftaten wurde ein Urteil gegen den Angeklagten gesprochen. Was will uns die BRD Justiz damit sagen? Das man die Kleinen schnellstmöglichst verurteilt, während die großen Fische weiterhin im Teich der Unschuld weiterschwimmen dürfen, weil sie sich teure und gute Anwälte leisten können? Oder weil sich der Angeklagte aufgrund seines zugedröhnten Geisteszustandes selbst unnötig belastet hat? Fest steht nur, dass die BRD Justiz hier eine Show abgezogen hat, um den Ottonormalverbraucher eine Scheinsicherheit zu vermitteln. Im Endeffekt also nix Neues.
Blume567
18.05.2017, 11:05 Uhr
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