So, 08:50 Uhr
14.05.2017
Thüringen
Förderung von Sport und Spiel künftig Pflichtaufgabe der Gemeinde?
Das Thüringer Sportfördergesetz aus dem jahr 1994 soll geändert werden. Mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN soll das Gesetz konstitutiv neu gefasst werden. Jeder kann seine Meinung dazu im Online-Portal schreiben. Hier gibt Näheres dazu....
Neben einigen redaktionellen Anpassungen soll u. a. die in § 4 ThürSportFG verankerte Landessportkonferenz abgeschafft werden. Die Förderung von Sport und Spiel soll ausdrücklich als Pflichtaufgabe der Gemeinden definiert, die Nutzung der Sport- und
Spielanlagen öffentlicher Träger neu geregelt sowie die verpflichtende Anerkennung und Einhaltung einschlägiger Anti-Doping- und Kinderschutz-Bestimmungen als Voraussetzung für die Förderung von Sportorganisationen verankert werden.
Zurzeit befindet sich Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes in der parlamentarischen Diskussion. Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/3597 wurde in der 79. Plenarsitzung am 23. März 2017 erstmals beraten und federführend an
den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat in seiner 41. Sitzung am 25. April 2017
beschlossen, zu dem Gesetzentwurf eine Online-Diskussion durchzuführen.
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Diskussionsforum:
https://forum-landtag.thueringen.de/dokument/artikel-1-des-gesetzes-zur-aenderung-des-thueringer-sportfoerdergesetzes-und-des
Die Diskussion läuft ab sofort bis zum 06.06.2017!
Autor: enNeben einigen redaktionellen Anpassungen soll u. a. die in § 4 ThürSportFG verankerte Landessportkonferenz abgeschafft werden. Die Förderung von Sport und Spiel soll ausdrücklich als Pflichtaufgabe der Gemeinden definiert, die Nutzung der Sport- und
Spielanlagen öffentlicher Träger neu geregelt sowie die verpflichtende Anerkennung und Einhaltung einschlägiger Anti-Doping- und Kinderschutz-Bestimmungen als Voraussetzung für die Förderung von Sportorganisationen verankert werden.
Zurzeit befindet sich Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Sportfördergesetzes in der parlamentarischen Diskussion. Der Gesetzentwurf in Drucksache 6/3597 wurde in der 79. Plenarsitzung am 23. März 2017 erstmals beraten und federführend an
den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat in seiner 41. Sitzung am 25. April 2017
beschlossen, zu dem Gesetzentwurf eine Online-Diskussion durchzuführen.
Über den folgenden Link gelangen Sie zum Diskussionsforum:
https://forum-landtag.thueringen.de/dokument/artikel-1-des-gesetzes-zur-aenderung-des-thueringer-sportfoerdergesetzes-und-des
Die Diskussion läuft ab sofort bis zum 06.06.2017!
Kommentare
Bisher gibt es keine Kommentare.
Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.