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Di, 14:03 Uhr
16.05.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

So mild wie vermutet wurde das Urteil nicht

Böllerknall mit Folgen. Schon Anfang April hatte nnz ausführlich über eine erste Verhandlung einer Straftat berichtet. Es wird wohl ein mildes Urteil geben, hatte ich damals vermutet und geschrieben. Wurde es das?

Beide Angeklagten hatten sich, wohl auf Anregung ihrer Verteidiger, in der Verhandlung bei dem Vertreter des türkischen Dönerladens für ihre Tat entschuldigt, Reue gezeigt. Außerdem waren sie zur Tatzeit besoffen, wie sie betonten.

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Rückblende. Über Facebook hatten sich die Männer kennen gelernt: Marcel K. aus Bleicherode. Ein 32-jähriger schlanker Mann, Brillenträger, kurzer Haarschnitt, Vater eines schulpflichtigen Sohnes, der bei ihm wohne. Der andere, Marcel S. aus Bremen. Der 33-Jährige ist ledig, von untersetzter Gestalt. Sein kahles Haupt zierten markante Ohrringe.

Zum Jahreswechsel 2016 traf man sich in der Kalistadt. Nach Aussage des Bleicheröders grillte man am 31. Dezember in der Hausgemeinschaft. Der Alkohol kam nicht zu kurz. Am Morgen des 1. Januar 2017 zogen M. K. und M. S. los, um aus einem Automaten Zigaretten zu ziehen. Marcel S., der Bremer, führte einen Böller mit, den er in Polen erworben hatte. Allerdings von einer Sorte, die hierzulande verboten ist.

Plötzlich kam das Duo auf die Idee, den Böller zu zünden. Zu diesem Zweck befestigte man den Feuerwerkskörper mittels Klebeband an einem Schaufenster. Just an dem eines türkischen Dönerladens. Zunächst schlug die erste Zündung fehl. Die Männer, die sich schleunigst entfernt hatten, kehrten zurück, um es erneut zu versuchen. Diesmal knallte es.

Schon in der ersten Verhandlung sprach ein Polizeibeamter von einem erheblichen Splitterfeld als Folge der Explosion. Auch im Innern des Raumes hätten die Scherben nur so herumgelegen. War es nun eine spontane Idee, ein dummer Streich, keineswegs aber ein Verbrechen? So sah es der Rechtsanwalt. Oder war es eine vorsätzliche Tat, also ein Verbrechen? So sah es Richterin Eva Balk. Schon in der ersten Verhandlung, zäh und langatmig, hatte sie sich eingehend mit dem Fall beschäftigt.

Die Richterin verurteile Marcel K. und Marcel S. wegen ihrer Tat, eine Sprengstoff-Explosion mit erheblichen Auswirkungen herbeigeführt zu haben, zu jeweils zehn Monaten Haft, die auf zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Zudem haben K. und S. innerhalb eines Jahres 1200 Euro an den Schrankenlos-Verein und die Antonio-Amadeo-Stiftung zu zahlen. Als Bewährungsauflage.

Es wird wohl ein mildes Urteil werden, hatte ich nach der ersten Verhandlung geschrieben. So mild wie vermutet wurde es nun doch nicht.
Friedbert Specht
Autor: red

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