Fr, 11:51 Uhr
05.05.2017
Landesbergamt erteilt Zulassung
Gipsabbau am Kuhberg kommt
Das Thüringer Landesbergamt (TLBA) hat heute dem Betriebsplan der Firma Saint-Gobain Formula GmbH für einen Gipsabbau am Kuhberg in Niedersachswerfen die Zulassung erteilt...
Die umfassende Prüfung unter Einbindung von Behörden und Kommunen hat ergeben, dass der eingereichte Betriebsplan die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Bevölkerung sind nach Einschätzung des TLBA nicht zu erwarten, da der Tagebau in über 1 Kilometer Entfernung von der nächsten Wohnbebauung liegen wird. Der Gewinnung stehen zudem keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. So sind Schutzgebiete vom Vorhaben nicht betroffen. Der Kuhberg liegt zwar im Naturpark Südharz, dort ist aber die Gewinnung von Bodenschätzen im Rahmen erteilter Gewinnungsberechtigungen erlaubt.
Der naturschutzrechtliche Eingriff durch den Tagebau wird auf einer rein landwirtschaftlichen Fläche stattfinden und durch Kompensationsmaßnahmen und die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus ausgeglichen. Für schützenswerte Arten wie Bodenbrüter sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schutzmaßnahmen vorgesehen, so dass deren Beeinträchtigung vermieden wird.
Der Termin für einen Betriebsbeginn liegt in der Entscheidung des Unternehmens. Der Gipsabbau am Kuhberg unterliegt dem Bundesberggesetz, weil er in einem Bewilligungsfeld stattfinden soll, das vor der Bergrechtsangleichung im Jahre 1996 genehmigt wurde.
Thüringer Landesbergamt
Autor: redDie umfassende Prüfung unter Einbindung von Behörden und Kommunen hat ergeben, dass der eingereichte Betriebsplan die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.
Unzumutbare Beeinträchtigungen für die Bevölkerung sind nach Einschätzung des TLBA nicht zu erwarten, da der Tagebau in über 1 Kilometer Entfernung von der nächsten Wohnbebauung liegen wird. Der Gewinnung stehen zudem keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegen. So sind Schutzgebiete vom Vorhaben nicht betroffen. Der Kuhberg liegt zwar im Naturpark Südharz, dort ist aber die Gewinnung von Bodenschätzen im Rahmen erteilter Gewinnungsberechtigungen erlaubt.
Der naturschutzrechtliche Eingriff durch den Tagebau wird auf einer rein landwirtschaftlichen Fläche stattfinden und durch Kompensationsmaßnahmen und die Wiedernutzbarmachung des Tagebaus ausgeglichen. Für schützenswerte Arten wie Bodenbrüter sind in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Schutzmaßnahmen vorgesehen, so dass deren Beeinträchtigung vermieden wird.
Der Termin für einen Betriebsbeginn liegt in der Entscheidung des Unternehmens. Der Gipsabbau am Kuhberg unterliegt dem Bundesberggesetz, weil er in einem Bewilligungsfeld stattfinden soll, das vor der Bergrechtsangleichung im Jahre 1996 genehmigt wurde.
Thüringer Landesbergamt

