Mi, 11:39 Uhr
08.08.2001
Sachlichkeit in Diskussion gefordert
Nordhausen (nnz). Es gibt mächtig viel Wirbel innerhalb des Rettungsdienstzweckverbandes im Landkreis Nordhausen. nnz versucht, die Vorgänge auf eine sachliche Ebene zu bringen und hat sich unter anderem mit dem zuständigen Fachmann im Landratsamt, Günter Uebner, unterhalten.
Zur Sachlage: Am 11. Juli hatte es eine Versammlung des Rettungsdienstzweckverbandes in Nordhausen gegeben. Da stellte unter anderem der Nordhäuser Kreisverband des DRK einen Misstrauensantrag gegen die Johanniter Unfall Hilfe (JUH). In der schriftlichen Begründung wurden Vorwürfe in mehreren Punkten aufgelistet und erläutert, bestätigte der Fachbereichsleiter für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, Günter Uebner, der nnz. Die Vorwürfe endeten in der Forderung, die JUH aus dem Rettungsdienstzweckverband Nordhausen auszuschließen.
So gab es nach Darstellung von Uebner offensichtlich Hinweise der Krankenkassen, dass die Abrechnungen der JUH nicht wahrheitsgemäß vorgenommen wurden. Diese Vorwürfe seien noch nicht ausgeräumt, Uebner spricht von einem schwebenden Verfahren. Weiterhin soll die JUH in der zurückliegenden Zeit ein neues Einsatzfahrzeug beschafft haben, das in seinen Kosten jenseits von gut und böse liege. Probleme sah der Antragsteller des Misstrauens (DRK) auch in Leistungen, die die JUH am Verband vorbei abgerechnet haben soll. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Behindertenfahrzeug.
Nach der Sitzung am 11. Juli hat der Verbandsvorsitzende Landrat Joachim Claus (CDU) die JUH aufgefordert, bis Anfang August zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Am 31. 7. ging dann ein Schreiben von Rechtsanwälten ein, das von einigen Verbandsmitgliedern als starkes Stück bezeichnet wurde. In dem Schreiben sei aber nur zu Teilen auf die Vorwürfe eingegangen worden. In Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt Weimar, das in diesem Fall als Aufsichtsbehörde fungiert, sei die für Montag anberaumte Sitzung des Zweckverbandes verschoben worden.
Günter Uebner geht davon aus, dass der Konflikt bis zu diesem Zeitpunkt nicht aus der Nordhäuser Welt geschafft werden könne. Für den Ausschluß eines Verbandsmitgliedes sind zwei Drittel der Stimmen notwendig. Ein entsprechender Beschluß werde danach jedoch wieder vom Landesverwaltungsamt geprüft, das ausgeschlossene Mitglied habe weiterhin die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Der Bürgermeister von Ellrich und Verbandsratsmitglied, Gerald Schröder, sagte im nnz-Gespräch, dass er eine sachliche Aufarbeitung der Vorwürfe erwarte. Schädlich wären hingegen Einmischungsversuche aus der Politik. Die Probleme müsse ausschließlich der Zweckverband selbst regeln. Nur so sei auch die Zukunft des Verbandes selbst gesichert. Jegliche Störversuche, die oftmals emotionaler und persönlicher Natur seien, müssen in Zukunft unterbleiben.
Zum Rettungsdienstzweckband im Landkreis Nordhausen gehören:
Landkreis Nordhausen
DRK-Kreisverband Nordhausen,
JUH-Kreisverband Nordhausen,
gemeinnützige Rettungsdienstgesellschaft mbH Ellrich
DRK-Kreisverband Eisenberg-Jena-Stadtroda,
Intensivverlegungsdienst Thüringen gGmbH.
Laut Verbandssatzung verfügt der Landkreis Nordhausen über zehn Stimmen in der Verbandsversammlung, die übrigen Mitglieder haben jeweils eine Stimme.
Autor: nnzZur Sachlage: Am 11. Juli hatte es eine Versammlung des Rettungsdienstzweckverbandes in Nordhausen gegeben. Da stellte unter anderem der Nordhäuser Kreisverband des DRK einen Misstrauensantrag gegen die Johanniter Unfall Hilfe (JUH). In der schriftlichen Begründung wurden Vorwürfe in mehreren Punkten aufgelistet und erläutert, bestätigte der Fachbereichsleiter für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz, Günter Uebner, der nnz. Die Vorwürfe endeten in der Forderung, die JUH aus dem Rettungsdienstzweckverband Nordhausen auszuschließen.
So gab es nach Darstellung von Uebner offensichtlich Hinweise der Krankenkassen, dass die Abrechnungen der JUH nicht wahrheitsgemäß vorgenommen wurden. Diese Vorwürfe seien noch nicht ausgeräumt, Uebner spricht von einem schwebenden Verfahren. Weiterhin soll die JUH in der zurückliegenden Zeit ein neues Einsatzfahrzeug beschafft haben, das in seinen Kosten jenseits von gut und böse liege. Probleme sah der Antragsteller des Misstrauens (DRK) auch in Leistungen, die die JUH am Verband vorbei abgerechnet haben soll. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes Behindertenfahrzeug.
Nach der Sitzung am 11. Juli hat der Verbandsvorsitzende Landrat Joachim Claus (CDU) die JUH aufgefordert, bis Anfang August zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Am 31. 7. ging dann ein Schreiben von Rechtsanwälten ein, das von einigen Verbandsmitgliedern als starkes Stück bezeichnet wurde. In dem Schreiben sei aber nur zu Teilen auf die Vorwürfe eingegangen worden. In Abstimmung mit dem Landesverwaltungsamt Weimar, das in diesem Fall als Aufsichtsbehörde fungiert, sei die für Montag anberaumte Sitzung des Zweckverbandes verschoben worden.
Günter Uebner geht davon aus, dass der Konflikt bis zu diesem Zeitpunkt nicht aus der Nordhäuser Welt geschafft werden könne. Für den Ausschluß eines Verbandsmitgliedes sind zwei Drittel der Stimmen notwendig. Ein entsprechender Beschluß werde danach jedoch wieder vom Landesverwaltungsamt geprüft, das ausgeschlossene Mitglied habe weiterhin die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.
Der Bürgermeister von Ellrich und Verbandsratsmitglied, Gerald Schröder, sagte im nnz-Gespräch, dass er eine sachliche Aufarbeitung der Vorwürfe erwarte. Schädlich wären hingegen Einmischungsversuche aus der Politik. Die Probleme müsse ausschließlich der Zweckverband selbst regeln. Nur so sei auch die Zukunft des Verbandes selbst gesichert. Jegliche Störversuche, die oftmals emotionaler und persönlicher Natur seien, müssen in Zukunft unterbleiben.
Zum Rettungsdienstzweckband im Landkreis Nordhausen gehören:
Landkreis Nordhausen
DRK-Kreisverband Nordhausen,
JUH-Kreisverband Nordhausen,
gemeinnützige Rettungsdienstgesellschaft mbH Ellrich
DRK-Kreisverband Eisenberg-Jena-Stadtroda,
Intensivverlegungsdienst Thüringen gGmbH.
Laut Verbandssatzung verfügt der Landkreis Nordhausen über zehn Stimmen in der Verbandsversammlung, die übrigen Mitglieder haben jeweils eine Stimme.


