Mo, 15:00 Uhr
03.04.2017
Stadtverwaltung
Schiedsperson gesucht
Die Stadt Nordhausen sucht für die Schiedsstelle, zuständig für den Bereich des gesamten Stadtgebietes der Stadt Nordhausen sowie der Ortsteile der Stadt, eine ehrenamtliche Schiedsperson sowie deren Stellvertreter für die Amtszeit von fünf Jahren...
Das Ehrenamt einer Schiedsperson können Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die mindestens 25, höchstens 70 Jahre alt sind. Außerdem soll die Schiedsperson ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren, Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten vermögens- und strafrechtlicher Art zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. So werden gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden. Das entlastet die Gerichte und spart den Streitenden Kosten und Nerven. Der Aufgabenbereich des Schlichters ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter aber auch leichte Körperverletzungen, Hausfriedensbruch oder Beleidigung.
Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt 5 Jahre. Der Stadtrat wählt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die geeignete Person.Interessenten können sich bis zum 18. April 2017 schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf bei der Stadt Nordhausen, Rechtsamt, Markt 1 in 99734 Nordhausen bewerben.
Weitere Informationen über das Amt der Schiedsperson können auch telefonisch bei Antje Heck-Rübsame aus dem Rechtsamt unter 03631/696-494 erfragt werden.
Autor: redDas Ehrenamt einer Schiedsperson können Bürgerinnen und Bürger übernehmen, die mindestens 25, höchstens 70 Jahre alt sind. Außerdem soll die Schiedsperson ihrer Persönlichkeit nach zur Streitschlichtung besonders befähigt sein und im Bereich der Schiedsstelle wohnen.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren, Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten vermögens- und strafrechtlicher Art zu schlichten und im Sühneverfahren einen Vergleich herbeizuführen. So werden gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden. Das entlastet die Gerichte und spart den Streitenden Kosten und Nerven. Der Aufgabenbereich des Schlichters ist vielfältig, wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, Ärger mit dem Vermieter aber auch leichte Körperverletzungen, Hausfriedensbruch oder Beleidigung.
Die Amtszeit der Schiedsperson beträgt 5 Jahre. Der Stadtrat wählt aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber die geeignete Person.Interessenten können sich bis zum 18. April 2017 schriftlich unter Angabe von Name, Anschrift, Geburtsdatum und Beruf bei der Stadt Nordhausen, Rechtsamt, Markt 1 in 99734 Nordhausen bewerben.
Weitere Informationen über das Amt der Schiedsperson können auch telefonisch bei Antje Heck-Rübsame aus dem Rechtsamt unter 03631/696-494 erfragt werden.
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