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Sa, 18:21 Uhr
01.04.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Böllerknall mit Folgen

Für 9 Uhr war die Verhandlung im Raum 321 des Amtsgerichts anberaumt. In einer Stunde ist die Sache erledigt. Da bleibt die Zeit, um an einer weiteren Verhandlung unter Vorsitz von Amtsrichter Henning Horstmeier teilzunehmen, dachte ich. Die war für 10 Uhr angesetzt. Eingeladen hatte Horstmeier eine Schulklasse, was mein besonderes Interesse weckte...


Gegen 11.15 Uhr saß ich aber immer noch in 321. Die junge blond gelockte Staatsanwältin war erst 20 Minuten später erschienen, sodass alsdann Richterin Balk in Aktion treten konnte. Eine für meine Begriffe langatmige Verhandlung folgte. Dabei schien die Strafsache anfangs sonnenklar:

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Über Facebook lernten sich die Männer kennen: Marcel K. aus Bleicherode. 32 Jahre alt, schlank, Brillenträger, kurzer Haarschnitt, Vater eines 13-jährigen Sohnes, der bei ihm wohne. Der andere, Marcel S. aus Bremen, 33 Jahre, ledig, Brillenträger, untersetzte Gestalt, kahles Haupt, markante Ohrringe.

Zum Jahreswechsel 2016 traf man sich in der Kalistadt. Nach Aussage des Bleicheröders grillte man am 31. Dezember in der Hausgemeinschaft. Mit etwa acht Personen. Reichlich wurde mit Alkohol nachgespült. Richterin Balk wollte wissen, was man alles an alkoholischen Getränken konsumiert habe. Keiner der Männer konnte sich daran mehr erinnern. Man sei besoffen gewesen.

Nach Mitternacht, am Morgen des 1. Januar, zogen die Männer los, um aus einem Automaten Zigaretten zu ziehen. Marcel S., der Bremer, führte einen Böller mit, den er sich in Polen beschafft hatte. In Deutschland ist diese Sorte Knaller nicht zugelassen. Plötzlich kam man auf die Idee, das Ding auch zu zünden. Zu diesem Zweck wurde der Feuerwerkskörper mittels Klebeband an einem Schaufenster befestigt.

Zunächst schlug die erste Zündung fehl. Die Männer, die sich schleunigst entfernt hatten, kamen zurück, um es erneut zu versuchen. Diesmal klappte es. Nach Auskunft eines Polizeibeamten - allein drei von ihnen waren als Zeugen geladen - sei das Splitterfeld erheblich gewesen. Die Explosion müsse demnach wuchtig gewesen sein. Die Fenster zersplitterten. Die Scherben hätten nur so herumgelegen. Auch im Inneren des Raumes.

Dass es sich um einen türkischen Dönerladen handelte, davon war in der Verhandlung, der auch zwei Schöffinnen beiwohnten, nicht die Rede. Der Berichterstatter erfuhr es erst nach Anfrage bei der Polizei. Die Sprache war von einem 3000-Euro-Schaden. Die Männer beteuerten vor Gericht, von der Wirkung der Explosion nichts geahnt zu haben. Sie seien selbst von den Auswirkungen überrascht gewesen.

Wohl auf Anregung ihrer Verteidiger entschuldigten sich Marcel K. und Marcel S. bei dem vor Gericht als Zeugen geladenen Vertreter des Döner-Ladens für ihre Tat. Zu einem Urteil kam es an diesem Tag noch nicht. Unter anderem sei der bei der Explosion angerichtete tatsächliche Schaden noch genau zu prüfen. Er könnte die 3000-Euro-Grenze überschreiten.

Fortsetzung folgt. Am 20. April. Beide Angeklagten zeigten Reue, hatten sich entschuldigt, waren außerdem zur Tatzeit besoffen, wie sie selbst betonten. Es wird wohl ein mildes Urteil werden.
Friedbert Specht
Autor: red

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