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Mo, 16:16 Uhr
27.03.2017
Neues von der A 38

Wieder gegen Sonntagsfahrverbot verstoßen

Nicht nur auf der A 38 gilt am Sonntag für Lkws das Sonntagsfahrverbot. Nur in gewissen Ausnahmen oder mit entsprechender Ausnahmegenehmigung dürfen Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen an Sonntagen fahren. Nicht alle halten sich daran...


Gestern, in den Morgenstunden, waren gleich mehrere „Verkehrssünder“ im Nordhäuser Bereich unterwegs, die der Polizei „ins Netz gingen“. Autobahnpolizeiinspektion

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So musste ein polnischer Lastzug seine Fahrt beenden, da er unterwegs war, um Zeitschriften zu laden, seine Ausnahmegenehmigung allerdings für den
Transport von Blumen/Pflanzen ausgestellt war.

Ein litauischer Lastzug musste abgestellt werden, weil die Ladung aus Rinderhäuten bestand, Auch hier gab es keine Genehmigung. Für einen bulgarischen Kühllastzug war die Fahrt zu Ende, da sich im Kühler Schokolade befand - auch hier - ohne Genehmigung.

Die Fahrzeugführer haben laut Bußgeldkatalog wegen Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot jeweils 120 Euro zu zahlen, für die Halter der Fahrzeuge sind die Bußgelder auf 570 Euro festgelegt. Erst nach Ende des Sonntagsverbotes um 22 Uhr durften alle ihre Fahrt
fortsetzen.
Autor: red

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