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Mo, 13:12 Uhr
27.03.2017
Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen

CDU-Fraktion will Klarheit

In dem Gezerre um einen Wahltermin für die anstehende Oberbürgermeisterwahl in Nordhausen macht jetzt die CDU Druck und will von der Landesregierung eine klärende Antwort...


Genutzt wird dazu das Mittel einer mündlichen Anfrage, die natürlich schriftliche gestellt word. Jörg Thamm, CDU-Landtagsabgeordneter will von der Landesregierung Antworten auf folgende Fragen:

Der § 25 Thüringer Kommunalwahlgesetz bestimmt in den Absätzen 2 und 3 die Fristen für die Neuwahl von Bürgermeistern. Ich frage die Landesregierung:

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1. Welche Absicht liegt den Fristen nach § 25 Abs. 2 und 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz zugrunde?

2. Warum ist es wichtig, dass eine Neuwahl - wie § 25 Abs. 3 Thüringer Kommunalwahlgesetz bestimmt - "möglichst noch innerhalb der letzten drei Monate des Beamtenverhältnisses des Bürgermeisters" abgehalten wird?

3. Welchen zeitlichen Spielraum sieht die Landesregierung?

4. Welche Behörde ist die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde, die den Termin für die Neuwahl eines Bürgermeisters festsetzt?

Auf eine Antwort ist bestimmt nicht nur die CDU-Fraktion im Nordhäuser Stadtrat gespannt.
Autor: red

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