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Di, 15:29 Uhr
14.03.2017
Schutzmaßnahmen gegen Vogelgrippe

Lockerungen in Sicht

Die bislang geltenden Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe im Landkreis Nordhausen werden gelockert. Die entsprechende Bekanntmachung wird noch in dieser Woche erfolgen...


Damit wird die Stallpflicht für die Geflügelhaltungen im Landkreis Nordhausen aufgehoben. Die Aufstallungspflicht bleibt lediglich für die im November 2016 festgelegten Risikogebiete Auleben, Bielen und Sundhausen bestehen.

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Auch die nach dem Fund eines infizierten Wildvogels festgelegten Sperr- und Beobachtungsgebiete und die damit einhergehenden Bestimmungen werden zurückgenommen. Damit vollzieht das örtliche Veterinäramt die jüngsten Festlegungen des Landes für den gesamten Freistaat.

Nur in Auleben, Bielen und Sundhausen muss aufgrund der Nähe zu den Kies- und Fischteiche bzw. zum Stausee Kelbra Geflügel weiterhin in geschlossenen Ställen bzw. in Gehegen untergebracht werden, um den Kontakt mit Wildvögeln zu vermeiden. Weitere Informationen dazu sind auf der Internetseite des Landkreises unter www.landratsamt-nordhausen.de/allgemeinverfuegungen.html veröffentlicht.
Autor: red

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