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Mo, 15:51 Uhr
06.03.2017
Wenn Gerichte urteilen…

Alles wird anders, oder auch nicht

Wenn in einer Ausschusssitzung den Mitgliedern bunte Bildchen an die Wand „geworfen“ werden, dann kann das alles ja sehr heiter werden. „Herzlich willkommen“ war heute im kleinen Plenarsaal des Landratsamtes zu lesen…


Pünktlich um 15 Uhr eröffnete Landrat Matthias Jendricke die Sitzung, die sehr übersichtlich in ihrer Tagesordnung gestaltet war. In seinen Informationen ging Jendricke auf den Stand der Haushaltsdebatte ein und erinnerte an die Einreichung der Klage gegen die Finanzzuweisung seitens des Landes.

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Insgesamt hätten neun Landkreis ebenfalls eine solche Klage erhoben. Danach berichtete der Kämmerer der Kreisverwaltung, Torsten Kaun, über die Arbeit einer Gruppe, die beim Landkreistag angesiedelt ist. Letztlich geht es darum, das Land zu zwingen, die Finanzausstattung der Landkreise zu verbessern.

Kaun war es auch, der zu dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zur Kreisumlage referierte. Fazit: Der Landkreis muss vor einem Kreisumlagebescheid den Finanzbedarf der Kommunen ermitteln. Allerdings gab es in der Urteilsbegründung keine konkrete Aussage, was denn eine Mindestausstattung der Kommunen sei. Letztlich gebe es nun durch das Urteil nicht mehr Rechtssicherheit.

Wie lautet also das Fazit? Der Kreisumlagesatz soll laut Kaun auf das Niveau des Vorjahres festgeschrieben werden. Der ungedeckte Finanzbedarf liegt derzeit bei 11 Millionen Euro. Das ist die Summe, die letztlich als Bedarfszuweisung beim Land angemeldet werden soll. Also alles wie immer.

Ähnlich wie immer auch bei den Vergaben. Vergeben wurde mehrere Aufträge zur Sanierung des Schiller-Gymnasiums in Bleicherode. Dies betraf die Rohbauarbeiten, den Einbau neuer Fenster, die Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärinstallation sowie die Elektroinstallation. Insgesamt wird die Kreisverwaltung 850.000 Euro zur Verfügung stellen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Bundes- und Landesmittel. Beendet werden die Arbeiten voraussichtlich im Frühjahr kommenden Jahres.
Peter-Stefan Greiner
Autor: red

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Kommentare
Leser1
07.03.2017, 08:20 Uhr
Wer bekommt die Aufträge?
Wer immer die Aufträge bekommt müsste in der NNZ veröffentlicht werden damit die Steuerzahler sehen wer von den Vergaben profitiert und wer ausgeschlossen wird damit keine Vetternwirtschaft entsteht. Bei den Flüchtlingsunterkünften war es ja auch so das man es einigen zugeschoben hat die damit Geld verdient haben und andere ausgeschlossen hat. Verantwortlich war der Landrat.
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