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Do, 15:11 Uhr
02.08.2001

Verträge müssen umgestellt werden

Nordhausen (nnz/ihk). Für Kunden und Verbraucher erhöht sich 2002 die gesetzliche Gewährleistungsfrist von bisher sechs Monaten auf zwei Jahre. Dies schreibt eine EU-Richtlinie vor, die bis Anfang nächsten Jahres in nationales Recht umgesetzt werden muss.


"Da das Gesetz über die Modernisierung des Schuldrechts voraussichtlich erst im Oktober verabschiedet wird, bleibt den Unternehmen nur wenig Zeit, die allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Verträgen der neuen Rechtslage anzupassen", warnt IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser. Die Kosten, die der Wirtschaft durch die Reform entstehen, würden sich auf einen zweistelligen Millionenbetrag belaufen.

Die IHK rät allen Unternehmen, sich schon jetzt mit dem von Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin vorgelegten Gesetzentwurf zu beschäftigen. Wesentlich geändert werden neben den Gewährleistungsfristen auch die Verjährung und das Recht der Leistungsstörungen. "Der Verkäufer ist dann verpflichtet, eine mangelfreie Ware zu liefern. Er haftet auch ohne Zusicherung dafür, dass dieses Produkt die konkreten Eigenschaften aufweist, die der Hersteller in seiner Werbung und Etikettierung angepriesen hat", so Grusser. Dies reiche von der Werbung für ein 3-Liter-Auto bis zum Aufkleber "windows designed" auf einem PC.
Autor: nnz

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