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Sa, 15:43 Uhr
18.02.2017
Verbraucherrecht nutzen & profitieren

Geld sparen dank aktueller Rechtsprechung

In der letzten Zeit entschied der Bundesgerichtshof häufig zugunsten von Verbrauchern. Der Rechtsexperte Markus Mingers, Rechtsanwalt und Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, verrät fünf nützliche Tricks wie Verbraucher vom aktuellen Verbraucherrecht profitieren und bares Geld sparen können...

Konkret handelt es sich bei den für Verbraucher profitablen BGH-Urteilen um Entscheidungen im Bereich Bankwesen: etwa um die Beratungspflicht der Bank, um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, um Widerruf des Fernabsatzvertrages oder um Vorfälligkeitsentschädigung. Gerade im Banken-Sektor geht es für Verbraucher um Beträge von mehreren zehntausend Euro.

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„Der Bundesgerichtshof stärkt mit aktueller Rechtsprechung massiv das Verbraucherrecht im Bereich der Darlehens- und Kreditverträge sowie in der Immobilienfinanzierung. Banken müssen nach den neuesten Entscheidungen des BGH immer mehr gegenüber den Verbrauchern zurückstecken“, weiß Markus Mingers.
Verbraucherrecht auf einen Blick: 5 Tipps, wie Verbraucher bares Geld sparen können!

1. Kündigung seitens Bausparkassen nicht tatenlos akzeptieren!
Bausparer aufgepasst: „Hat Ihnen Ihre Bausparkasse gekündigt, da Sie derzeit in kein Baudarlehen investieren wollen? Dann müssen Sie die Kündigung nach aktuellem Verbraucherrecht nicht hinnehmen. Widersprechen Sie der Kündigung seitens der Bausparkasse und lösen Sie keinesfalls den möglichen Verrechnungsscheck ein“, erklärt der Rechtsexperte. (Az. 9 U 171/15 von März 2016 (OLG Stuttgart; BGH- Urteil steht noch aus))

2. Widerrufsrecht von Immobiliendarlehen (ab. 11. Juni 2010) geltend machen!
Der Rechtsexperte rät: „Haben Sie ein Immobiliendarlehen nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen, sollten Sie auch dann unbedingt Ihre Unterlagen bezüglich fehlerhafter Widerrufsbelehrungen fachlich prüfen lassen. Einen fehlerhaften Vertrag können Sie auch heute noch widerrufen.“ (OLG-Urteile pro Verbraucher liegen vor!)

3. Vorfälligkeitsentschädigung sparen aufgrund der Kündigung des Darlehens wegen Zahlungsverzug! Verbraucher, die aufgrund eines Zahlungsverzuges eine Kündigung des laufenden Darlehens erhalten, können die Vorfälligkeitsentschädigung verweigern oder eingezahlte Beträge zurückfordern. „Die Zahlung von Verzugszinsen sind hier zwar zu leisten, eine etwaige Vorfälligkeitsent- schädigung allerdings nicht“, stellt Mingers klar. (XI ZR 103/15 v. Jan. 2016)

4. Ungültige Klausel im Kreditvertrag zu Sondertilgungsrechten beachten
Auch hier wird es wichtig für Darlehensnehmer: „Wer sein Darlehen, in dem Sondertilgungsrechte vereinbart wurden, vorzeitig auflösen oder zurückzahlen möchte, sollte unbedingt seine Ansprüche von einem Anwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht prüfen lassen“, rät Mingers. (XI ZR 388/14 v. Jan. 2016)

5. Widerrufsrecht von Online-Käufen ohne besondere Gründe geltend machen! Augen auf beim Online-Kauf Verbraucher, die zu spät entdeckt haben, dass es ihren gesuchten Artikel bei einem anderen Händler günstiger gibt, können ohne Nennung von Gründen den Kaufvertrag widerrufen! „Wichtig: Sie müssen fristgerecht widerrufen und die Ware ordnungsgemäß zurückgeben“, so Mingers abschließend. (VIII ZR 146/15 von März 2016)
Quelle: www.mingers-kreuzer.de
Autor: red

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