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Mi, 16:01 Uhr
08.09.2004

32 Jobs in Sollstedt

Sollstedt (nnz). Nachdem Nordhausen gestern die Schaffung vom 35 1-Euro-Jobs vermeldete, zieht Sollstedt nach. Wie die Arbeiten dort organisiert werden und was es zu tun gibt erfahren Sie wie immer in der nnz.

Am Freitag, dem 03.09.2004 um die Mittagszeit hat die Gemeindeverwaltung Sollstedt, mehr oder weniger zufällig, Kenntnis darüber erhalten, dass seitens der Agentur für Arbeit Nordhausen, beginnend mit dem 01.10.2004, Empfängern von Arbeitslosenhilfe die Möglichkeit eingeräumt werden soll, zusätzlich zu dieser Sozialleistung anrechnungsfrei ein Einkommen aus gemeinnütziger Arbeit zu erzielen. Wie uns mitgeteilt wurde, soll die Vergütung für gemeinnützige und zusätzliche Tätigkeiten pro Stunde einen Euro betragen, wobei maximal 30 Stunden pro Woche geleistet werden können. Im Monat kann sich also das Zusatzeinkommen auf ca. 120 Euro summieren. Den Kommunen und freien Trägern, wie z.B. gemeinnützigen Vereinen, Wohlfahrtsverbänden u.dgl., wurde die Möglichkeit gegeben, der Agentur für Arbeit gemeinnützige und zusätzliche Arbeitsgelegenheiten bis Montag, den 06.09.2004 anzuzeigen und die Zuweisung in Frage kommender Arbeitslosenhilfeempfänger zu beantragen. Von dieser Möglichkeit hat die Gemeindeverwaltung Sollstedt trotz der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit termingerecht Gebrauch gemacht.

Insgesamt 32 Arbeitsgelegenheiten wurden der Agentur für Arbeit Nordhausen gemeldet, für die sich nunmehr Empfänger/innen von Arbeitslosenhilfe um eine Zuweisung bewerben können: Die Ableistung der Tätigkeiten erfolgt bis zum 31.12.2004 noch vollständig auf freiwilliger Basis, was bedeutet, dass niemand zu diesen Arbeiten verpflichtet werden kann oder bei Ablehnung mit Sanktionen wie Kürzung der Arbeitslosenhilfe rechnen muss. Betreut und angeleitet werden die Arbeitswilligen durch unsere Verwaltung, wobei sich die Tätigkeiten von Arbeiten vom „grünen Bereich“ innerhalb der Ortslage über Gewässer oder Wanderwege bis zur Sichtung von Material zur Vervollständigung unserer Chronik erstrecken.

Vorrangig sollten dabei Empfänger/innen von Arbeitslosenhilfe mit Wohnsitz in Sollstedt Berücksichtigung finden, die sich bei bestehendem Interesse umgehend mit dem für sie zuständigen Vermittler bei der Agentur für Arbeit in Nordhausen in Verbindung setzen sollten.

Auf die ab 01.01.2004 eintretenden gesetzlichen Änderungen im Bezug auf die Anrechnungsfreiheit von zusätzlichen Einkünften aus Arbeit hat die Gemeindeverwaltung Sollstedt im Übrigen bereits im Juli reagiert, indem ab August insgesamt 12 Bezieher/innen von Arbeitslosenhilfe geringfügige Beschäftigungen mit einem monatlichen (anrechnungsfreien) Einkommen von 165 Euro angeboten wurden, so dass ab 01.10.2004 insgesamt 44 bedürftige Bürger/innen nach derzeit geltendem Recht bei der Gemeinde Sollstedt die Möglichkeit erhalten, zum einen ihre Einkünfte ein wenig aufzubessern und zum anderen einer sinnvollen Beschäftigung zum Wohle der Allgemeinheit nachzugehen.
Autor: nnz

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