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Sa, 12:22 Uhr
14.01.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN

Der Wiederholungstäter

Insgesamt 17 Vorstrafen, geringe Beträge aber viele Delikte - mit der Verhandlungen über den aktuellsten Prozess eines Wiederholungstäters befasst sich heute unsere Reihe Menschen -Konflikte - Parafgrafen...

Jetzt erlebte ich sie auch, eine Sicherheitskontrolle. Nicht im Flughafengebäude Frankfurt am Main. Vor Ort, am Amtsgericht Nordhausen. Ausweis bitte. Sämtliche metallischen Gegenstände musste ich ablegen. Schlüsselbund, auch die Kugelschreiber, die ich mitführte. Dann durch die Sicherheitsschleuse. Okay. Der Weg in eine Gerichtsverhandlung war frei.

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Übertrieben fand ich die Maßnahme nicht. Im Gegenteil. In Zeiten von terroristischen Anschlägen und Gewalt gegen Polizisten bleiben auch Richter und Staatsanwälte nicht verschont. Jetzt kommt kein Ganove mit dem Dolch im Gewande in das Gericht, kein Reichsbürger kann einen Richter mehr mit einer versteckten Waffe gefährlich werden oder mit Akten nach ihm werfen.

Zu verantworten hatte sich ein Bürger wegen Diebstahl. Zwei Zeugen und Rechtsanwalt Steffen Boikat als Pflichtverteidiger fanden sich ein. Wer nicht kam, war der Angeklagte. Ein Nordhäuser. Jahrgang 1953. Das Gericht wird prüfen, was ihn bewog, der Verhandlung fernzubleiben. Strafbefehl oder eine Neuverhandlung.

Norbert B. ist kein unbeschriebenes Blatt. Mehrmals schon stand er vor Gericht. Auf 17 Vorstrafen brachte es der 63-Jährige. Die brachten ihn nicht zur Besinnung, zumal es nicht immer auf Bewährung hinauslief. Einkaufen ohne zu zahlen war eine Masche. Mal waren es Waren für 15, mal für 11 Euro, die er durch die Kasse schmuggeln wollte. Geringe Beträge, aber die vielen Strafdelikte, die Norbert auf dem Kerbholz hat, lassen keine Milde erwarten.

Vielleicht sei der Mann ein Kleptomane, meinte Boikat. Amtsrichter Henning Horstmeier, der in dieser Strafsache wiederholt verhandelte und den Mann bewerten kann, sieht die Schuldfähigkeit des Norbert B. als gegeben und keinen Anlass, ihn auf einen krankhaften Trieb hin untersuchen zu lassen.

Fortsetzung in dieser Strafsache demnächst.
Friedbert Specht
Autor: red

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Kommentare
Wolfi65
14.01.2017, 13:20 Uhr
Wieso keine Waffen im Gerichtsraum?
Mit dem Aktenordner unter dem Arm, wird es schwierig, eine sogenannte Amtsperson anzugreifen.
Bei einem Kugelschreiber oder einem spitzen Bleistift, sieht die Sache schon anders aus.
Mit der richtigen Kampftechnik, kann man auch ohne eine mitgeführte Waffe, seinen Gegenüber vom Leben zum Tode befördern.
Es ist nur eine Frage der Reaktion und Schnelligkeit.
Aber wer sollte sich denn an einem Herrn Horstmeyer vergreifen?
Beamte sind schnell zu ersetzen, weil da die Vertretung schon auf eine höhere Besoldungsgruppe wartet.
Wolfi65
14.01.2017, 13:29 Uhr
Nachtrag zum Vortrag
Der Herr Pflichtverteidiger Boikat ist aber sehr schnell mit der Verurteilung seines Mandanten. Demnächst brauchen die Beklagten keinen Staatsanwalt mehr, denn die Pflichtverteidiger übernehmen das.
In Anbetracht, daß das AG NDH für Strafverfahren bis 4 Jahre Freiheitstrafe und oder 10.000,- Euro Geldstrafe zuständig ist, hat man ja wohl mit dem Angeklagten und seiner 12 Euro Delikte einen richtigen dicken Fisch an der Angel?!
Weiter so, meine liebe BRD Justiz!
Gothe
14.01.2017, 14:29 Uhr
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Gothe
14.01.2017, 15:23 Uhr
Steuerverschwendung
Für solche migrigen Beträge eine Verhandlung zu eröffnen ist der absolute Witz. Das Verfahren kostet einiges mehr als der angerichtete Schaden. Wobei ich bezweifel das man bei den Summen überhaupt von Schaden sprechen kann. Man sollte sich eher Gedanken darüber machen warum ein 63 jähriger nicht bezahlt und warum es öfters vor kommt das Rentner nicht bezahlen?! Das ist ein krankes BRD System. Die Gerichte sollten sich lieber um richtige Straftaten und richtige Kriminalität kümmern.
U. Alukard
14.01.2017, 19:46 Uhr
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