Sa, 12:22 Uhr
14.01.2017
MENSCHEN – KONFLIKTE – PARAGRAFEN
Der Wiederholungstäter
Insgesamt 17 Vorstrafen, geringe Beträge aber viele Delikte - mit der Verhandlungen über den aktuellsten Prozess eines Wiederholungstäters befasst sich heute unsere Reihe Menschen -Konflikte - Parafgrafen...
Jetzt erlebte ich sie auch, eine Sicherheitskontrolle. Nicht im Flughafengebäude Frankfurt am Main. Vor Ort, am Amtsgericht Nordhausen. Ausweis bitte. Sämtliche metallischen Gegenstände musste ich ablegen. Schlüsselbund, auch die Kugelschreiber, die ich mitführte. Dann durch die Sicherheitsschleuse. Okay. Der Weg in eine Gerichtsverhandlung war frei.
Übertrieben fand ich die Maßnahme nicht. Im Gegenteil. In Zeiten von terroristischen Anschlägen und Gewalt gegen Polizisten bleiben auch Richter und Staatsanwälte nicht verschont. Jetzt kommt kein Ganove mit dem Dolch im Gewande in das Gericht, kein Reichsbürger kann einen Richter mehr mit einer versteckten Waffe gefährlich werden oder mit Akten nach ihm werfen.
Zu verantworten hatte sich ein Bürger wegen Diebstahl. Zwei Zeugen und Rechtsanwalt Steffen Boikat als Pflichtverteidiger fanden sich ein. Wer nicht kam, war der Angeklagte. Ein Nordhäuser. Jahrgang 1953. Das Gericht wird prüfen, was ihn bewog, der Verhandlung fernzubleiben. Strafbefehl oder eine Neuverhandlung.
Norbert B. ist kein unbeschriebenes Blatt. Mehrmals schon stand er vor Gericht. Auf 17 Vorstrafen brachte es der 63-Jährige. Die brachten ihn nicht zur Besinnung, zumal es nicht immer auf Bewährung hinauslief. Einkaufen ohne zu zahlen war eine Masche. Mal waren es Waren für 15, mal für 11 Euro, die er durch die Kasse schmuggeln wollte. Geringe Beträge, aber die vielen Strafdelikte, die Norbert auf dem Kerbholz hat, lassen keine Milde erwarten.
Vielleicht sei der Mann ein Kleptomane, meinte Boikat. Amtsrichter Henning Horstmeier, der in dieser Strafsache wiederholt verhandelte und den Mann bewerten kann, sieht die Schuldfähigkeit des Norbert B. als gegeben und keinen Anlass, ihn auf einen krankhaften Trieb hin untersuchen zu lassen.
Fortsetzung in dieser Strafsache demnächst.
Friedbert Specht
Autor: redJetzt erlebte ich sie auch, eine Sicherheitskontrolle. Nicht im Flughafengebäude Frankfurt am Main. Vor Ort, am Amtsgericht Nordhausen. Ausweis bitte. Sämtliche metallischen Gegenstände musste ich ablegen. Schlüsselbund, auch die Kugelschreiber, die ich mitführte. Dann durch die Sicherheitsschleuse. Okay. Der Weg in eine Gerichtsverhandlung war frei.
Übertrieben fand ich die Maßnahme nicht. Im Gegenteil. In Zeiten von terroristischen Anschlägen und Gewalt gegen Polizisten bleiben auch Richter und Staatsanwälte nicht verschont. Jetzt kommt kein Ganove mit dem Dolch im Gewande in das Gericht, kein Reichsbürger kann einen Richter mehr mit einer versteckten Waffe gefährlich werden oder mit Akten nach ihm werfen.
Zu verantworten hatte sich ein Bürger wegen Diebstahl. Zwei Zeugen und Rechtsanwalt Steffen Boikat als Pflichtverteidiger fanden sich ein. Wer nicht kam, war der Angeklagte. Ein Nordhäuser. Jahrgang 1953. Das Gericht wird prüfen, was ihn bewog, der Verhandlung fernzubleiben. Strafbefehl oder eine Neuverhandlung.
Norbert B. ist kein unbeschriebenes Blatt. Mehrmals schon stand er vor Gericht. Auf 17 Vorstrafen brachte es der 63-Jährige. Die brachten ihn nicht zur Besinnung, zumal es nicht immer auf Bewährung hinauslief. Einkaufen ohne zu zahlen war eine Masche. Mal waren es Waren für 15, mal für 11 Euro, die er durch die Kasse schmuggeln wollte. Geringe Beträge, aber die vielen Strafdelikte, die Norbert auf dem Kerbholz hat, lassen keine Milde erwarten.
Vielleicht sei der Mann ein Kleptomane, meinte Boikat. Amtsrichter Henning Horstmeier, der in dieser Strafsache wiederholt verhandelte und den Mann bewerten kann, sieht die Schuldfähigkeit des Norbert B. als gegeben und keinen Anlass, ihn auf einen krankhaften Trieb hin untersuchen zu lassen.
Fortsetzung in dieser Strafsache demnächst.
Friedbert Specht


