Do, 13:34 Uhr
26.08.2004
Erben und Vererben mit Folgen
Nordhausen (nnz). In den kommenden Jahren werden in Deutschland mehr Vermögen als jemals zuvor vererbt. Nach Einschätzung von Experten wird dabei alleine in den nächsten drei Jahren ca. eine Billion Euro den Eigentümer wechseln. Gestern gab es da in Nordhausen die richtigen Infos. Die nnz hatte für Sie aufmerksam zugehört.
Jedoch nicht nur Geldwerte, Immobilien und Gegenstände in privater Hand können ver- oder geerbt werden. Auch Unternehmen unterliegen dem Gesetz der Nachfolgeregelung. Da aber an eine rechtzeitige Unternehmensnachfolgeregelung häufig nicht gedacht wird. Das hat die Beuthel & Scholz Unternehmensberatung zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Thüringen e.V., Mitglieder des Verbandes und weitere Interessierte zu einem weiteren Themenabend einzuladen.
Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Müller aus Suhl, brachte haarsträubende Fallbeispiele aus seiner praktischen Arbeit und machte darauf aufmerksam, dass oft übersehen wird, dass mit der Weitergabe von Vermögen auch eine richtige Planung verbunden sein sollte. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für den Unternehmer, vor allem bei Familienunternehmen.
Gleichwohl die Vermögenswerte in den neuen Bundesländern weniger hoch ausfallen, besteht ein erheblicher Informations- und Regelungsbedarf, so Dirk Scholz von Beuthel & Scholz. Für viele Betroffene stellt sich die Frage, wie (Firmen-) Vermögen übertragen werden kann, ohne dass der Fiskus zu sehr daran beteiligt wird. Besonders wichtig ist dies für eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die in den nächsten Jahren einen neuen Chef brauchen.
Eine Umfrage des Forschungsinstitutes Emnid hat ergeben, dass sich nur jeder fünfte Deutsche über das Thema Erben und Vererben richtig aufgeklärt fühlt. Außerdem verfügt gerade mal ein Drittel der Betroffenen über ein Testament. Man sollte Bedenken, dass ein Ableben nicht immer mit einem biologischen Tod verbunden ist. Eine Nachlassregelung sollte bereits in den jungen Jahren existieren, damit im Ernstfall die Hinterbliebenen nicht benachteiligt werden, so die Ausführungen von Dr. Müller. Und eines sollte man auch nicht vergessen, ein Nachlass kann auch mit Schulden behaftet sein. Deshalb sollte man gerade in diesen Zeiten einmal mehr prüfen, ob man eine Erbschaft nicht vielleicht doch ausschlägt.
Für weitere Informationen, steht das Expertenteam um die Beuthel & Scholz Unternehmensberatung gern zur Verfügung.
Autor: nnzJedoch nicht nur Geldwerte, Immobilien und Gegenstände in privater Hand können ver- oder geerbt werden. Auch Unternehmen unterliegen dem Gesetz der Nachfolgeregelung. Da aber an eine rechtzeitige Unternehmensnachfolgeregelung häufig nicht gedacht wird. Das hat die Beuthel & Scholz Unternehmensberatung zum Anlass genommen, gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler Thüringen e.V., Mitglieder des Verbandes und weitere Interessierte zu einem weiteren Themenabend einzuladen.
Der Referent, Rechtsanwalt Dr. Müller aus Suhl, brachte haarsträubende Fallbeispiele aus seiner praktischen Arbeit und machte darauf aufmerksam, dass oft übersehen wird, dass mit der Weitergabe von Vermögen auch eine richtige Planung verbunden sein sollte. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für den Unternehmer, vor allem bei Familienunternehmen.
Gleichwohl die Vermögenswerte in den neuen Bundesländern weniger hoch ausfallen, besteht ein erheblicher Informations- und Regelungsbedarf, so Dirk Scholz von Beuthel & Scholz. Für viele Betroffene stellt sich die Frage, wie (Firmen-) Vermögen übertragen werden kann, ohne dass der Fiskus zu sehr daran beteiligt wird. Besonders wichtig ist dies für eine Vielzahl mittelständischer Unternehmen, die in den nächsten Jahren einen neuen Chef brauchen.
Eine Umfrage des Forschungsinstitutes Emnid hat ergeben, dass sich nur jeder fünfte Deutsche über das Thema Erben und Vererben richtig aufgeklärt fühlt. Außerdem verfügt gerade mal ein Drittel der Betroffenen über ein Testament. Man sollte Bedenken, dass ein Ableben nicht immer mit einem biologischen Tod verbunden ist. Eine Nachlassregelung sollte bereits in den jungen Jahren existieren, damit im Ernstfall die Hinterbliebenen nicht benachteiligt werden, so die Ausführungen von Dr. Müller. Und eines sollte man auch nicht vergessen, ein Nachlass kann auch mit Schulden behaftet sein. Deshalb sollte man gerade in diesen Zeiten einmal mehr prüfen, ob man eine Erbschaft nicht vielleicht doch ausschlägt.
Für weitere Informationen, steht das Expertenteam um die Beuthel & Scholz Unternehmensberatung gern zur Verfügung.


