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Mi, 13:11 Uhr
18.08.2004

Das liebe Geld (6): Steuerliche Hilfen

Nordhausen (nnz). Gemeinsam mit der Unternehmensberatung Beuthel & Scholz bietet die nnz in lockerer Folge Informationen rund um „das liebe Geld“ an. Heute geht es in einem weiteren Beitrag um steuerliche Hilfen...


In den neuen Bundesländern ist die steuerliche Investitionsförderung ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Wirtschaftsförderung. Der Staat fördert dabei in Form von Investitionszulage und Sonderabschreibungen und da Steuern von je her ein schwieriges Thema sind stellen wir heute diese zwei Formen vor.

Die Investitionszulage muss auf neue Anschaffungen, die zum betrieblichen Anlagevermögen gehören, gewährt werden. Wichtig ist dabei, dass das Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe oder in bestimmten produktionsnahen Dienstleistungen tätig ist. Die Investitionszulage beträgt grundsätzlich 12,5 % und 25 % bei kleinen und mittleren Unternehmen. Beantragt wird die Investitionszulage beim zuständigen Finanzamt nach Ablauf des Jahres, in dem die Investition getätigt wurde.

Ebenso gewährt die Finanzbehörde dem Unternehmen Sonderabschreibungen. Abschreibungen, die den Gewinn mindern, sind normalerweise in den bilanzrechtlichen Formen vorgeschrieben. Sonderabschreibungen können steuerpflichtige kleine und mittlere Unternehmen nutzen, um Neuanschaffungen mit 20 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzuschreiben.

Eine Besonderheit ist auch die so genannte Ansparabschreibung. Kleine und mittlere Betriebe können so eine Rücklage von max. 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten für künftige Anschaffungen oder Herstellungen von abschreibungsfähigen, beweglichen Wirtschaftsgütern bilden. Diese Rücklage wird dem Gewinn nicht zugerechnet. Die Rücklage darf nicht höher als 154.000 € betragen.

Weiterführende Informationen finden Sie mit diesem Link.
Autor: nnz

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