So, 18:09 Uhr
04.12.2016
Gebietsreformvorschaltgesetz
CDU-Fraktion reicht Klagen ein
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat heute ihre Klagen gegen das Gebietsreformvorschaltgesetz beim Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar eingereicht. Das teilte der Vorsitzende der Fraktion, Mike Mohring, Montagfrüh in Erfurt mit...
Die Fraktion sieht sich durch die parlamentarische Beratung des Gesetzes in ihren Rechten verletzt. Materiell greift das Gesetz nach ihrer Überzeugung in die kommunale Selbstverwaltung ein. Die Fraktion hat den Osnabrücker Kommunalrechtlers Prof. Dr. Jörn Ipsen mit der Prozessvertretung betraut.
Mit einer Organklage will die CDU-Fraktion ihre Rechte als Parlamentsfraktion durchsetzen. Die Union hatte bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebietsreformvorschaltgesetz bemängelt, dass ihr umfassender Änderungsantrag im Parlament nicht in angemessener Weise beraten worden ist. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Rechte als Fraktion bei der Beratung dieses zentralen Gesetzgebungsverfahrens verletzt worden sind. Die Parlamentsmehrheit ist über unsere Vorstellungen im Hau-Ruck-Verfahren hinweggegangen", so Mohring.
Mit einer Normenkontrollklage will die CDU-Fraktion prüfen lassen, ob neben den Verfahrensrechten der Fraktion auch Rechte der Kommunen verletzt worden sind. Inhaltlich wird zu das Gebietsreformvorschaltgesetz auf die Vereinbarkeit mit der kommunalen Selbstverwaltung zu prüfen sein. Mohring verwies dazu beispielhaft auf zwei Punkte.
Die Landesregierung habe nicht verdeutlichen können, dass die Gebietskörperschaften ihren Aufgaben nicht gewachsen sind und sie hinterher besser erfüllen können. "Dazu reicht es nicht aus, schematische Grenzwerte in ein Gesetz zu schreiben", sagte Mohring. Angreifbar ist nach seinen Worten auch die geplante Aufgabenkommunalisierung. "Wenn die Landkreise am Ende im Wesentlichen verlängerte Arme des Staates sind, ist auch das mit der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar", sagte er.
Autor: redDie Fraktion sieht sich durch die parlamentarische Beratung des Gesetzes in ihren Rechten verletzt. Materiell greift das Gesetz nach ihrer Überzeugung in die kommunale Selbstverwaltung ein. Die Fraktion hat den Osnabrücker Kommunalrechtlers Prof. Dr. Jörn Ipsen mit der Prozessvertretung betraut.
Mit einer Organklage will die CDU-Fraktion ihre Rechte als Parlamentsfraktion durchsetzen. Die Union hatte bereits während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gebietsreformvorschaltgesetz bemängelt, dass ihr umfassender Änderungsantrag im Parlament nicht in angemessener Weise beraten worden ist. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Rechte als Fraktion bei der Beratung dieses zentralen Gesetzgebungsverfahrens verletzt worden sind. Die Parlamentsmehrheit ist über unsere Vorstellungen im Hau-Ruck-Verfahren hinweggegangen", so Mohring.
Mit einer Normenkontrollklage will die CDU-Fraktion prüfen lassen, ob neben den Verfahrensrechten der Fraktion auch Rechte der Kommunen verletzt worden sind. Inhaltlich wird zu das Gebietsreformvorschaltgesetz auf die Vereinbarkeit mit der kommunalen Selbstverwaltung zu prüfen sein. Mohring verwies dazu beispielhaft auf zwei Punkte.
Die Landesregierung habe nicht verdeutlichen können, dass die Gebietskörperschaften ihren Aufgaben nicht gewachsen sind und sie hinterher besser erfüllen können. "Dazu reicht es nicht aus, schematische Grenzwerte in ein Gesetz zu schreiben", sagte Mohring. Angreifbar ist nach seinen Worten auch die geplante Aufgabenkommunalisierung. "Wenn die Landkreise am Ende im Wesentlichen verlängerte Arme des Staates sind, ist auch das mit der kommunalen Selbstverwaltung nicht vereinbar", sagte er.

