Mo, 14:13 Uhr
16.08.2004
Beratungskräfte stehen bereit
Nordhausen (nnz). Mit dem Beziehen von Arbeitslosengeld II ist auch ein Bezug von Wohngeld verbunden. Bislang wurden viele Antragsteller verunsichert. Jetzt soll es Aufklärung geben.
Verunsichert sind viele Arbeitslosenhilfeempfänger durch Hinweise zum Wohngeld in der Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld II. Die Formulierung lässt die Schlussfolgerung zu, dass Arbeitslosenhilfeempfänger, die jetzt einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, ab Abgabedatum kein Anspruch auf Wohngeld mehr haben. Tatsächlich bezieht sich diese Formulierung auf den 1. Januar 2005, also ab Einführung des Arbeitslosengeldes II. Ab dem Zeitpunkt, wo die neue Grundsicherung Arbeitslosengeld II zusammen mit den Kosten für Wohn- und Heizung gewährt wird, entfällt der Anspruch auf Wohngeld.
Kein Arbeitsloser muss deshalb Angst haben, dass mit der Abgabe des Antrages in den kommenden Wochen der Anspruch auf Wohngeld verloren geht. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass bis zum 31.Dezember 2004 Wohngeld durch die Kommunen jedem bedürftigen Arbeitslosenhilfeempfänger nach Antrag gezahlt wird.
Über die Hälfte aller Arbeitslosenhilfebezieher in Nordthüringen haben bereits die Antragsformulare erhalten. Die Arbeitsagentur weist nochmals darauf hin, umgehend einen Termin zur Beratung zu vereinbaren. Die erste Informationsmöglichkeit, die zentrale Hotline der Bundesagentur unter der Rufnummer 01800 / 012012 zum Ortstarif kann allgemeine Fragen zu den Antragsformularen geben. Für Termine bei den Beratungsfachkräften bittet die Agentur für Arbeit bei der für den Wohnort zuständigen Agentur die folgenden Telefonnummern zu nutzen: Hauptagentur Nordhausen unter der Rufnummer 03631/650149.
Zusätzliche Hilfestellungen geben auch die Beratungsstellen verschiedener gemeinnütziger Vereine. Die Anlaufstellen sind mit je einer Beratungskraft direkt in den Agenturen oder bei den Vereinen besetzt und wie folgt zu erreichen:
im Landkreis Nordhausen
in der Agentur für Arbeit Nordhausen, Uferstraße 2 (Tel. 03631/650368) und
im Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3 (Tel. 03631/911165)
Autor: nnzVerunsichert sind viele Arbeitslosenhilfeempfänger durch Hinweise zum Wohngeld in der Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, das Arbeitslosengeld II. Die Formulierung lässt die Schlussfolgerung zu, dass Arbeitslosenhilfeempfänger, die jetzt einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, ab Abgabedatum kein Anspruch auf Wohngeld mehr haben. Tatsächlich bezieht sich diese Formulierung auf den 1. Januar 2005, also ab Einführung des Arbeitslosengeldes II. Ab dem Zeitpunkt, wo die neue Grundsicherung Arbeitslosengeld II zusammen mit den Kosten für Wohn- und Heizung gewährt wird, entfällt der Anspruch auf Wohngeld.
Kein Arbeitsloser muss deshalb Angst haben, dass mit der Abgabe des Antrages in den kommenden Wochen der Anspruch auf Wohngeld verloren geht. Die Agentur für Arbeit weist darauf hin, dass bis zum 31.Dezember 2004 Wohngeld durch die Kommunen jedem bedürftigen Arbeitslosenhilfeempfänger nach Antrag gezahlt wird.
Über die Hälfte aller Arbeitslosenhilfebezieher in Nordthüringen haben bereits die Antragsformulare erhalten. Die Arbeitsagentur weist nochmals darauf hin, umgehend einen Termin zur Beratung zu vereinbaren. Die erste Informationsmöglichkeit, die zentrale Hotline der Bundesagentur unter der Rufnummer 01800 / 012012 zum Ortstarif kann allgemeine Fragen zu den Antragsformularen geben. Für Termine bei den Beratungsfachkräften bittet die Agentur für Arbeit bei der für den Wohnort zuständigen Agentur die folgenden Telefonnummern zu nutzen: Hauptagentur Nordhausen unter der Rufnummer 03631/650149.
Zusätzliche Hilfestellungen geben auch die Beratungsstellen verschiedener gemeinnütziger Vereine. Die Anlaufstellen sind mit je einer Beratungskraft direkt in den Agenturen oder bei den Vereinen besetzt und wie folgt zu erreichen:
im Landkreis Nordhausen
in der Agentur für Arbeit Nordhausen, Uferstraße 2 (Tel. 03631/650368) und
im Landratsamt Nordhausen, Behringstraße 3 (Tel. 03631/911165)

