Sa, 06:20 Uhr
26.11.2016
Weihnachtsdekoration am Haus
Was ist erlaubt und was nicht?
Wenn die Weihnachtszeit beginnt, möchten viele ihre Häuser gerne weihnachtlich dekorieren. Dann sind an den Häusern Lichterketten, Weihnachtsmänner und Türkränze zu sehen. Doch darf man einfach nach Lust und Laune und eigenem Geschmack drauf los dekorieren? Oder muss man erst den Nachbarn und gegebenenfalls auch den Vermieter um Erlaubnis fragen...
Der Rechtsexperte Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, klärt auf: Für Mieter eines Einfamilienhauses gilt grundsätzlich, dass die Hausfassade nur dekoriert werden darf, wenn vorher bei dem Vermieter eine Genehmigung eingeholt wurde. Ist der Vermieter der Meinung, dass die Dekoration die Hausfassade beschädigt oder durch die Dekoration die Optik des Hauses negativ beeinträchtigt wird, darf der Mieter diese auch nicht anbringen, rät Mingers.
Erteilt der Vermieter jedoch die Genehmigung, darf der Mieter die Fassade so dekorieren, wie es ihm lieb ist, nur die Hausfassade darf dabei nicht beschädigt werden. Für Mieter in einem Mehrfamilienhaus gelten hinsichtlich der Weihnachtsdekoration andere Regeln, erklärt der Rechtsexperte. Bei entsprechender Genehmigung darf der Mieter seine eigene Haustüre und sein Geländer weihnachtlich schmücken. Wer aber das ganze Treppenhaus mit Weihnachtsdekoration versehen möchte, muss die Erlaubnis der Mitmieter einholen, betont der Rechtsanwalt.
Die eigene Wohnung hingegen darf nach Lust und Laune dekoriert werden und auch das Austreten von zum Beispiel weihnachtlichen Duftsprays aus der Wohnung muss von den Mitmietern toleriert werden. Allerdings ist das Aufstellen von Weihnachtsbäumen oder Kerzen im Treppenhaus verboten, da diese eine große Brandgefahr darstellen.
Gegebenenfalls muss man die Beleuchtung auch wieder abmontieren, wenn sich Nachbarn berechtigter Weise dadurch gestört fühlen, klärt Mingers auf.
Autor: redDer Rechtsexperte Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer, klärt auf: Für Mieter eines Einfamilienhauses gilt grundsätzlich, dass die Hausfassade nur dekoriert werden darf, wenn vorher bei dem Vermieter eine Genehmigung eingeholt wurde. Ist der Vermieter der Meinung, dass die Dekoration die Hausfassade beschädigt oder durch die Dekoration die Optik des Hauses negativ beeinträchtigt wird, darf der Mieter diese auch nicht anbringen, rät Mingers.
Erteilt der Vermieter jedoch die Genehmigung, darf der Mieter die Fassade so dekorieren, wie es ihm lieb ist, nur die Hausfassade darf dabei nicht beschädigt werden. Für Mieter in einem Mehrfamilienhaus gelten hinsichtlich der Weihnachtsdekoration andere Regeln, erklärt der Rechtsexperte. Bei entsprechender Genehmigung darf der Mieter seine eigene Haustüre und sein Geländer weihnachtlich schmücken. Wer aber das ganze Treppenhaus mit Weihnachtsdekoration versehen möchte, muss die Erlaubnis der Mitmieter einholen, betont der Rechtsanwalt.
Die eigene Wohnung hingegen darf nach Lust und Laune dekoriert werden und auch das Austreten von zum Beispiel weihnachtlichen Duftsprays aus der Wohnung muss von den Mitmietern toleriert werden. Allerdings ist das Aufstellen von Weihnachtsbäumen oder Kerzen im Treppenhaus verboten, da diese eine große Brandgefahr darstellen.
Weihnachtliche Beleuchtung
Gerne schmücken Weihnachtsliebhaber ihre Balkone mit bunten und blinkenden Lichterketten. Diese Dekoration ist auch vollkommen erlaubt. Man sollte sich jedoch an die Nachtruhe halten und die Beleuchtung von 22 bis 6 Uhr abstellen, damit sich die Nachbarn nicht unnötig gestört fühlen. Bei der Lichterdekoration sollte man jedoch auch darauf achten, dass die Lichterketten mit dem CE-Siegel gekennzeichnet sind und im besten Falle noch das Logo GS enthalten, wodurch sichergestellt ist, dass diese Dekoration den Sicherheitsansprüchen gerecht wird.Gegebenenfalls muss man die Beleuchtung auch wieder abmontieren, wenn sich Nachbarn berechtigter Weise dadurch gestört fühlen, klärt Mingers auf.

