Fr, 19:24 Uhr
09.09.2016
Behördenfahrzeuge:
So werden Privatpersonen stolze Besitzer
Für viele Kinder ist es die Erfüllung eines Traums, einmal in einem Polizeiwagen oder Feuerwehrauto zu fahren. Doch was tun, wenn sich dieser Wunsch auch im Erwachsenenalter einstellt und keine Karriere in einem der Berufe angestrebt wird? Dafür gibt es eine Lösung...
Denn nach einigen Jahren werden Behördenfahrzeuge nicht mehr für den Dienst verwendet und versteigert. Immer wieder finden Auktionen statt, auf denen spezielle Fahrzeuge wie Behördenfahrzeuge ausrangiert werden.
Was im ersten Moment wie die Erfüllung eines Wunschtraums klingt (und in vielen Fällen auch ist), birgt dennoch einige Nachteile. Beispielsweise müssen sich Kaufinteressenten im Regelfall für Kfz entscheiden, bevor sie eine Probefahrt gemacht haben. Zumeist müssen sich die zukünftigen Kfz-Besitzer auf ihren ersten Eindruck verlassen. Hinzu kommt, dass die einjährige Gewährleistungspflicht entfällt, die einer Absicherung etwaiger Mängel dient.
In Ausschreibungen von Organisationen wie der Vertriebsgesellschaft für bundeseigene Geräte werden im Internet Fahrzeuge samt Fotos vorgestellt, für die bindende schriftliche Angebote gemacht werden. Besichtigungstermine oder Befragungen per Telefon sind möglich – Probefahrten, wie bereits erwähnt, eher nicht. Die das höchste Gebot stellende Partei erhält die Zusage für das Fahrzeug und die Aufforderung, den Wagen abzuholen. Als Zusatzkosten fallen die Mehrwertsteuer sowie Zollabgaben an.
Autor: nnzDenn nach einigen Jahren werden Behördenfahrzeuge nicht mehr für den Dienst verwendet und versteigert. Immer wieder finden Auktionen statt, auf denen spezielle Fahrzeuge wie Behördenfahrzeuge ausrangiert werden.
Was im ersten Moment wie die Erfüllung eines Wunschtraums klingt (und in vielen Fällen auch ist), birgt dennoch einige Nachteile. Beispielsweise müssen sich Kaufinteressenten im Regelfall für Kfz entscheiden, bevor sie eine Probefahrt gemacht haben. Zumeist müssen sich die zukünftigen Kfz-Besitzer auf ihren ersten Eindruck verlassen. Hinzu kommt, dass die einjährige Gewährleistungspflicht entfällt, die einer Absicherung etwaiger Mängel dient.
In Ausschreibungen von Organisationen wie der Vertriebsgesellschaft für bundeseigene Geräte werden im Internet Fahrzeuge samt Fotos vorgestellt, für die bindende schriftliche Angebote gemacht werden. Besichtigungstermine oder Befragungen per Telefon sind möglich – Probefahrten, wie bereits erwähnt, eher nicht. Die das höchste Gebot stellende Partei erhält die Zusage für das Fahrzeug und die Aufforderung, den Wagen abzuholen. Als Zusatzkosten fallen die Mehrwertsteuer sowie Zollabgaben an.

