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Mi, 19:06 Uhr
07.09.2016
Garagenbesitzer wollen sich wehren

Frust am Stresemannring

Wieder einmal gibt bei Mitgliedern einer Nordhäuser Garagengemeinschaft Frust und Ärger. Hintergrund ist eine deutsche Gesetzlichkeit und das - nach Meinung der Betroffenen - rüde und wenige bürgernahe Verhalten der Nordhäuser Verwalter...

Garagengemeinschaft am Stresemannring: Sorgen und Probleme angesprochen (Foto: nnz) Garagengemeinschaft am Stresemannring: Sorgen und Probleme angesprochen (Foto: nnz)
Immer im September lädt der Vorstand der Garagengemeinschaft am Stresemannring zur Jahreshauptversammlung ein. Heute war das Interesse seitens der Mitglieder sehr groß, dass der eingeladenen Vertreter der Stadtverwaltung dagegen sehr gering.

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Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh ließ sich entschuldigen. Zehn Tage Einladungsfrist seien zu kurz gewesen. Jetzt, um diese Zeit, plädiert der Nordhäuser Oberbürgermeister in Neustadt für einen Zusammenschluss der Rolandstadt mit dem Kurort. Aber auch Regina Braun die zuständige Sachgebietsleiterin Liegenschaften sei terminlich verhindert, sagte Siegfried König, der Vorsitzende der Gemeinschaft. Er versicherte, dass eine Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung im September 2017 rechtzeitig versendet wird.

Vor der Erläuterung der rechtlichen Situation wurde an die Leistungen der Garagenbesitzer beim Aufbau, aber auch bei der Instandhaltung und Pflege des Komplexes erinnert. Mindestens 200 Stunden jährlich werden aufgewandt. Lob für die Unterstützung gab es für die Bereiche Liegenschaften, Umwelt der Stadt sowie für den Bauhof, kritisiert wurde Stadtförster Axt, der immer noch nicht auf die Gefährdung von Garagen durch einen nicht mehr standfesten Baum reagiert habe.

Danach trug Siegfried Beyer die rechtliche Situation vor. Kurz zusammengefasst: Der Paragraph 11 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes besagt: Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses geht das nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik begründete, fortbestehende Eigentum an Baulichkeiten auf den Grundstückseigentümer über. Eine mit dem Grund und Boden nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck fest verbundene Baulichkeit wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Rechte Dritter an der Baulichkeit erlöschen...

Wenn ein Besitzer einer solchen Garage diese verkaufen will, ist das unmöglich. Er muss seinen Pachtvertrag mit dem Grundstücksbesitzer - also der Stadt - kündigen. Der nächste Nutzer der Garage erhält keinen Pachtvertrag, sondern einen Mietvertrag. Und so können aus einer Jahrespacht von 30 Euro schnell mal 30 Euro Miete werden. Pro Monat.

Die jetzigen Besitzer der Garagen fühlen sich quasi enteignet, denn ihre Garage, die sie selbst einst errichtet haben, geht in das Eigentum des Grundstücksbesitzers, also der Stadt über. Die Erbauer der Garage befürchten, dass irgendwann einmal alle Garagen der Stadt gehören und sie erkennen, dass in Thüringen vor allem Nordhausen und Arnstadt "äußerst rüde" vorgehen. Seitens des Sachgebietes Liegenschaften sprechen sie von einer "Anweisung zum Rechtsbruch" und einem "Zwang zur Kündigung". In seinem Statement forderte Siegfried Beyer die Umwandlung der bislang abgeschlossenen Mietverträge in reguläre Pachtverträge.

Abschließend sagte Vorsitzender König: "Wir werden uns gegen die Enteignung wehren". Ein Gast, der in der Kleistraße eine Garage hat, verwies auf die Wertsteigerung des Grundstückes und darauf sich ableitende rechtliche Schritte gegen das Vorgehen der Stadt. Man solle es nicht zulassen, dass bei einer akuten Pleite der Stadt immer nur der "kleine Mann" gemolken werde.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

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Kommentare
geloescht.20240214
07.09.2016, 20:56 Uhr
Rechtlich einwandfrei
Die Gesetzeslage ist im vorliegendem Fall eindeutig. Der Stadt ist hier rechtlich absolut kein Fehlverhalten nachzuweisen. Die handelnden Personen sollten sich vor Veröffentlichungen vielleicht rechtlich beraten lassen. Miete heißt die Überlassung zur Nutzung. Hier Nutzung als Garagenstandort. Pacht heißt Nutzung und Fruchtziehung. Scheidet im vorliegendem Fall aus. Die Sache mit der Werterhöhung des Grundstückes in der Lage scheidet mehr als aus. Ohne die Garagen könnte das Grundstück in bester Lage sicher super am Markt plaziert werden. Aber so? Bebaut ist versaut.

Was bleibt? Sollen die Garagennutzer doch einen Verein gründen und das Grundstück zum Verkehrswert kaufen. Die Nachfolgeregelungen zur Garagennutzung können dann in der Vereinssatzung geregelt werden.

Letztendlich haben die handelnden Personen dann mal das was heute zählt. Die Eigentumsposition im Grundbuch.
Rainer H.
07.09.2016, 21:43 Uhr
Garagenbesitzer nicht im Recht
Es ist natürlich ärgerlich wenn man seine selbst gebaute Garage verliert, aber das ist per Gesetz beschlossen. Ich habe selbst einst anwaltlich für meine Garage kämpfen wollen, zum Glück klärte mich mein Anwalt voll umfänglich auf und ersparte mir riesige finanzielle Kosten. Denn nur die Anwalte verdienen hier.
Das Gesetz wurde übrigens erlassen, nachdem es Bungalow- und Garagenpächter waren, die anfangs der 1990er Jahre forderten, die Grundstückseigentümer zu enteignen, weil sie das Baueigentum als wertvoller ersahen. Das Gericht entschied, Grundeigentum ist das höchste Gut! Und so wurden Schutzfristen gewährt!.
Für Garagen bis zum 31.12.1999 Kündigungsschutz.
Daran schloss sich eine sieben jährige Investitionsschutzfrist an, welche mögliche Investitionen in Dach, Tore, Strom, Wege etc. ausglich. Der gesamte Schutz endete am 31.12.2006.
Und der Schutz betrifft nur Pächter, die selbst gebaut haben. Pächter, welche zwischenzeitlich die Garage gekauft hatten, genießen diesen Schutz nicht. Sie hätten schon gekündigt werden können. So war es bei mir, 1500 € bezahlt und weg!
Der Abriss der Garagen übersteigt bei weiten den Wert selbiger. Garagen sind in der Regel nach 10 Jahren abgeschrieben. Ich war froh, dass mein Verpächter auf die Abrisskosten verzichtete. Denn nach 2007 müssen diese vom Pächter getragen werden.

Ich hatte in Nord eine Garage und ich weiß, dass die Stadt Nordhausen seinerzeit aus Kulanz eine mögliche Kündigung bis 2012 aussetzte, also die Schutzfrist weitere 5 Jahre verlängerte.
Gothe
08.09.2016, 07:23 Uhr
Leute wehrt euch
Schließt euch zusammen und wehrt euch gegen die Bonzen und Betrüger...Ihr werdet von denen eh nur verarscht und abgezogen. Wenn irgendwann Bagger anrücken sollten dann blockiert sie und die Polizei kann auch nichts machen wenn sich alle zusammen schließen und gehen unsere Unterdrückung kämpfen...
Ulrich Herrmann
08.09.2016, 09:29 Uhr
@Gothe Suchen Sie Hilfe - dringend!
Bis jetzt waren die Kommentare zu diesem Artikel ja wunderbar sachlich und inhaltlich gut begründet.
... und jetzt kommen Sie!
Bitte lesen Sie Ihren getippten Stuss zukünftig vor dem Absenden noch mal durch. Und besser noch: das Einschalten des Gehirnes soll manchmal auch helfen. Oder mit Dieter Nuhr übereinstimmen: "Wenn man nichts zu sagen hat, einfach mal die F... halten!".

Vielleicht erkennen Sie (und evtl einige andere User hier), dass wir in einem Rechtsstaat leben - trotzalledem!

Wie die beiden ersten Kommentatoren schon so wunderbar beschrieben haben, ist
a) rechtlich wirklich alles in Ordnung und es gibt wirklich in diesem Fall keine Willkür und
b) hat die Stadt Nordhausen schon länger "stillgehalten" als rechtlich notwendig!

Dass die Garagenpächter allem Anschein nach bislang nichts unternommen haben und erst jetzt "Rabatz" machen, kann man weder dem Gesetzgeber noch der Stadt NDH zum Vorwurf machen! Also, liebe Garagengemeinschaft, Schluß mit der Schnappatmung und mal selber an die eigene Nase fassen.

Die gemachte Idee einer Vereinsgründung klingt erst mal gar nicht so schlecht. Stellen sich mir nur 2 Fragen:
1.) Warum kam die Garagengemeinschaft nicht selber auf die Idee? Zeit genug hatten sie ja...
2.) Würde die Stadt NDH überhaupt an den Verein verkaufen wollen und falls ja, zu einem angemessenen Preis?

Über die "Nichtteilnahme" der geladenen "Prominenz" der Stadtverwaltung ließe sich zwar trefflich diskutieren, aber andererseits: muss der OB denn wirklich bei jedem Streit dabei sein? (der ist doch eh' schon mit seinem Amt überfor... ach, lassen wir das!)

Meine Meinung...

Ulrich Herrmann
Gothe
08.09.2016, 11:40 Uhr
Man muss nicht alles hin nehmen
Man muss nicht alles hin nehmen was einen in diesem sogenannten Rechtsstaat geboten wird. Anscheinend ist Herr Herrmann ein sogenanntes "Nickemännchen" oder gehört zu den oberen Zehntausend....NEIN ZUR ENTEIGNUNG!!!
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