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Garagenbesitzer wollen sich wehren

Frust am Stresemannring

Mittwoch, 07. September 2016, 19:06 Uhr
Wieder einmal gibt bei Mitgliedern einer Nordhäuser Garagengemeinschaft Frust und Ärger. Hintergrund ist eine deutsche Gesetzlichkeit und das - nach Meinung der Betroffenen - rüde und wenige bürgernahe Verhalten der Nordhäuser Verwalter...

Garagengemeinschaft am Stresemannring: Sorgen und Probleme angesprochen (Foto: nnz) Garagengemeinschaft am Stresemannring: Sorgen und Probleme angesprochen (Foto: nnz)
Immer im September lädt der Vorstand der Garagengemeinschaft am Stresemannring zur Jahreshauptversammlung ein. Heute war das Interesse seitens der Mitglieder sehr groß, dass der eingeladenen Vertreter der Stadtverwaltung dagegen sehr gering.

Oberbürgermeister Dr. Klaus Zeh ließ sich entschuldigen. Zehn Tage Einladungsfrist seien zu kurz gewesen. Jetzt, um diese Zeit, plädiert der Nordhäuser Oberbürgermeister in Neustadt für einen Zusammenschluss der Rolandstadt mit dem Kurort. Aber auch Regina Braun die zuständige Sachgebietsleiterin Liegenschaften sei terminlich verhindert, sagte Siegfried König, der Vorsitzende der Gemeinschaft. Er versicherte, dass eine Einladung zur nächsten Mitgliederversammlung im September 2017 rechtzeitig versendet wird.

Vor der Erläuterung der rechtlichen Situation wurde an die Leistungen der Garagenbesitzer beim Aufbau, aber auch bei der Instandhaltung und Pflege des Komplexes erinnert. Mindestens 200 Stunden jährlich werden aufgewandt. Lob für die Unterstützung gab es für die Bereiche Liegenschaften, Umwelt der Stadt sowie für den Bauhof, kritisiert wurde Stadtförster Axt, der immer noch nicht auf die Gefährdung von Garagen durch einen nicht mehr standfesten Baum reagiert habe.

Danach trug Siegfried Beyer die rechtliche Situation vor. Kurz zusammengefasst: Der Paragraph 11 des Schuldrechtsanpassungsgesetzes besagt: Mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses geht das nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik begründete, fortbestehende Eigentum an Baulichkeiten auf den Grundstückseigentümer über. Eine mit dem Grund und Boden nicht nur zu einem vorübergehenden Zweck fest verbundene Baulichkeit wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks. Rechte Dritter an der Baulichkeit erlöschen...

Wenn ein Besitzer einer solchen Garage diese verkaufen will, ist das unmöglich. Er muss seinen Pachtvertrag mit dem Grundstücksbesitzer - also der Stadt - kündigen. Der nächste Nutzer der Garage erhält keinen Pachtvertrag, sondern einen Mietvertrag. Und so können aus einer Jahrespacht von 30 Euro schnell mal 30 Euro Miete werden. Pro Monat.

Die jetzigen Besitzer der Garagen fühlen sich quasi enteignet, denn ihre Garage, die sie selbst einst errichtet haben, geht in das Eigentum des Grundstücksbesitzers, also der Stadt über. Die Erbauer der Garage befürchten, dass irgendwann einmal alle Garagen der Stadt gehören und sie erkennen, dass in Thüringen vor allem Nordhausen und Arnstadt "äußerst rüde" vorgehen. Seitens des Sachgebietes Liegenschaften sprechen sie von einer "Anweisung zum Rechtsbruch" und einem "Zwang zur Kündigung". In seinem Statement forderte Siegfried Beyer die Umwandlung der bislang abgeschlossenen Mietverträge in reguläre Pachtverträge.

Abschließend sagte Vorsitzender König: "Wir werden uns gegen die Enteignung wehren". Ein Gast, der in der Kleistraße eine Garage hat, verwies auf die Wertsteigerung des Grundstückes und darauf sich ableitende rechtliche Schritte gegen das Vorgehen der Stadt. Man solle es nicht zulassen, dass bei einer akuten Pleite der Stadt immer nur der "kleine Mann" gemolken werde.
Peter-Stefan Greiner
Autor: nnz

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