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Fr, 10:47 Uhr
20.07.2001

nnz:Froum: "Wir sind keine Lügner!"

Nordhausen (nnz). Nachdem am vergangenen Wochenende erneut eine Veröffentlichung zu lesen war, die sich auf die „beruhigenden“ Worte Herrn Beyses in seiner Presseerklärung zum Industriegebiet „Goldene Aue“ bezog und den Mitgliedern der Bürgerinitiative zum wiederholten Male Unrealismus, Unsachlichkeit und Schwarzmalerei vorgeworfen wurde, reagiert die BI nochmals auf die Äußerungen von Herrn Beyse zu reagieren.


Ja, Herr Beyse, wir haben u.a. auch Angst (und das ist durchaus legitim) vor einer zu hohen Lärmbelastung durch das Industriegebiet, aber es ist einer von sehr vielen Gründen, warum wir das Industriegebiet an dieser Stelle ablehnen. Diese Angst ist auch nicht unbegründet und wird durch die Fakten im BPlan hervorgerufen, denn der ist nun einmal das „Maß aller Dinge“. Solange dort und im Grünordnungsplan Fakten stehen wie:.. Industriegebiet soll ausschließlich der Ansiedlung von Industriebetrieben dienen. Hier sollen ... Betriebe ihren Standort finden, die wegen ... hohen Störgrades durch Emissionen in anderen Gebieten ... unzulässig sind (.BPlan-Entwurf S. 15 / 10.1. Art und Maß der baulichen Nutzung) oder.. Baumassenzahl 10 / Gebäudeoberkante 40m / Grundflächenzahl 0,8 (S. 15 - Werte, die sich an der Obergrenze des gesetzlich Machbaren gem. §17 BauNVO bewegen) oder.. bei länger anhaltender Hochdruckwetterlage......erhöhte Smoggefahr (Grünordnungsplan S. 6 / 2.1 Klima) oder ... Smoggefährdung für die Orte Nordhausen, Bielen, Urbach und Windehausen. Um diese Tatsache zu vermeiden, durch ....hohe Schornsteinanlagen ect., der Smogbildung entgegenzuwirken (Grünordnungsplan S. 11 / 3.1.4 Beeinträchtigung des Klimas), werden Sie uns diese Angst auch nicht nehmen.

Sie sind ein erfahrener Fachmann und Sie wissen sicherlich besser als jeder andere, dass ein beschlossener BPlan Gesetz ist und es im Nachhinein kein „Herumdeuteln“ an den Festlegungen des BPlanes mehr gibt - auch im Hinblick auf genehmigungspflichtige Anlagen im Sinne des BImSchG (vgl. BImSchG 10 029 / §6 Erläuterung 2.1.1 b Satz 2). Um so enttäuschender ist es gerade für uns, wenn Sie so tun, als wäre ein BPlan nur wie ein Beipackzettel für ein Medikament zu verstehen, der Nebenwirkungen nennt, die aber nur in sehr seltenen Fällen auftreten. Solche verharmlosenden Äußerungen sind realitätsfremd und „verdummen“ die Bürger. Das ist auch eine Art von „Schwarzmalerei“ - allerdings für Sie dann im positiven Sinn und man könnte sie auch als „Weißmalerei“ bezeichnen! Man baut auch keine Autobahn, die für 40tonner zugelassen ist, und sperrt sie dann für diese Fahrzeuge, weil die Lkw zu viel Lärm und Dreck erzeugen.

Wenn der Planungsverband einen BPlan beschließt, der keine Einschränkungen enthält, würden wir gerne erklärt bekommen, mit welcher Begründung bestimmte Industrien ablehnt werden sollen. Der Planungsverband weiß genau, dass er eigentlich keine Möglichkeit dazu hat - einerseits weil er die Fördermittel nur noch bekommt, wenn er für eine bestimmte Art von Industrie erschließt, nämlich Industrie lt. Positivliste der Förderrichtlinie, nach der eine „...originäre Neuerschließung auf der grünen Wiese..“ für andere Industrien und Gewerbe nicht gefördert wird (!), andererseits weil er mit Klagen von den Firmen rechnen muss, die sich hier ansiedeln wollten und lt. BPlan könnten, aber nicht dürfen, weil sie der Planungsverband abgelehnt hat.

Ähnliches ist ja im Zusammenhang mit der beantragten Errichtung eines Supermarktes bei Bielen bekannt geworden. Der Planungsverband verstrickt sich zunehmend in Widersprüche oder er tut nur so, als würden er den BPlan und dessen Bedeutung nicht kennen, wenn gesagt wird: ..Schwerlastverkehr- ja, aber Lärm und Belästigung - nein, wir behaupten, dass das unmöglich ist. Weiter steht im BPlan ein „Ausschließlichkeitskriterium“ für Gewerbe, d.h. es darf im Plangebiet ausschließlich Industrie angesiedelt werden. In der Presseerklärung wird aber offensichtlich von einem Mischgebiet gesprochen! Sollten die Mitglieder des Planungsverbandes den Unterschied zwischen Gewerbe und Industrie vergessen haben? Ich denke nicht, denn sie haben uns ja oft genug in der Öffentlichkeit darüber belehrt !

Da wird von keinen wesentlichen Emissionen gesprochen - warum dann aber lt. Grünordnungsplan „hohe Schornsteinbauwerke“, um die für die Region zu erwartende Smoggefahr zu mindern. Wie hoch diese Schornsteine sein müssen, steht nicht im BPlan, ist aber leicht abzuleiten, wenn man sich den Höhenunterschied zwischen der Goldenen Aue und den umliegenden Höhenzügen ansieht, über die die Emissionen getragen werden müssen - mehr als 100 m. Und das ist eine Tatsache und keine Schwarzmalerei.

Wir unterstellen dem Planungsverband nicht, dass er die Gesetze nicht einhält, sondern wir erwarten und verlangen das, denn genau dazu ist er verpflichtet! Aber genau das ist es, was uns auch Angst macht, denn in der Vergangenheit hat sich leider gezeigt (vom Inhalt des BPlanes angefangen bis hin zur Veröffentlichung, Bürgeraufklärung, Öffentlichkeitsarbeit), dass der Planungsverband einerseits genau soviel macht, wozu er gesetzlich verpflichtet ist, andererseits aber alles, was die Gesetze hergeben, auch zuläßt und keinen Deut weniger. Und wenn das eine Lüge ist, dann würde ich sie bitten, uns zu erklären, warum der BPlan keine Einschränkungen enthält oder sich wie beim Lärmschutz an der Obergrenze des gesetzlich Machbaren bewegt (!) und warum sie nicht offen sind für eine sachliche Diskussion um einen Alternativstandort, der eventuell sogar besser geeignet wäre.

Aber genau das kann der Planungsverband eben nicht, denn dann würden er einen Teil der potentiellen Interessenten nicht mehr erreichen und die Chancen auf Fördermittel würden schwinden. Man könnte aber den Eindruck gewinnen, dass jetzt aus Trotz auf „Teufel komm ’raus“ weitergeplant wird, streng nach dem Motte : Nun sind wir schon so weit und haben soviel Zeit und Geld investiert - jetzt wird weitergemacht - koste es, was es wolle! - und auch gegen die Interessen der Anwohnen der Goldenen Aue, die ihre Ablehnung bereits tausendfach bekundet haben und gegen eine Vielzahl von Interessens- und Nutzungskonflikten, die in den Einsprüchen deutlich gemacht wurden und schier unüberwindbar erscheinen .

Wir fordern die Mitglieder des Planungsverbandes auf, sich einer sachlichen Diskussion und Abwägung von alternativen Standorten zu stellen. Sie wissen, dass sie lt. BImSchG dazu verpflichtet sind, alternative Standorte schriftlich zu benennen, zu prüfen und zu begründen, warum diese alternativen Standorte nicht geeignet sind. Und sie wissen auch, dass es diese Standorte gibt. Wägen Sie die Vor- und Nachteile sachlich ab und haben Sie den Mut eines Neubeginns an anderer Stelle, auch wenn das u.U. die Auflösung und Neugründung des Planungsverbandes bedeutet. Bisher halten sich die Aufwendungen in Grenzen und es ist noch nicht zu spät. Argumentieren sie bitte nicht mit Zeitdruck, denn dann muss man zwangsläufig die Frage nach Verantwortlichkeiten stellen: Wer hat die letzten 10 Jahre im Hinblick auf eine Industrielle Entwicklung „verschlafen“ (s. auch Ohrdruf, wo bereits 1990 begonnen wurde ) und wer hat Unterlassungen begangen oder geduldet hinsichtlich der frühzeitigen Überprüfung der Eignung des Standortes „Goldene Aue“ als Industriefläche?

Wir von der Bürgerinitiative sind keine Lügner oder Hetzer und wir sind auch keine „Schwarzmaler“. Wir veröffentlichen lediglich Fakten, die wir öffentlichen Unterlagen des Planungsverbandes entnommen haben oder die in Gesetzen und Verordnungen stehen, zu denen sich auch der Planungsverband bekennt und stehen muss. Und wir ziehen unsere Schlußfolgerungen daraus, über die sich aber jeder normal denkende Bürger selbst seine eigenen Gedanken machen kann und wird. Dass diese Schlussfolgerungen z.T. spekulativen Charakter tragen, ist beim gegenwärtigen Planungs- und Kenntnisstand normal und der Planungsverband spekuliert ebenso, allerdings in eine andere Richtung, eben mehr verharmlosend, denn Fakten über Investoren oder die Art der Industrie hat er auch nicht.

Die daraus entstehende öffentliche und für den Planungsverband nicht immer angenehme Diskussion, ist ein Teil des demokratischen Entscheidungsfindungsprozesses und der Demokratie, in der wir nun einmal leben und die auch die Planungsverbandsmitglieder offiziell wünschen. Eine Bürgerinitiative ohne die Nennung von konkreten Fakten zu verunglimpfen, grenzt schon an den Tatbestand der üblen Nachrede und zeugt von wenig Demokratieverständnis.

Daher sehen wir, daß sich die Fronten immer mehr verhärten. Das ist für die Zukunft unseres Landkreises nicht dienlich. Aus diesem Grund hatten wir Herrn Matthiesen, als unabhängigen Sachverständigen gebeten, die erste Moderation zu übernehmen. Da diese Diskussion mittlerweile eine politische Dimension erreicht hat, werden wir versuchen die verschiedenen politischen Parteien als unabhängige, neutrale „Moderatoren“ zu gewinnen, um bei gemeinsamen, runden Tischen eine für alle annehmbare Lösung zu finden.

Rüdiger Steinbrück, im Auftrag der Bürgerinitiative Rettung der Goldenen Aue

Anmerkung der nnz-Redaktion: Die im nnz-Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht zwingend mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
Autor: nnz

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