Do, 12:06 Uhr
01.09.2016
Anweisung aus dem Stadtrat
Feuerwache soll gebaut werden
Der Stadtrat der Stadt Nordhausen hat gestern den Oberbürgermeister als Gesellschaftsvertreter der Städtische Wohnungsbaugesellschaft mbH (SWG) beauftragt, eine Gesellschafteranweisung zur Planung und Errichtung eines Feuerwehrtechnischen Zentrums in der Zorgestraße 1 zu erlassen...
Da die Stadt Nordhausen alleinige Gesellschafterin der SWG ist, hat der Stadtrat bereits im Juni die Beauftragung der SWG zum Bau eines neuen Feuerwehrtechnischen Zentrums in der Zorgestraße beschlossen.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses bedurfte es allerdings noch einer Gesellschafteranweisung, die die Grundlage für die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung der SWG zur Einleitung des Projektes schafft, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.
Durch diese Gesellschafteranweisung an die Geschäftsführung der SWG übernimmt die Stadt Nordhausen das Risiko einer Nichtrealisierung der geplanten Investition. Dies bedeutet, wenn diese Investition, aus welchen Gründen auch immer, nicht umgesetzt wird, muss die Stadt Nordhausen jegliche Aufwendungen der SWG, die diese bezüglich dieses Projektes getätigt hat, ersetzen.
Über den abzuschließenden Mietvertrag zwischen der SWG und der Stadt Nordhausen erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung im Stadtrat.
Autor: nnzDa die Stadt Nordhausen alleinige Gesellschafterin der SWG ist, hat der Stadtrat bereits im Juni die Beauftragung der SWG zum Bau eines neuen Feuerwehrtechnischen Zentrums in der Zorgestraße beschlossen.
Zur Umsetzung dieses Beschlusses bedurfte es allerdings noch einer Gesellschafteranweisung, die die Grundlage für die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung der SWG zur Einleitung des Projektes schafft, heißt es in der Begründung der Beschlussvorlage.
Durch diese Gesellschafteranweisung an die Geschäftsführung der SWG übernimmt die Stadt Nordhausen das Risiko einer Nichtrealisierung der geplanten Investition. Dies bedeutet, wenn diese Investition, aus welchen Gründen auch immer, nicht umgesetzt wird, muss die Stadt Nordhausen jegliche Aufwendungen der SWG, die diese bezüglich dieses Projektes getätigt hat, ersetzen.
Über den abzuschließenden Mietvertrag zwischen der SWG und der Stadt Nordhausen erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung im Stadtrat.

