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Mo, 11:30 Uhr
01.08.2016
Petitionsausschuss im Landratsamt

Landtag lädt zur Bürgersprechstunde

Der Petitionsausschuss des Thüringer Landtags bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in verschiedenen Städten und Landkreisen sowie im Thüringer Landtag an. Demnächst ist Nordhausen dran, Mitte des Monats wird es im Landratsamt die Möglichkeit geben, mehrere Landtagsabgeordnete zu sprechen...

Die Sprechstunden werden vom Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn Abgeordneten Michael Heym, und weiteren Landtagsabgeordneten durchgeführt. Die nächste Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses findet im August im Landratsamt Nordhausen statt.

Die Bürgersprechstunde des Petitionsausschusses findet am Dienstag, den 16. August, von 14.00 bis 18.00 Uhr im Landratsamt Nordhausen in der Grimmelallee 23, Beratungsraum 9 statt.

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Interessierte Bürger werden gebeten, Termine für die Sprechstunde unter der Rufnummer 0361/377 2135 zu vereinbaren. Wer nicht die Möglichkeit hat, den Termin am 16. August 2016 wahrzunehmen, kann sich auch schriftlich an den Thüringer Landtag, Petitionsausschuss, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt wenden. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Petition online auf der neuen Petitionsplattform unter "http://www.petitionen-landtag.thueringen.de" www.petitionen-landtag.thueringen.de einzureichen. Dort sind alle Informationen bereitgestellt.

Nach Artikel 14 der Verfassung des Freistaats Thüringen hat jedermann das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Petitionen können in eigener Sache oder auch für andere oder im allgemeinen Interesse eingereicht werden.

Der Petitionsausschuss ist zuständig, wenn Eingaben Entscheidungen von Landesbehörden oder anderen Stellen betreffen, die der Aufsicht des Freistaats Thüringen unterliegen. Der Petitionsausschuss befasst sich beispielsweise mit sozialen Angelegenheiten, Kommunalabgaben, Umweltproblemen, Fragen der öffentlichen Ordnung oder baurechtlichen Angelegenheiten. Der Ausschuss nimmt auch Anregungen zur Änderung von Landesgesetzen entgegen. Privatrechtliche Angelegenheiten wie beispielsweise Mietstreitigkeiten kann der Petitionsausschuss nicht überprüfen.
Autor: red

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