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Di, 12:55 Uhr
17.07.2001

"Pro Innovatio" und Co. (Teil 1)

Nordhausen (nnz). Gestern wurde bekannt, dass die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft Anklage wegen Betrugs und Untreue gegen Eva-Maria und Volker Erb erlassen hat. nnz taucht an dieser Stelle ab in ein Geflecht von Firmen, Vereinen und Strukturen.


Die eigentliche Geschichte dieser Anklage begann vor fast exakt zehn Jahren. Damals, am 1. Juli 1991, wurde im Krimderöder „Gutshof“ die „Gesellschaft zur Förderung von Hochtechnologie in Nordthüringen“ als Verein gegründet. Gründungsmitglied war bereits damals Landrat Joachim Claus (CDU). Ein zur damaligen Zeit positives Unterfangen, waren doch nach dem Zusammenbruch der alten Wirtschaftsstrukturen neue Denkansätze gefragt. Neben Joachim Claus waren auch Ines Schindler, Simone Milde und Eva-Maria Erb in der Gründungsurkunde zu finden. In den Vorstand des Vereins wurden Volker Erb (Schriftführer), Eva-Maria Erb (Vorstandsvorsitzende), Ines Schindler (stellvertretende Vorstandsvorsitzende), Jürgen Wernecke (Kassenwart) und Simone Milde (Geschäftsführerin) gewählt.

Im Dezember 1991 wurde dann die „Pro Innovatio“ gegründet, eine gemeinnützige GmbH, die nur einen Gesellschafter hatte, den oben erwähnte Verein und eine Geschäftsführerin, nämlich Eva-Maria Erb. „Pro Innovatio“ erhielt wiederum durch den Bund und das Land Fördermittel, die damals in ausreichendem Maße vorhanden waren und nur auf einem Abruf warteten. Die Fördermittel sollten dafür eingesetzt werden, um neue „innovative“ Produkte zu entwickeln. Die „Pro Innovatio“ hatte durchaus innovative Manpower, doch die falschen Macher.

Fördermittel hatte aber auch der Landkreis Nordhausen zu verteilen. So trudelte das erste Paket in Höhe von 600.000 Mark ein. Das Geld kam aus der Kreisverwaltung, an deren wirtschaftlichen Schalthebeln der damalige Dezernent Volker Erb saß. Unerwünschte Kritiker sahen damals bereits ein familiäres Geschäft. Fragen wurden unter den Abgeordneten des damaligen Kreistages laut, wie solch eine Summe am kreislichen Finanzausschuß eigentlich vorbeigeleitet werden konnte. Trotz aller Kritik sah sich die Kreisverwaltung nicht in der Lage, das Geld zurückzufordern, da das Geld für investive Maßnahmen eingesetzt wurde. Nachzulesen ist das alles im Protokoll der Dezernentenberatung beim Landrat vom 14. September 1992.

Die Kritik hielt jedoch an, diesmal kam sie von der damaligen SPD-Landtagsabgeordneten Ingrid Raber. Die fragte bei Franz Schuster (damals Innenminister) nach, die Umstände der Transaktion zu untersuchen. Also nahm der Landesrechnungshof seine Arbeit auf. Die damals im Landkreis Nordhausen erscheinende „Nordhäuser Zeitung“ erfuhr im Januar 1995 vom Präsidenten des Landesrechnungshofes, Ibel, dass das Prüfungsergebnis im Frühjahr 1994 dem Innenministerium zur Verfügung gestellt wurde. Dort blieb es unter Verschluß, auch mit der Kenntnis von Dr. Klaus Zeh, damals Finanzminister im Freistaat.

Doch die politischen Zeiten änderten sich in Erfurt. Vorbei war die Zurückhaltung in Bezug auf die Landtagswahlen. Im Innenministerium regierte Richard Dewes, die entsprechende Abteilung begann zu rotieren und leitete ein sogenanntes Rückforderungsverfahren ein. Begründung: Der Fördergeldertransfer innerhalb des Landkreises Nordhausen sei nicht rechtens gewesen. Hier begannen schließlich die Mühlen zu mahlen und es begann im Landkreis Nordhausen ein Hauen und Stechen, über das in den nächsten Tagen ausführlich berichtet werden soll.
Autor: nnz

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