Mo, 15:19 Uhr
16.07.2001
"Gurus" werden vom Schatten eingeholt
Nordhausen (nnz). Anfang der 90er Jahren galten sie im Landkreis Nordhausen als die Ikonen der Wirtschafts- und Innovationsentwicklung. Nun hat sie das Schicksal anderer Gurus eingeholt. Die Mühlhäuser Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Eva-Maria und Volker Erb erhoben.
Dem aufmerksamen Wanderer, der vielleicht ab und zu mal in den vergangenen Jahren durch Ilfeld streifte, wird das verlassene Anwesen der Familie Erb am Burgberg aufgefallen sein. Längst haben sich beide in die alten Bundesländer abgesetzt, längst arbeiten sie dort vermutlich als Unternehmensberater. Jetzt haben die Schatten ihres wirtschaftlichen Tuns sie eingeholt. In einer Pressemitteilung der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft hört sich das amtlich und trocken an: Die Staatsanwaltschaft Mühlhäuser hat gegen eine 48jährige Frau und ihren 44jährigen Ehemann Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mühlhausen wegen zum Teil gemeinschaftlich begangenen Betrugs und Untreue erhoben.
Eva-Maria und Volker Erb wird vorgeworfen, im Zeitraum von 1991 bis Ende 1994 in Nordhausen in sechs Fällen Betrug und Untreue begangen zu haben. Geschädigte sollen der Landkreis Nordhausen und der Freistaat Thüringen gewesen sein. Der Schaden soll sich auf rund 2,7 Millionen Mark belaufen. Und dann wird in der Anklage ein Firmen- und Vereinsgeflecht aufgeführt, das zum damaligen Zeitpunkt in und um Nordhausen einzigartig war. So war Eva-Maria Erb von 1991 bis 1995 Geschäftsführerin der Firma Pro Innovatio gGmbH. Einziger Gesellschafter dieser Firma war ein Verein. Der nannte sich Gesellschaft zur Förderung von Hochtechnologie in Nordthüringen e.V., deren Vorsitzende ebenfalls Frau Erb war. Zugleich war Volker Erb von 1991 bis 1995 eingetragener Schriftführer und später auch stellvertretender Vorsitzender des Vereins. Pikant wird die Angelegenheit durch den Umstand, dass Volker Erb von 1990 bis 1992 Wirtschaftsdezernent der Kreisverwaltung, seit Ende 1992 Geschäftsführer und Alleingesellschafter der GIM, Gesellschaft für Innovation und Management GmbH.
Allein aus diesem Konstrukt ergaben sich Geldbewegungen, bei denen heutzutage selbst eingefleischten Kennern der Fördermittelszene der Atem stockt. Damals gehörte das Hin- und Herschieben von Millionen, die mit der Gießkanne auch über Thüringen verteilt wurden, quasi zum Alltag. Wie konnte es anders sein, dass die Pro Innovatio allein Ende 1991 rund 1,1 Millionen Mark an finanziellen Zuwendungen vom Landkreis Nordhausen erhalten hat? Dazu in die Staatsanwälte: Die Gelder hätten nicht ausgereicht werden dürfen, weil es nicht nur an einem Kreistagsbeschluß gefehlt hat, sondern der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsdezernent bei der Vergabe der Mittel mitgewirkt hat, obwohl er zugleich Beteiligter an dem Verwaltungsverfahren, nämlich Vorstandsmitglied des Alleingesellschafters (Verein) der Pro Innovatio gGmbH gewesen ist.
Was dann in der Anklageschrift folgt, sind Transaktionen, Bankdarlehen, Fördermittel, Zuwendungsbescheide, überhöhte Abrechnungen zu Personalkosten und nicht gedeckte Anlagevermögenswerte. Zum Schluß kommt die stolze Summe von etwa 2,7 Millionen Mark zusammen. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, haben sich Eva-Maria und Volker Erb bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. nnz wird in den kommenden Tagen versuchen, Licht in das Dunkel zu bringen. Weitere Personen werden dabei eine Rolle spielen, die auch heute nicht ganz unbekannt sind.
Autor: nnzDem aufmerksamen Wanderer, der vielleicht ab und zu mal in den vergangenen Jahren durch Ilfeld streifte, wird das verlassene Anwesen der Familie Erb am Burgberg aufgefallen sein. Längst haben sich beide in die alten Bundesländer abgesetzt, längst arbeiten sie dort vermutlich als Unternehmensberater. Jetzt haben die Schatten ihres wirtschaftlichen Tuns sie eingeholt. In einer Pressemitteilung der Mühlhäuser Staatsanwaltschaft hört sich das amtlich und trocken an: Die Staatsanwaltschaft Mühlhäuser hat gegen eine 48jährige Frau und ihren 44jährigen Ehemann Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mühlhausen wegen zum Teil gemeinschaftlich begangenen Betrugs und Untreue erhoben.
Eva-Maria und Volker Erb wird vorgeworfen, im Zeitraum von 1991 bis Ende 1994 in Nordhausen in sechs Fällen Betrug und Untreue begangen zu haben. Geschädigte sollen der Landkreis Nordhausen und der Freistaat Thüringen gewesen sein. Der Schaden soll sich auf rund 2,7 Millionen Mark belaufen. Und dann wird in der Anklage ein Firmen- und Vereinsgeflecht aufgeführt, das zum damaligen Zeitpunkt in und um Nordhausen einzigartig war. So war Eva-Maria Erb von 1991 bis 1995 Geschäftsführerin der Firma Pro Innovatio gGmbH. Einziger Gesellschafter dieser Firma war ein Verein. Der nannte sich Gesellschaft zur Förderung von Hochtechnologie in Nordthüringen e.V., deren Vorsitzende ebenfalls Frau Erb war. Zugleich war Volker Erb von 1991 bis 1995 eingetragener Schriftführer und später auch stellvertretender Vorsitzender des Vereins. Pikant wird die Angelegenheit durch den Umstand, dass Volker Erb von 1990 bis 1992 Wirtschaftsdezernent der Kreisverwaltung, seit Ende 1992 Geschäftsführer und Alleingesellschafter der GIM, Gesellschaft für Innovation und Management GmbH.
Allein aus diesem Konstrukt ergaben sich Geldbewegungen, bei denen heutzutage selbst eingefleischten Kennern der Fördermittelszene der Atem stockt. Damals gehörte das Hin- und Herschieben von Millionen, die mit der Gießkanne auch über Thüringen verteilt wurden, quasi zum Alltag. Wie konnte es anders sein, dass die Pro Innovatio allein Ende 1991 rund 1,1 Millionen Mark an finanziellen Zuwendungen vom Landkreis Nordhausen erhalten hat? Dazu in die Staatsanwälte: Die Gelder hätten nicht ausgereicht werden dürfen, weil es nicht nur an einem Kreistagsbeschluß gefehlt hat, sondern der Angeklagte in seiner Eigenschaft als Wirtschaftsdezernent bei der Vergabe der Mittel mitgewirkt hat, obwohl er zugleich Beteiligter an dem Verwaltungsverfahren, nämlich Vorstandsmitglied des Alleingesellschafters (Verein) der Pro Innovatio gGmbH gewesen ist.
Was dann in der Anklageschrift folgt, sind Transaktionen, Bankdarlehen, Fördermittel, Zuwendungsbescheide, überhöhte Abrechnungen zu Personalkosten und nicht gedeckte Anlagevermögenswerte. Zum Schluß kommt die stolze Summe von etwa 2,7 Millionen Mark zusammen. Wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilt, haben sich Eva-Maria und Volker Erb bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. nnz wird in den kommenden Tagen versuchen, Licht in das Dunkel zu bringen. Weitere Personen werden dabei eine Rolle spielen, die auch heute nicht ganz unbekannt sind.


