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Do, 12:20 Uhr
09.06.2016
Innenminister unterzeichnet neue Vorschrift für Kommunen

Bedarfszuweisungen neu geregelt

Mit seiner gestrigen Unterschrift unter die teilweise neu gefasste Verwaltungsvorschrift für Bedarfszuweisungen hat Innenminister Dr. Holger Poppenhäger wichtige Änderungen für die Kommunen in Kraft gesetzt...


Künftig müssen die Kommunen die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer nicht mehr jährlich anpassen, wenn Sie Bedarfszuweisungen erhalten wollen.

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Die neu geregelten Sätze sind soweit reduziert, dass sie von den Kommunen in Haushaltsnotlagen auch tatsächlich erreicht werden können, ohne die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie die Gewerbebetriebe vor Ort über Gebühr zu belasten.

Darüber hinaus orientieren sich die Sätze ausschließlich an der Einwohnerzahl der betroffenen Gemeinden. Die Frage, ob die Gemeinde kreisfrei ist oder nicht, spielt keine Rolle mehr. Damit wurde auch eine wichtige Forderung des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen in der neuen Verwaltungsvorschrift berücksichtigt.

Dr. Poppenhäger: „Durch die Neuregelung werden die Bedarfszuweisungen gerechter an betroffene Gemeinden vergeben und der Verwaltungsaufwand für die Kommune gleichzeitig reduziert.“

Bedarfszuweisungen sind finanzielle Leistungen des Landes an Kommunen, die sich in einer schwierigen Haushaltssituation befinden. Sie tragen dazu bei, dass sich die Kommunen innerhalb eines bestimmten Zeitraums konsolidieren können und finanziell wieder handlungsfähig werden.

In Thüringen hatten im vergangenen Jahr über 80 Gemeinden Anträge auf Bedarfszuweisungen gestellt.
Autor: nnz

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