Di, 12:58 Uhr
01.03.2016
HATIX-Kündigung
Reaktionen aus der Politik (2)
Die Ablehnung des CDU-Gesetzentwurfes zum Kommunalabgabengesetz bedeutet keinesfalls ein Aus für das Harzticket wie von Oberbürgermeister Dr. Zeh verlautbart. Das sagt Katja Mitteldorf, LINKE-Landtagsabgeordnete aus Nordhausen...
Die Einführung des Harz-Nahverkehrsticket in Thüringen ist auch weiterhin möglich.
Die Landtagsabgeordnete weist darauf hin, dass die Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf der CDU gezeigt haben, dass bereits eine langjährige Praxis spezifischer Mobilitätsangebote für Gäste in den Kur- und Erholungsorten besteht und dies in Thüringen von der geltenden Gesetzeslage gedeckt wird. Die Erhebung des Kurbeitrags kann demgemäß anteilig mit einbezogen werden.
In der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes ist dargelegt worden, dass die jetzige Fassung des Gesetzentwurfes der CDU den praktischen Bedürfnissen der betroffenen Kommunen nicht gerecht wird. Deshalb war es überhaupt nicht notwendig das Gesetz zu ändern, so Mitteldorf weiter und erklärt, dass auch in anderen Bundesländern wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt keine derartige Reglung zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV durch Kur- und Erholungsgäste gesetzlich festgelegt ist, sondern lediglich in allen anderen Ländern und demnach auch in Thüringen praktiziert. Dies zeigt sich am Beispiel des Rennsteigtickets.
Autor: redDie Einführung des Harz-Nahverkehrsticket in Thüringen ist auch weiterhin möglich.
Die Landtagsabgeordnete weist darauf hin, dass die Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens zum Gesetzentwurf der CDU gezeigt haben, dass bereits eine langjährige Praxis spezifischer Mobilitätsangebote für Gäste in den Kur- und Erholungsorten besteht und dies in Thüringen von der geltenden Gesetzeslage gedeckt wird. Die Erhebung des Kurbeitrags kann demgemäß anteilig mit einbezogen werden.
In der Stellungnahme des Gemeinde- und Städtebundes ist dargelegt worden, dass die jetzige Fassung des Gesetzentwurfes der CDU den praktischen Bedürfnissen der betroffenen Kommunen nicht gerecht wird. Deshalb war es überhaupt nicht notwendig das Gesetz zu ändern, so Mitteldorf weiter und erklärt, dass auch in anderen Bundesländern wie zum Beispiel in Sachsen-Anhalt keine derartige Reglung zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV durch Kur- und Erholungsgäste gesetzlich festgelegt ist, sondern lediglich in allen anderen Ländern und demnach auch in Thüringen praktiziert. Dies zeigt sich am Beispiel des Rennsteigtickets.

