Do, 12:36 Uhr
25.02.2016
IHK Erfurt veröffentlicht neue Umfrageergebnisse
Ein Jahr Mindestlohn
Zwölf Monate nach Einführung der gesetzlichen Lohnuntergrenze von 8,50 Euro beklagen die Unternehmen aus Nord- und Mittelthüringen die damit einhergehende Bürokratiebelastung und gestiegene Personalkosten. Das ist das Ergebnis der zweiten Umfrage der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt unter rund 350 Unternehmen zum Thema Mindestlohn...
Auch ein Jahr nach seiner Einführung bewerten die Unternehmer den Mindestlohn sehr kritisch. Vor allem die Bürokratie bindet personelle Ressourcen. Ein immenser Kraftakt gerade für den Thüringer Mittelstand, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Gerald Grusser.
Alarmierend wäre zudem die Tatsache, dass jeder dritte Betrieb die Mehrbelastung durch Stellenabbau oder Reduzierung des Personaleinsatzes kompensieren müsse. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr von 9 Prozent, so Grusser. Zwar lasse dies keine Rückschlüsse auf die absolute Zahl gekürzter Stellen oder weniger Arbeitsstunden zu, jedoch sei ein Trend erkennbar. Und auch die Investitionsbereitschaft habe im Vergleich zur ersten Umfrage im März 2015 um 5 Prozentpunkte abgenommen.
Den bürokratischen Aufwand stuften abermals zwei Drittel der Unternehmer als die härteste Auswirkung für die betriebliche Praxis ein, sagt der IHK-Chef und sieht den Grund in der Wirkungslosigkeit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber im Sommer 2015 versucht, die Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten zu lockern, indem er die Monatsentgeltgrenze von 2.958 Euro auf 2.000 Euro senkte. Leider ohne Erfolg, denn 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen brachte dies keine Erleichterung, stellt Grusser fest. Ergo ste-
he die Politik nach wie vor in der Pflicht, Änderungen am Gesetz vorzunehmen, um die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.
Darüber hinaus prangern in den IHK-Beratungen die Unternehmer immer wieder an, dass im Zuge der Minderung des Haftungsrisikos allgemeine Verpflichtungserklärungen zwischen Geschäftspartnern eingeholt werden müssen, informiert der Hauptgeschäftsführer. Auch dies erfordere zusätzlichen administrativen Aufwand.
Autor: redAuch ein Jahr nach seiner Einführung bewerten die Unternehmer den Mindestlohn sehr kritisch. Vor allem die Bürokratie bindet personelle Ressourcen. Ein immenser Kraftakt gerade für den Thüringer Mittelstand, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Prof. Gerald Grusser.
Alarmierend wäre zudem die Tatsache, dass jeder dritte Betrieb die Mehrbelastung durch Stellenabbau oder Reduzierung des Personaleinsatzes kompensieren müsse. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr von 9 Prozent, so Grusser. Zwar lasse dies keine Rückschlüsse auf die absolute Zahl gekürzter Stellen oder weniger Arbeitsstunden zu, jedoch sei ein Trend erkennbar. Und auch die Investitionsbereitschaft habe im Vergleich zur ersten Umfrage im März 2015 um 5 Prozentpunkte abgenommen.
Den bürokratischen Aufwand stuften abermals zwei Drittel der Unternehmer als die härteste Auswirkung für die betriebliche Praxis ein, sagt der IHK-Chef und sieht den Grund in der Wirkungslosigkeit der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung. Mit dieser Vorschrift hat der Gesetzgeber im Sommer 2015 versucht, die Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten zu lockern, indem er die Monatsentgeltgrenze von 2.958 Euro auf 2.000 Euro senkte. Leider ohne Erfolg, denn 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen brachte dies keine Erleichterung, stellt Grusser fest. Ergo ste-
he die Politik nach wie vor in der Pflicht, Änderungen am Gesetz vorzunehmen, um die Rahmenbedingungen für den Mittelstand zu verbessern.
Darüber hinaus prangern in den IHK-Beratungen die Unternehmer immer wieder an, dass im Zuge der Minderung des Haftungsrisikos allgemeine Verpflichtungserklärungen zwischen Geschäftspartnern eingeholt werden müssen, informiert der Hauptgeschäftsführer. Auch dies erfordere zusätzlichen administrativen Aufwand.

