eic kyf msh nnz uhz tv nt
Do, 14:55 Uhr
18.02.2016
Auf Feldmausköder verzichten

Stoppt den Giftwahnsinn!

Einige Teile der Bauernschaft aus Sachsen und Thüringen machen mobil, um auf eine vielleicht bevorstehende Mäuseplage hinzuweisen, die nur mit Giftködern zu bekämpfen sei. In diesem Zusammenhang mahnt der NABU Thüringen zur Besonnenheit...


„Es ist alle Jahre das gleiche Spiel, auch in Thüringen. Der Bauernverband fängt an, in der Öffentlichkeit Druck zu machen, um damit eine Notfallzulassung zur flächenhaften Ausbringung von Feldmausködern zu erwirken“, sagt Mike Jessat der Vorsitzende des NABU Thüringen. „Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) knickt unter diesem Druck meistens ein und lässt es zu, dass dieses Gift auf unsere Thüringer Felder ausgebracht wird.“

Anzeige symplr
In den vergangenen Jahren hat der NABU immer wieder auf die Giftigkeit von Feldmausködern hingewiesen. Giftköder können direkt aufgenommen werden und verendende Mäuse werden von Greifvögeln, Eulen, Störchen, aber auch von Hunden und Katzen als erste erbeutet. Der in den Giftködern enthaltene Wirkstoff Chlorphacinon zum Beispiel, weist laut Umweltbundesamt eine sehr hohe Giftigkeit gegenüber Vögeln und Säugetieren auf und ist in Deutschland seit Juli 2010 nicht mehr zugelassen. Selbst Wildkatzen auf Wanderschaft und die Restbestände des Feldhamsters können betroffen sein. Beides Arten, für die Thüringen eine besondere Verantwortung trägt.

„Wer Störche mag, kann nicht wirklich wollen, dass derartige Gifte großflächig auf unseren Feldern ausgestreut werden“, erklärt Jessat. „Wir fordern in diesem Jahr das Bundesamt und unsere Landesregierung auf, dem Druck der Landwirtschaftslobby Stand zu halten. Und falls es einen Antrag auf Notfallzulassung gibt, diesen nicht zuzulassen.“

Angesichts der immer häufiger auftretenden „Notfallzulassung“ für Feldmausköder drängt sich der Eindruck auf, dass der Notfall mittlerweile zum Regelfall geworden ist. Für den NABU ist es fraglich, ob die wiederholte Anwendung einer Ausnahmeregelung zur Bekämpfung regelmäßig wiederkehrender hoher Feldmausdichten gesetzlich überhaupt zulässig ist.
Autor: red

Kommentare

Bisher gibt es keine Kommentare.

Kommentare sind zu diesem Artikel nicht möglich.
Es gibt kein Recht auf Veröffentlichung.
Beachten Sie, dass die Redaktion unpassende, inhaltlose oder beleidigende Kommentare entfernen kann und wird.
Anzeige symplr
Anzeige symplr