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Mo, 06:59 Uhr
08.02.2016
Forum

Überlegungen zur Asylpolitik (2)

Nun, liebe Leser, da ein gewisser @othello sicher schon gespannt auf den zweiten Teil der Ausführungen von Harald Buntfuß wartet, möchte er ihm heute den Gefallen tun. Wie im ersten Teil schon erwähnt, machen sich ein paar Bürger so Ihre Gedanken, um die total verkorkste Politik in diesem Land. Die Bürger stellen folgende Punkte zur Diskussion...

Merkel 2016 (Foto: H. Buntfuß) Merkel 2016 (Foto: H. Buntfuß)
I. Aufhebung des Besatzungsstatutes der Alliierten, insbesondere die Entziehung der Doktrin durch die USA.
II. Die Souveränität Deutschlands muss wiederhergestellt werden.
III. Offenlegung aller Reparationszahlungen Deutschlands und Rechtfertigung der damit verbundenen Verpflichtungen.
IV. Einführung von Volksabstimmungen (siehe Schweizer Modell)
V. Rechte und linke Gewalttaten oder Staatsfeindliche Aktivitäten müssen von einer Unabhängigen Institution aufgeklärt werden.
VI. Staatliche Gewalt- und Zwangsmaßnahmen, unter den Deckmantel der Terrorbekämpfung, dürfen nicht zur weiteren Beschneidung der bürgerlichen Freiheitsrechte führen und eindeutigen Notwendigkeiten unterliegen.
VII. Die GEZ ist abzuschaffen und die Finanzierung sollen die Regierenden aus dem Haushalt bzw. aus Werbung am freien Markt generieren.
VIII. Einhaltung der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland (insbesondere §16a GG). Hierzu möchte ich den Leser, den Wortlaut des Paragraphen etwas näher bringen.

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§16a GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
(3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, dass ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, dass er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
(4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
(5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muss, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.
Im drittel Teil möchte ich wieder einmal ein paar Worte über TTIP zu verlieren. Ein sehr brisantes Thema, von dem die meisten Damen und Herren von der Politik sehr wenig wissen.
Harald Buntfuß
Autor: red

Anmerkung der Redaktion:
Die im Forum dargestellten Äußerungen und Meinungen sind nicht unbedingt mit denen der Redaktion identisch. Für den Inhalt ist der Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzungen vor.
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Kommentare
Herr Taft
08.02.2016, 09:28 Uhr
Käse....
zu I Warum ??
zu II Deutschland IST souverän.
zu III 71 Mrd. bislang (SZ vom 17.3.15)
zu IV das hat der Schweiz mit dem Referendum zum Thema Gold (SNB sollte 20% ihrer Aktiva in Gold halten - eine Katastrophe für den Rohstoffmarkt) nicht unbedingt gutgetan. Zuviel Populismus.
zu V das genau ist Rechtsstaatlichkeit - Haben wir. GG lesen.
zu VI oh , es soll also erlaubt werden, Bomben zu legen , Steine zu schmeißen (ersatzweise Handgranaten in Asylunterkünfte)
zu VII noch mehr Werbung ? Ja biste denn wahnsinnig ?????
zu VIII Einhaltung aller Gesetze...unbedingt.

Herr Bundfuß, mal ehrlich - was soll der Blödsinn ?
Leser X
08.02.2016, 10:58 Uhr
Nussbaum...
... dann geben Sie mir doch mal die geografischen Koordinaten des nach Ihrer Meinung souveränen Deutschland. Damit ich es auch finde.

Denn das, in dem ich lebe, ist durch finstere Mächte jenseits des Atlantik ferngesteuert und fremdbestimmt. Unter tatkräftiger Mitwirkung Ihrer versifften Leitmedien, Geheimdienste und gekauften Politiker.

Kann es wirklich sein, dass man das nicht mitkriegt?
Johann George
08.02.2016, 11:09 Uhr
Nussbaumkäse
Die flapsigen Antworten von Nussbaum könnten genau so aus den Parteizentralen unserer Volksparteien stammen. Arrogant und dumm. Und diese "Weiter so!"-Politik ist es, die zunehmend die Menschen in Wut versetzt.
Warum sollten wir uns nicht von der aggressiven und uns als Basis für Staatsterror benutzenden amerikanischen Militärdoktrin lösen? Seit wann ist die BRDeutschland souverän? Zu viel Demokratie wie in der Schweiz ist Mist? GEZ-Zwangsgebühren sind gut, weil Nussi keine Werbung sehen will? Weitere Beschneidung bürgerlicher Freiheitsrechte dienen der Verhinderung von Anschlägen auf Asylheime? Geht's noch?
Leuten wie Nussbaum kann man nur empfehlen: Esst mehr Käse!
Herr Taft
08.02.2016, 11:40 Uhr
Souveränität...
...ist die rechtliche Selbstbestimmung nach innen und nach außen. Sie kann durch Zusammenschlüssel einzelner Souveräne (EU, NATO, OPEC ....etc.) eingeschränkt werden, besteht aber defacto weiterhin.

Was hier gefordert wird gehört ins Mittelalter und passt in keiner Weise in eine globalisierte Welt. Brechstange funktioniert nunmal nicht, Kompromisse sind gefragt.

Wünschen kann man sich viel... die Frage ist, ob es realisierbar ist.
x-tus
08.02.2016, 11:48 Uhr
souverrän ?
hallo , ...ein souveräner staat ist dann souverän wenn er mit seinen nachbarn bzw ehmaligen kriegsgegnern einen friedensvertrag geschlossen hat , diesen friedensvertrag giebt es aber nicht , noch immer unterstehen wir dem als kapitulationsbedingung ausgehandeltem waffenstillstand mit den siegermächten, noch immer ist deutschland militärisch besetztes gebiet ,rechtlich gesehen , offiziell sind wir mitglied der nato ,haben dort aber nicht wirklich etwas zu melden und ob sie es glauben oder nicht wenn sie das waffenstillstandsabkommen zwischen uns und den siegermächten einmal eingehend studieren würden , dann erführen sie auch das sämtliche artikel ,aller medien in deutschland /brd/ddr ,durch die siegermächte seit 1945 für die nächsten 99 jahre einer zensur unterliegen ..... ich betreibe keine stimmungsmache dies sind fakten die ich selbst nicht glauben wollte aber nach eigener recherche für wahr befinde ..somit bleibt festzuhalten nein die bundesrepublik deutschland ist kein souveräner staat sondern lediglich selbstverwaltetes besetztes feindesland ...leider
H.Freidenker
08.02.2016, 11:51 Uhr
Der Wald voller Bäume,
und der hauptsächliche Baumbestand sind deutsche Eichen,kräftige Buchen und selbst ein paar braune Kastanien sind dabei. Alle haben sich mit ihrer Geschichte auseinander gesetzt. Sie haben sich zu einer starken Gemeinschaft entwickelt, halten jeden Sturm aus, seit sie erkannnt haben, wie sehr zur Geschichte gelogen wurde und wird. Nun steht da mitten im deutschen Wald ein einsamer verirrter Nussbaum und der gehört dort wirklich nicht hin. Die deutschen Eichen werden ihn unter ihre Fittiche nehmen, denn kommt Zeit, kommt Rat. Auch ein Nussbaum kann dazu lernen.
98maschr
08.02.2016, 13:05 Uhr
Die Märchenwelt des Internets
Es ist doch immer wieder amüsant zu lesen, wie viele erwachsene und mündige Bürger auf Rattenfänger im Internet hereinfallen. Deutschland GmbH, Deutschland besetzt und Deutschland noch im Krieg - alles wohlfundiert und recherchiert auf 100en Seiten im Netz nachzulesen . Vieles klingt auch durchaus logisch, aber ist in Wahrheit absoluter Blödsinn und wird auf mindestens ebenso vielen Seiten von Juristen und Wissenschaftlern widerlegt. Nur glauben wollen es die, die einmal mit dem Virus identifiziert wurden nicht. Alles Lügen, Lügen, Lügen. Man will einfach an die große Verschwörung glauben auch wenn die Fakten dagegen sprechen.

Daher stehen Sie auf verlorenem Posten nussbaum. Was für den Einen der heilige Krieg in der realen Welt ist, ist für den Akte X Fan der vom Wohnzimmer aus recherchiert die dubiose Weltverschwörung.
Eckenblitz
08.02.2016, 13:58 Uhr
@nussbaum
Bei Ihren großen WISSEN können Sie mir sicher sagen, wo im Internet oder anderswo, ich den Friedensvertrag zwischen Deutschland und den Alliierten Nachlesen kann. Ich kann ihn nämlich nirgends finden. Ich hoffe nur Sie können da weiter helfen, ich beneide Sie um Ihr fundiertes WISSEN.
geloescht.20220103
08.02.2016, 14:17 Uhr
Aha Trolle
Die Trolle @nussbaum und @98maschr melden sich wieder zu Wort gut wohlfundiert und recherchiert. Wie immer Trollartig, aber jeder hat das recht hier zu schreiben und damit werden nun mal nicht fertig. Für mich hat der Text schon Sinn, leider gibt es immer wieder Trolle die im Auftrag irgendwelcher Personen am Werk sind.

Leute die den Mund auf machen, auch wenn Trollen versuchen sie ins lächerliche zu ziehen, ich wünsche mir es gäbe mehr von diesen Leuten. @nussbaum und @98maschr ihnen kann ich nur sagen, sie stehen allein auf weiter Flur. Menschen wie Sie sind verantwortlich für das, was in Deutschland gerade vor sich geht, meine ich!!!!!!!
Glaskugel
08.02.2016, 14:32 Uhr
Das ist ja auch alles so kompliziert
Das ist ja auch alles so kompliziert mit unserer Verfassung, dem Grundgesetz, und dem 2+4 Vertrag. Das versteht nicht jeder. Aber man hilft den Eichen, Kastanien und Buchen gern:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag
Eckenblitz
08.02.2016, 14:45 Uhr
Nachtrag
So weit sind wir schon
Düsseldorf sagt Karnevalsumzug wegen Sturmtief ab. Für Meteorologen ist das ein „Rätsel“. Die Wetterexperten reagieren mit Missverständnis. Ja wie denn, bestimmen jetzt schon die Damen und Herren aus der HOHEN Politik, was wir für Wetter haben?

Oder ist das vielleicht ein Schachzug, war hier der Gedanke an Köln zu Silvester im Spiel? Sind wir schon so weit gekommen, dass Traditionen ausfallen müssen? Frage ist doch wohl warum? Die Wetterexperten sagen am Wetter kann’s nicht liegen, ja was denn nun?
geloescht.20220103
08.02.2016, 15:02 Uhr
@Mafiosa
Wollen Sie damit ausdrücken, dass das ein Friedensvertrag ist. Oder geht es hier um die Wiedervereinigung mit zwielichtigen Klauseln?
Don R. Wetter
08.02.2016, 15:15 Uhr
2+4 = 6 und mehr nicht.......
Deutschland war mit über 50 Ländern im Kriegszustand (u.a. Griechenland).
Die hatten aber nix zu verhandeln -wurden auch nicht gefragt.
Kann man auch nach lesen (im Internet)
http://www.deutschlandfunk.de/zwei-plus-vier-vertrag-alle-forderungen-erledigt.694.de.html?dram:article_id=314217
Das sieht sehr nach "Mogelpackung "aus. Also doch kompliziert ?!
Mister X
08.02.2016, 15:21 Uhr
Seltsam
Wenn man mit Argumenten nicht weiterkommt, schwingt man schnell die RECHTE Keule. Auf lange Sicht wird das aber nicht helfen. Die MÖCHTEGERN Politiker müssen sich den Tatsachen stellen.

Und das wird ein böses Erwachen geben, wenn sie plötzlich begreifen, dass sie vor lauter Fehlern nicht aus den Augen schauen können. Aber so ist das mit der Politik, die Damen und Herren denken, sie haben die Weisheit mit dem Löffel gefressen, oder nicht?
othello
08.02.2016, 15:23 Uhr
die Offenbarung des H.Buntfuß !
Die Offenbarung gibt es in der Bibel. Doch auch in der NNZ gibt es eine Offenbarung, nämlich die des H. Buntfuß ! Leider läuft man Gefahr in der NNZ, wegen Verstoß gegen das AGB mit seiner Antwort gesperrt zu werden, oder der Text wird gekürzt, wenn man schreibt, was von diesen „ Ergüssen“ des Herrn H.Buntfuß zu halten ist. Ein gewisser @ Brothuhn hat schon im ersten Teil gefragt, warum ich keine Argumente vorbringe. Diesem Leser kann ich nur sagen, denken sie selbst darüber nach ! Wenn Sie einigermaßen bei Verstand sind, werden Sie erkennen, was hier für ein Unsinn verbreitet wird und vorgeschlagen wird . Um mich damit auseinander zu setzen, müsste ich einen gewissen Respekt für den Schreiber aufbringen. Dieser fehlt mir absolut. H.Buntfuß entlarvt sich hier selbst und es bedarf keiner „ Argumente „ ! Er muss sich schon damit abfinden, dass er in seinem „Deutschen Wald „ mit seinen „ Gesinnungsgenossen „ allein bleibt. Auch @ Nussbaum sollte erkennen, dass hier „ Argumente „ nicht weiter helfen, zumal man sich da auch ein wenig „verheddern“ kann, wie er es schon im ersten Teil gezeigt hat. Fallen Sie nicht auf den Unsinn herein! H.Buntfuß darf mit seiner Selbstentlarvung ruhig weiter machen und ich bin gespannt, ob es tatsächlich mal etwas in seinen Ausführungen gibt, mit denen ich mich auseinandersetzen kann.
Zum Thema TTIP scheint er ja Insiderinformationen zu haben.
Franz Tabak
08.02.2016, 15:41 Uhr
Nachrede
Dem Artikel des Herrn Buntfuß kann ich weiter nichts hinzufügen. Er trifft meine Meinung!

Auch dem Kommentar von Junggeselle stimme ich zu!

Wie man an dem Kommentar von othello erkennen kann, wird hier nur mit der "Rechten Keule" argumentiert!

Lieber Leser, wenn Sie sich den Kommentar genau durchlesen, sehen Sie vor dem geistigen Auge genau, wie othello vor seiner Tastatur sitzt und vor Wut schäumt und zittert. Man könnte direkt von übler Nachrede oder gar Verleumdung sprechen! Aber das haben unsere NNZ-Trolle so ansich.
Herr Taft
08.02.2016, 16:02 Uhr
abschließend...an den Wald
...die Beschimpfungen kommentiere ich wieder mal nicht - es gibt ein Niveau auf das ich beim besten Willen nicht runter komme.

Ich bin jedoch froh, das es noch ein paar klardenkende Menschen in diesem Forum gibt, die eben nicht der zerstörerischen Propaganda aufgegessen sind.

Mittlerweile sollte jeder bemerkt haben, wohin das alles führt. Ist eigentlich jemandem aufgefallen, dass die buntfußschen "Vorschläge" bis auf den Verweis auf Art. 16 GG nichts mit der Asylpolitik zu tun haben ? Es geht schlicht um die Demontage der Freiheitlicht-rechtsstaatlichen Grundordnung in unserem wunderbaren Land.
Peter59
08.02.2016, 16:23 Uhr
@nussbaum.....
schüttle deine Früchte ab, die sind sowas von taub, und nicht nur in der Argumentation, lebe Deinen Traum, die 68er sind Vergangenheit , wir leben in der Realität von Politikern, die wie kopflose Hühner herumrennen und das Volk aussaugen bis auf den letzten Cent...und die Minderheit versucht das Programm zu machen, ohne die Mehrheit der Meinungen, schau Dir mal die Umfragen an, und behaltet Eure Meinung, aber seid nicht empört, wenn es Euch auch ans !Eingemachte! geht. Nebenfrage: Wieviele Asylsuchende hast du bis jetzt aufgenommen, wir bis jetzt einen....Mach mit!!!!!!
Mueller13
08.02.2016, 17:22 Uhr
@ nuss baum
nussbaum: "Es geht schlicht um die Demontage der Freiheitlicht-rechtsstaatlichen Grundordnung in unserem wunderbaren Land."

Bitte!!! Die aktuelle Regierung handelt wider der geschriebenen Gesetze. Lesen Sie hier (dies sagen 3 Verfassungsrichter - also nicht wirklich irgendwelche Honks in den weiten des Internets):

Di Fabio:
http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/di-fabio-fordert-schliessung-der-grenzen-14009558.html

Papier:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article150894661/Papier-rechnet-mit-deutscher-Fluechtlingspolitik-ab.html

Bertram:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article150947586/Merkels-Alleingang-war-ein-Akt-der-Selbstermaechtigung.html

Genau wer handelt jetzt wider der Freiheitlicht-rechtsstaatlichen Grundordnung in unserem wunderbaren Land???
Diejenigen die dies monieren, werden als Pack und Nazi bezeichnet.
Es ist grauenhaft wie Ihr merkwürdigen Menschen versucht die Fakten zu verdrehen!
Mueller13
08.02.2016, 17:45 Uhr
@ 98maschr
Bitte erklären Sie mir kurz, wie ich den Art 146 interpretieren soll:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Ich helfe Ihnen:
Es verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem ein deutsches Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschließt. Dies ist bisher nach meinem Wissen nicht passiert - was ist die Schlußfolgerung daraus???

Und bitte schauen Sie sich endlich die Aussagen eines der Väter des GG an, damit Sie das GG eintakten können. Das GG wurde mit Absicht GG genannt, weil es nichts weiter als eine Maßnahme zur Herstellung der Ordnung in einer (hier drei) Besatzungszone ist. Und auch das Aufschweißen einer weiteren Besatzungszone auf die drei ursprünglichen BZ ändert nicht am temporären Charakter des GG.

https://www.youtube.com/watch?v=Bd15q7_U1yQ

Carlo Schmid:
"WIR HABEN KEINEN STAAT ZU ERRICHTEN"

Das GG ist die Organisation eines Staatsfragments!!!
98maschr
08.02.2016, 18:07 Uhr
Wenn Nichtjuristen Recht interpretieren...
"4. Irrtum: Das Grundgesetz ist keine Verfassung

Funktional regelt eine Verfassung, die innere Verfasstheit des Staates (Staatsorganisation), die territoriale Gliederung, die Beziehungen zu anderen Staaten und konstituiert meist die fundamentalen Menschen- und Bürgerrechte (Grundrechte). Genau dies macht das Grundgesetz. Nicht zuletzt deswegen gibt es auch ein Verfassungsgericht, dass Eingriffe in die Grundrechte für verfassungskonform bzw. verfassungswidrig erklärt. Der Irrtum stammt noch aus der Zeit, in der das Grundgesetz als Übergangslösung gedacht war – allerdings hatte das Grundgesetz bereits damals Verfassungsqualität – war also eine vollständige Verfassung.6 Nach der Wiedervereinigung wurde lediglich auf den formellen Akt der Namensänderung von Grundgesetz zu Verfassung verzichtet.

In diesem Zusammenhang wird häufig auf einen Artikel des Grundgesetzes verwiesen, der hier auch kurz erläutert werden soll. Als angeblicher Beweis für die Unwirksamkeit des Grundgesetzes wird meist Art. 146 GG angeführt. Dabei wird der Inhalt dieses Artikels weitgehend falsch interpretiert. Diese Norm wurde zuletzt 1990 im Rahmen des Einigungsvertragsgesetzes geändert und stellt zunächst die Wirksamkeit des Grundgesetzes für das nun gesamtdeutsche Staatsvolk fest. Darüber hinaus ermöglicht Art. 146 GG das Erlassen einer neuen Verfassung im Wege einer Volksabstimmung. Damit ist jedoch nichts darüber gesagt, dass die aktuell gültige Verfassung unwirksam wäre, noch ist die Verfassungsneugestaltung verpflichtend. Vielmehr stellt Art. 146 GG, neben Art. 79 II GG, nur eine Möglichkeit zur Verfassungsänderung dar, die aber mangels eines festgelegten Verfahrens momentan nicht zu verwirklichen ist.7 Wichtig ist auch zu verstehen, dass auch eine Verfassungsneugestaltung nach Art. 146 GG den Grenzen der sog. Ewigkeitsgarantie, Art. 79 III GG, unterliegt und daher die Grundprinzipien des Grundgesetzes (zB. Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, etc.) nicht beseitigen könnte."

Quelle: http://www.jura-portal.eu/?p=327
Mueller13
08.02.2016, 18:08 Uhr
@ Mafiosa
Ich arbeite jede Woche Verträge aus, bzw. unterschreibe Verträge - in verschiedenen Zweigen, in verschiedenen Sprachen. Ich garantiere Ihnen, dass ich noch nie einen Vertrag gesehen habe, in dem das, was er bezweckte nicht aufgeführt ist.
Wenn ich einen Mietvertrag ausarbeite, steht da irgendetwas von einem Mietobjekt, den Vertragsparteien und von den Konditionen. Wenn ich einen Handelsvertrag unterzeichne, steht irgendetwas von einem Handelsobjekt, den handelnden Parteien und den Konditionen. Wenn ich eine NDA (non-disclosure agreement alias Vertraulichkeitserklärung) unterzeichne, steht da irgendwas von "NDA", von den Parteien und den Konditionen.
Sie sehen, da ist ein System erkennbar: Jeder Vertrag enthält das Vertragsobjekt (um was geht es), die Vertragsparteien (wer nimmt teil) und die Konditionen (was haben die Parteien zu erbringen).

Und jetzt behaupte ich mal ganz frech: ein Friedensvertrag, in dem der Name "Friedensvertrag" nicht auftaucht, in dem keine Parteien benannt werden und in dem die Konditionen nicht klar sind, kann kein Friedensvertrag sein. Es fehlen ganz einfach die wichtigsten Bestandteile.
Um es klar zu sagen: ich brauche keinen Friedensvertrag, weil ich denke, davon hängt unser Wohl und Weh nicht ab. Aber unsere Souveränität müssen wir schon durchsetzen, sonst werden wir mittelfristig ein "failed State" werden.

Und nein, ein Land, in dem sich nahezu 100.000 Mann fremde Streitkräfte befinden, ist kein souveränes Land - zumindest fällt mir kein Beispiel in der Geschichte ein, wo dies der Fall gewesen wäre. Was ich nur niedlich finde, dass Ihrereiner behauptet, dass dies befreundete Einheiten sind. Ich weiß nicht, was Polen oder Tschechien sagen würden, wenn wir völlig freundlich 100.000 Soldaten in diesem Land stationieren würden und den Regierungen sagen würden, sie sind jetzt verantwortlich für die Errichtung von Militärgebäuden (und finanzieren sie natürlich auch).

Das erklären Sie bitte mal vor der UNO, auf diesen Vortrag bin ich gespannt ;-)
Herr Taft
08.02.2016, 18:09 Uhr
begreift hier eigentlich
irgendjemand, was mit "abschließend" gemeint ist ??? *lach* Stattdessen sinkt das Niveau noch weiter....

also lieber Müller13 (ist 13 ihr Alter ...oder doch Ihr Baujahr ? ) recherchieren Sie doch mal, wer die Meinungen der Verfassungsrichter (insb. Di Fabio) eingeholt - und bezahlt hat ?

Über meine Nüsse ( weil ich mich ja Nussbaum nenne - nix anderes ist gemeint) äußere ich mich jetzt mal nicht. Ich hoffe, dass sie auf fruchtbaren Boden ... und nicht auf diese verbrannte Erde fallen, die manche hier hinterlassen.

Peter59 .... 59 = Baujahr nehme ich an .... sollte dem so sein, wissen Sie ja genau wovon Sie (halloooo, Sie werden gesiezt !) reden, wenn Sie die 68er ansprechen - sry, da kann ich nicht mithalten - 68 war ich vielleicht bereits geplant, aber mehr auch nicht. Ich stehe da etwas mehr im Leben...und hänge keinen vergangenen Idealen nach, egal ob denen aus dem 1.2.3. oder 4. Reich. Ich lebe im Hier und Jetzt und akzeptiere es, dass die mittelalterliche Kleinstaaterei Geschichte ist.

Ich werd' besser, was das Niveau angeht, oder ? Liebe nnz, beendet die Diskussion, sonst ufert das hier aus *lach*
H.Buntfuß
08.02.2016, 18:21 Uhr
Ach so
Wenn man mit Stänkerei nicht mehr weiter kommt, verlangt man den Abbruch der Diskussion. Das sind heute die typischen Handlungen der erfolglosen Politiker und ihrer Handlanger. Sich hinter Niknamen verstecken und hetzen.

Das kenne ich schon aus der DDR-Zeit. Da saßen die IM´s mit in der Mitte und anschließend sind sie zu ihrem V-Mann gelaufen und haben Lügen erzählt, nur um eine Prämie oder auch nur einen Lob zu bekommen. Lach
Alex Gösel
08.02.2016, 18:31 Uhr
Seltsam...
was Leute unter Nicknamen so schreiben!
h3631
08.02.2016, 18:32 Uhr
@nussbaum *lach*
Nussbaum, ich glaube nicht das Sie über die nnz bestimmen können wann die Diskussion beendet wird.*lach* Bis jetzt entscheidend die nnz noch selbst und das ist gut so.
Übrigens, ein Sprichwort sagt eigenlob stinkt.*lach* Bezieht sich auf den letzten Absatz.
Mueller13
08.02.2016, 18:59 Uhr
@ 98maschr
Und? Jetzt wissen wir, dass *98maschr* einen Text aus einem Juraforum kopieren kann. Herzlichen Glückwunsch.

"Funktional regelt eine Verfassung, die innere Verfasstheit des Staates (Staatsorganisation), die territoriale Gliederung, die Beziehungen zu anderen Staaten und konstituiert meist die fundamentalen Menschen- und Bürgerrechte (Grundrechte). Genau dies macht das Grundgesetz.
--> ja, niemand hat etwas anderes behauptet. Nur regelt es hier keinen Staat, sondern ein Staatsfragment (siehe Carlo Schmid)
Aber schon hier mangelt es, Stichwort Geltungsbereich.

***Nicht zuletzt deswegen gibt es auch ein Verfassungsgericht, dass Eingriffe in die Grundrechte für verfassungskonform bzw. verfassungswidrig erklärt.***
---> eine fürwahr humorige Begründung. Es gib also ein Verfassungsgericht, weil es keine Verfassung gibt. Aber etwas in der Art und deshalb nennen wir es Verfassungsgericht. Naja, wem solche Begründungen gefallen...

***Der Irrtum stammt noch aus der Zeit, in der das Grundgesetz als Übergangslösung gedacht war – allerdings hatte das Grundgesetz bereits damals Verfassungsqualität – war also eine vollständige Verfassung.6 Nach der Wiedervereinigung wurde lediglich auf den formellen Akt der Namensänderung von Grundgesetz zu Verfassung verzichtet.***
---> Aja, das GG war also als Übergangslöung gedacht? Richtig und deshalb wurde auch extra formuliert: die neue Verfassung darf nicht durch Änderung des GG entstehen, sie muss originär neu gebastelt werden. Ist das passiert? Nein, deshalb: schöne Sache, aber nicht einleuchtend. Und dieses formelle Verzichten auf irgendwas, nervt einfach nur, weil es sofort offenbart: hier stimmt was nicht! (siehe Feindstaatenklausel in der Uno, wird als obsolet betrachtet aber niemand schafft es, diesen Artikel zu löschen - richtig ist: es ist da, es findet nur derzeitig keine Anwendung).

***Diese Norm wurde zuletzt 1990 im Rahmen des Einigungsvertragsgesetzes geändert und stellt zunächst die Wirksamkeit des Grundgesetzes für das nun gesamtdeutsche Staatsvolk fest***
---> schöne Sache, wer hat darüber abgestimmt? Welches Staatsvolk? Welches Staatsterritorium? Wo ist das definiert? Haben die Deutschen in den Ostgebieten teilnehmen dürfen? Nein? Na dann, vergessen Sie es wieder.

***Darüber hinaus ermöglicht Art. 146 GG das Erlassen einer neuen Verfassung im Wege einer Volksabstimmung. Damit ist jedoch nichts darüber gesagt, dass die aktuell gültige Verfassung unwirksam wäre, noch ist die Verfassungsneugestaltung verpflichtend.***
---> Ja klar, die derzeitige Parteiendiktatur möchte nicht, dass wir eine neue Verfassung ausarbeiten, weil dann nämlich Schluss wäre mit diesem Unsinn. Insofern überrascht diese Aussage kein Stückchen. Wie war das mit dem Fröschen und dem Sumpf?

***Vielmehr stellt Art. 146 GG, neben Art. 79 II GG, nur eine Möglichkeit zur Verfassungsänderung dar, die aber mangels eines festgelegten Verfahrens momentan nicht zu verwirklichen ist.***
---> Genau, weil kein Verfahren festgelegt ist, können wir keine neue Verfassung erstellen. Der ist gut. Muss ich mir für meine nächsten Probleme merken. Stellen Sie sich vor, Angestellter XY kommt zu Ihnen und sagt: "Chef ich habe da ein Problem, Maschine 12 funktioniert nicht". Darauf sagen Sie: "Gibt es dafür ein festgelegtes Verfahren, wie wir das reparieren können? Nein? Na dann muss die Maschine halt defekt bleiben...

***Wichtig ist auch zu verstehen, dass auch eine Verfassungsneugestaltung nach Art. 146 GG den Grenzen der sog. Ewigkeitsgarantie, Art. 79 III GG, unterliegt und daher die Grundprinzipien des Grundgesetzes (zB. Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, etc.) nicht beseitigen könnte."***
--->Wichtig wäre in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass dies niemand will. Aber unsereins hätte gerne einen funktionierenden Rechtsstaat und nicht eine Merkeldiktatur!

http://www.welt.de/politik/deutschland/article150947586/Merkels-Alleingang-war-ein-Akt-der-Selbstermaechtigung.html
Psychoanalytiker
08.02.2016, 19:06 Uhr
Liebe Bahnhofsklatscher
Hallo Bahnhofsklatscher,
sehr geehrter Nussbaum, sehr geehrter Othello, sehr geehrte Sehrgutmenschen, sehr geehrte Träumerinnen und Träumer.
Es ist für mich mehr als verständlich, dass in Deutschland keine Einigkeit herrscht. Schwarz und weiß mit wenigen Grautönen, dass ist das, was ich derzeit erlebe. Auch in dieser Zeitung ist dies zu sehen.
Gegner der Flüchtlingspolitik und Befürworter von Multi-Kulti kommen immer mehr in Rage, schaukeln sich gegenseitig hoch. Dabei ist es doch so einfach: Deutschland kann und soll helfen, darf aber nicht übertreiben und die ganze Welt ins Land lassen.
Unser Grundgesetz ist nicht das Grundgesetz aller Menschen, wer sich auskennt weiß, dass es laut Präambel dem Deutschen Volk dient. Dieses Deutsche Volk achtet andere Menschen, in dem es z.B. die Achtung der Menschenwürde herausragend betont. Es sieht auch Asyl vor, nur hat der Autor damit vollkommen Recht, dass der Asylanspruch dann entfällt, wenn der Flüchtling aus einem EU- oder anderen sicheren Staat kommt. Und da liegt der Hase im Pfeffer, fast alle Flüchtlinge kommen aus EU-Staaten nach Deutschland und nur deshalb, weil Frau Merkel sie großzügig eingeladen hat, das Grundgesetz ohne parlamentarische Abstimmung außer Kraft setzte und zudem keine Obergrenze will. Könnte es sein, dass die im Parlament vertreten Parteien jetzt klammheimlich eine Kehrtwende vollziehen, weil Wahlen vor der Tür stehen? Die Obergrenze bleibt laut Frau Merkel nach wie vor bestehen, tatsächlich schafft man aber eine Obergrenze, in dem beispielsweise der Nachzug von Familienangehörigen zwei Jahre lang ausgesetzt werden soll. Ich nenne das eine "Verlogene Rolle-Rückwärts". Gesetze sind nun mal Gesetze. Und die sind einzuhalten oder ggf. zu ändern.
Wir haben nicht Königin Angela, die Kraft ihrer Wassersuppe die Gesetze außer Kraft setzen darf.

Die Stimmung kippt, über 80 Prozent der Bevölkerung ist mit der Regierungspolitik nicht mehr einverstanden, sagt dies aber meist nicht offen, traut sich nicht, weil die braune Ecke so nah ist.
Dass die europäischen Staaten bei der Flüchtlingspolitik nicht so mitmachen, wie Frau Merkel es verlangt und befiehlt, weiß inzwischen jedes Kind, es will aber kein Politiker wahrhaben. „Europa muss sich einigen“, klingt es seit Monaten, allein es tut sich nichts. Ungarn, Tschechien, die Slowakei, Polen, Großbritannien und neuerdings Schweden, Dänemark und die Niederlande verspüren die Anti-Flüchtlingsstimmung ihrer Bürger. Da glaubt Angela Merkel wirklich, dass sie wieder Einfluss gewinnt? Schön wärs.

Zum Schluss noch eine kleine Erinnerung an den November 1989. Da begaben sich viele Deutsche über die innerdeutsche Grenze in Richtung Westen. Sie wurden jubelnd empfangen, bekamen kleine und große Geschenke, erhielten Geld und ihnen wurde auf die Schulter geklopft. Dies ist lang her. Dem Ossi wurden die westdeutschen Gesetze beigebracht, er wurde in die BRD integriert. Von dem Positiven der DDR blieben nur das Sandmännchen und der Grüne Pfeil, letzterer aber auch noch abgeändert. Der Jubel wich der Skepsis, Neid kam auf, Rentner wurden beschimpft, weil sie ja nie in die Rentenkasse eingezahlt haben und selbst die von Helmut Kohl beschworenen blühenden Landschaften wurden meist mit Argwohn betrachtet, weil der Soli nur in den neuen Bundesländern ausgegeben wurde. Nicht anders läuft es jetzt. Nach und nach wird sich die Willkommenskultur verflüchtigen und das nicht nur, weil die Integration ein Traum bleiben wird. Wie sagte der Psychologe Dr. Maaz im MDR-Fernsehen sinngemäß: Die Flüchtlinge kommen aus einer ganz anderen Kultur. Deutschland hat hunderte Jahre und 2 Weltkriege gebraucht, um ein demokratisches Land zu werden, es ist nicht zu schaffen, dies in kurzer Zeit den Flüchtlingen aus einem ganz anderen Kulturkreis beizubringen. Ich glaube und befürchte, dass er Recht hat.
Mueller13
08.02.2016, 19:06 Uhr
@ Nussbaum
Sie sind ja ein richtiges Argumentationswunder.

Es wird argumentativ richtig dünn bei Ihnen!? Wenn man nichts mehr zu sagen hat, versucht man noch die Gegenpartei lächerlich zu machen (heh, auf dem Namen rumzuhacken erinnert mich irgendwie an Kindergarten 2. Gruppe), aber das war es dann auch.

Nun gut, wir sehen und wissen, was wir von Ihren Theorien zu halten haben. Danke für das Gespräch.
Johann George
08.02.2016, 19:53 Uhr
Danke Mueller13
Wer hier sachlich und nicht ideologisch verblendet mitliest, der kann eigentlich nur Mueller13 für die Geduld danken, die er aufbringt, um mit den Schönrednern und Abwieglern zu debattieren.
Aber leider gibt es Millionen Nussbäume, denen die Wahrheit egal ist, wenn sie nur ihre kleinen Vergünstigungen behalten können. Doch an ihrem Sparguthaben wird schon gearbeitet, Schäuble verpfändet es gerade für "seine EU" - schade eigentlich ;-)
eduf
08.02.2016, 20:33 Uhr
Ermächtigungsgesetz
Eigentlich erwarte ich nur das sich unsere Bundesregierung mittels Gesetz ermächtigt. Hatten wir schon mal.
Mit einem Ermächtigungsgesetz erteilt das Parlament der Regierung außergewöhnliche Vollmachten. In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten eines Organs an ein anderes Organ vorsah, doch die damalige Staatsrechtslehre akzeptierte diese Gesetze; sie kamen in Krisenzeiten und mit Zweidrittelmehrheit zustande. Die gleiche Mehrheit wäre auch für eine Verfassungsänderung nötig gewesen.
Das weitaus bekannteste Ermächtigungsgesetz ist das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich. Am 23. März 1933 wurde darüber heftig debattiert, bis es am darauffolgenden Tag, dem 24. März 1933, verkündet werden konnte. Es diente nicht dazu, die Republik handlungsfähig zu machen, sondern sie abzuschaffen. Zusammen mit der Reichstagsbrandverordnung gilt es als rechtliche Hauptgrundlage der nationalsozialistischen Diktatur, weil damit das die elementare Grundlage des materiellen Verfassungsstaates bildende Prinzip der Gewaltenteilung durchbrochen wurde.[3]
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 macht Ermächtigungsgesetze unmöglich. Es sieht ebenfalls keine Übertragung von Rechten eines Verfassungsorgans (Bundesregierung) vor, außer im Gesetzgebungsnotstand. Außerdem erlaubt es nur die ausdrückliche Änderung des Verfassungstextes, nicht aber eine Abweichung davon, selbst wenn eine verfassungsändernde Mehrheit dafür stimmen würde.
Quelle Wikipedia
Bei der momentanen ausserkraftsetzung des GG wundert mich nichts mehr.

Südharzer 333
geloescht.20221110
08.02.2016, 20:39 Uhr
..hier ist ja richtig "Leben" in der "Hütte" !
..was ein paar "Nutella´s" mit ihrem selstverliebten Geplapper anstoßen können.Erstaunlich !
Da brauche ich jetzt eine Woche für den "Faktencheck".
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Kruemelmonster
08.02.2016, 20:59 Uhr
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Herr Taft
08.02.2016, 21:08 Uhr
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H.Freidenker
08.02.2016, 23:24 Uhr
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