Mi, 09:38 Uhr
27.01.2016
Wohngeldstelle in Nordhausen
Sollte die nicht abgegeben werden?
Haushaltskonsolidierung in der Nordhäuser Stadtverwaltung geht so: Man gibt Aufgaben ab. Zum Beispiel das Rechnungsprüfungsamt oder die Wohngeldstelle. Oder auch nicht...
Bleiben wir bei der Wohngeldstelle. Auch deren Abgabe wurde in den zurückliegenden Sitzungen des Nordhäuser Stadtrates nicht nur beschlossen, sondern geradezu bejubelt als der große Sparhammer.
Eine Nachfrage der nnz ergab jedoch: Die Wohngeldstelle wurde überhaupt nicht abgegeben. "Ja, die Stadt hat noch die Verantwortung für die Wohngeldstelle", so die Rathaus-Antwort.
Als Begründung wird folgendes angeführt: "Die beabsichtigte Abgabe der Zuständigkeit durch das Ministerium wurde zwar beantragt, aber noch nicht umgesetzt. Außerdem zahlt der Landkreis für die Wohngeldfälle des Landkreises eine kostendeckende Ausgleichszahlung an die Stadt.
Für die Wohngeldfälle der Stadt soll es durch das neue Finanzausgleichgesetz (FAG) ab 2016 so geregelt werden, dass dann auch die Kosten für die städtischen Wohngeldfälle erstattet werden. In diesem Fall könnte die Wohngeldstelle bei der Stadt bleiben. Andernfalls müsste die beantragte Abgabe der Zuständigkeit durch das Ministerium weiter vorangetrieben werden."
Übrigens: Das Rechnungsprüfungsamt wurde tatsächlich abgegeben - die Stadt lässt sich jetzt durch den Landkreis prüfen.
Peter-Stefan Greiner
Autor: redBleiben wir bei der Wohngeldstelle. Auch deren Abgabe wurde in den zurückliegenden Sitzungen des Nordhäuser Stadtrates nicht nur beschlossen, sondern geradezu bejubelt als der große Sparhammer.
Eine Nachfrage der nnz ergab jedoch: Die Wohngeldstelle wurde überhaupt nicht abgegeben. "Ja, die Stadt hat noch die Verantwortung für die Wohngeldstelle", so die Rathaus-Antwort.
Als Begründung wird folgendes angeführt: "Die beabsichtigte Abgabe der Zuständigkeit durch das Ministerium wurde zwar beantragt, aber noch nicht umgesetzt. Außerdem zahlt der Landkreis für die Wohngeldfälle des Landkreises eine kostendeckende Ausgleichszahlung an die Stadt.
Für die Wohngeldfälle der Stadt soll es durch das neue Finanzausgleichgesetz (FAG) ab 2016 so geregelt werden, dass dann auch die Kosten für die städtischen Wohngeldfälle erstattet werden. In diesem Fall könnte die Wohngeldstelle bei der Stadt bleiben. Andernfalls müsste die beantragte Abgabe der Zuständigkeit durch das Ministerium weiter vorangetrieben werden."
Übrigens: Das Rechnungsprüfungsamt wurde tatsächlich abgegeben - die Stadt lässt sich jetzt durch den Landkreis prüfen.
Peter-Stefan Greiner

