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Mo, 09:23 Uhr
18.01.2016
Fiskus kann beteiligt werden

Schneeschieben von der Steuer absetzen

Für Erwachsene macht Schnee oft mächtig Arbeit. Denn viele Mieter und Hauseigentümer trifft nun wieder die Räumpflicht auf Wegen und Straßen. Manchen Steuerzahlern sind das frühe Aufstehen und der Griff zur Schneeschaufel jedoch zu mühsam: Wird ein Dritter mit den Arbeiten beauftragt, lassen sich diese Kosten steuerlich absetzen...

Details erklärt der Bund der Steuerzahler: Eigentümer, aber auch Mieter, die für die Schneebeseitigung auf privaten und/oder öffentlichen Wegen zahlen, können die Kosten in der Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzen. Insgesamt können für solche Dienstleistungen 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 4.000 Euro, pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Zahlt der Bürger beispielsweise 600 Euro für das Kehren des Gehweges vor dem Haus, so lassen sich mit dem Steuerbonus bis zu 120 Euro Steuern sparen, rechnet der Bund der Steuerzahler vor.

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Voraussetzung für den Steuerabzug ist, dass der Räumdienst eine Rechnung ausgestellt hat und der Rechnungsbetrag auf das Konto des Dienstleisters überwiesen wurde. Aber Achtung: Steuerlich geltend gemacht werden können nur die Arbeits- und Anfahrtskosten des Räumdienstes. Materialkosten z. B. Streusalz u. ä. können nicht bei der Steuer abgezogen werden, darauf weist der Bund der Steuerzahler abschließend hin.
Autor: red

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